Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Getreide  von  2  Dess.  und  1  Tag  Aufsetzen  von  Heu  auf  Haufen.  Berechnet ­
  man  diese  Arbeitsleistungen  in  Geld,  so  beträgt  der  Geldlohn
für  diese  im  Durchschnitt  9,5  Rub.,  höchstens  aber  18  Rub.  Jedenfalls
nicht  weniger  als  7  Rub.  In  Erwägung,  dass  als  Hutweide  für  eine  Kuh
nur  '/ 2  Dess.  Weide  überlassen  wird,  und  dass  der  Lohn  des  Hirten  etwa
75  Kop.,  höchstens  1  Rub.  beträgt,  so  ergibt  es  sich,  dass  die  Rentabilität
einer  ganzen  Dessjatine  von  Weideland  im  Preis  von  13—35  Rub.,  im
Durchschnitt  etwa  18  Rub.  beträgt.

§  2.  Geldlohn.
Die  Arten  der  Arbeitskräfte  und  der  Arbeitslöhne.
1.  Bei  der  Betrachtung  über  den  Naturallohn  hielten  wir  es  nicht  für
nötisr,  die  Arten  von  Arbeitsverrichtungen  und  Löhne  und  die  einzelnen
Arbeiterkategorien  zu  untersuchen.  Dies  erklärt  sich  dadurch,  dass  der
Naturallohn  bei  der  grossen  Mannigfaltigkeit  der  Arbeiten,  die  der  Bauer
zu  verrichten  hat,  ein  Akkordlohn  ist.  Die  Entlohnung  geschieht  oft  mit
Gegenständen,  deren  Wert  nicht  genau  zu  berechnen  ist.  Auch  bei
solchen  Arbeitsverträgen,  in  welchen  der  Bauer  sich  zu  einer  bestimmten
Zahl  von  Arbeitstagen  verpflichtet,  ist  es  ziemlich  schwer,  den  Lohn  zu
dieser  Zeitdauer  in  ein  Verhältnis  zu  setzen,  da  diese  selten  genau  festgestellt ­
  und  eingehalten  wird.  Ausserdem  reglementiert  der  Gutsherr  in
einer  möglichst  detaillierten  Weise  die  Arbeit  des  sich  verpflichtenden
Arbeiters,  dagegen  nicht  den  Lohn.  Ein  solcher  auf  Naturallohn  abgeschlossener ­
  Arbeitsvertrag  stellt  im  Grunde  nur  die  Zählung  der  Pflichten
des  Bauern  und  der  Strafen  dar,  die  dieser  eventuell  zu  leisten  hat.
Anders  der  auf  Geldlohn  abgeschlossene  Arbeitsvertrag.  Mag  dieser
nun  ein  schriftlicher  oder  ein  mündlicher  sein,  immer  findet  sich  darin
nicht  nur  die  Feststellung  und  Zählung  der  Arbeitsleistungen,  sondern
auch  die  detaillierte  Bestimmung  des  Arbeitslohnes.  Das  wird  im  Interesse ­
  sowohl  des  Arbeitgebers,  wie  auch  des  Arbeiters  festgesetzt.  Mit
der  Entstehung  des  «rein  rationalistischen  Geistes»  in  der  Gutswirtschaft
wird  der  Geldlohn  zur  geeignetsten  Form  des  Arbeitslohnes.  Mit  dem
Eindringen  der  Geldwirtschaft  treten  die  Beziehungen  zwischen  dem
Gutsherrn  und  den  als  Arbeiter  sich  verdingenden  Bauern  in  ihrer  unverschleierten
  Form  hervor.  Freilich  wird  dieser  freie  Arbeitsvertrag
durch  die  modernen  rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der
russischen  Bauernschaft  nur  ein  einseitiger,  doch  wird  er  durch  die  Verwendung ­
  des  Geldlohnes  von  aller  Unbestimmtheit  und  Schrankenlosig-
            
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