Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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sind  rasch  gezählt  und  zusammengelegt  und  damit  ist  der  Kontrakt  abgeschlossen. ­
  Die  Arbeiter  setzen  sich  auf  die  Fuhrwerke  und  werden,
von  dem  Verwalter  begleitet,  auf  das  Gut  geführt.  Es  ist  keine  Zeit,
sich  mit  schriftlichen  Kontrakten  abzugeben.»
Die  mündlichen  Verträge  werden  oft  zu  Ungunsten  der  Arbeiter
ausgelegt.  —  Das  Gesetz  vom  Jahre  1886  gibt  keine  obligatorischen
Bestimmungen  über  die  Schriftlichkeit  der  Verträge.  Es  überlässt  sie
dem  Belieben  beider  Parteien.  Es  gestattet  auch  dem  Arbeitgeber,  die
Verträge  mit  den  Arbeitern  auch  in  der  Form  der  sog.  «Vertragsschriften»
abzuschliessen.  Die  spezifische  Eigentümlichkeit  solcher  Vertragsschrift
ist  die,  dass  der  Arbeitgeber  darin  solche  Bedingungen  aufnehmen  kann,
die  durch  das  Gesetz  verboten  sind.  Wie  man  aus  der  im  Anhang  angeführten ­
  Verlragsschrift  sieht,  sind  darin  keine  Bestimmungen  über  die
Nahrungs-  und  Wohnungsverhältnisse  enthalten;  auch  die  Arbeitszeit
und  die  Feiertage  setzt  tatsächlich  nur  der  Arbeitgeber  fest.  Der  Arbeiter ­
  aber  wird  nur  verpflichtet,  sich  nicht  zu  weigern,  jede  vom  Arbeitgeber ­
  aufgetragene  Arbeit  auszuführen.  Auch  enthält  das  Gesetz  vom
Jahre  1886  keine  Bestimmungen  über  die  Nahrungs-  und  Wohnungszustände. ­
  Zwar  lautet  der  Art.  32,  dass  die  Nahrung  —•  wenn  der  Arbeiter ­
  bei  Verköstigung  gedungen  wird  —  befriedigend  sein  muss  und
«der  Nahrung  entsprechen  soll,  an  die  der  Arbeiter  gewöhnt  ist»,  doch
da  das  Gesetz  dem  Arbeitgeber  keine  Strafe  bei  Nichterfüllung  dieser
Bestimmung  androht,  so  kommt  dieser  Artikel  niemals  zur  Anwendung.
Das  Gesetz  verbietet  einen  Vertrag  für  längere  Zeit  als  auf  ein  Jahr.
Keine  Strafe  erhält  der  Arbeitgeber  für  Nichtbezahlung  des  Lohnes  an
den  Arbeiter;  er  ist  nur  verpflichtet,  diesem  in  einer  bestimmten  Frist
ho  Kop.  für  jeden  nichtbezahlten  Rubel  und  für  jeden  nichtbezahlten
Tag  auszuzahlen  (Art.  45).
Dagegen  kann  der  Arbeitgeber  den  Arbeiter  bei  eigenmächtigem
Verlassen  durch  die  Polizei  festnehmen  und  mit  einem  Monat  Haft  bestrafen ­
  lassen.  Die  Arbeiter  verlassen  trotz  dieser  Strafandrohung  den
Arbeitgeber  sehr  häufig.  Es  sind  ewige  Klagen  der  Arbeitgeber,  dass
die  Arbeiter  ihren  Verpflichtungen  nicht  immer  nachkommen.  Manchmal
sind  diese  Klagen  auch  nicht  ungerechtfertigt.  Es  kommt  sehr  oft  vor,
dass  die  Arbeiter,  die  am  Anfang  der  Saison  sich  zu  einem  niedrigen
Lohne  verdungen  haben,  zur  Zeit  der  Getreideernte,  wenn  die  Löhne  in
die  Höhe  gehen,  ihren  Arbeitgeber  verlassen  und  sich  auf  einem  anderen
Gute  gegen  höheren  Lohn  verdingen.  Das  geschieht  so  oft  und  so  regelmässig, ­
  dass  kein  Strafmittel,  auch  die  Verhaftung,  die  Arbeiter  davon
abhalten  kann.  Die  Haft  wird  von  den  Arbeitern  nur  als  eine  Ver-
            
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