Full text : Die Handelskammern

10G

Generalversammlung ­
 1 .

»Sektionen.

Verwaltungsrat.

Delegationen.

toren  von  Aktiengesellschaften,  Handelsagenten,  Handelslehrern,
Ingenieuren  usw.  von  ganz  Kuba.  Ihr  Sitz  ist  Habana.  Sie  hat
den  Zweck,  die  gesamten  Interessen  des  Handels,  der  Industrie
und  der  Schiffahrt  von  Kuba  zu  vertreten.
Die  Mitglieder  werden  durch  Beschluß  des  Yerwaltungsrats
auf  genommen;  bei  Bankerotten  und  in  anderen  Fällen  kann  der
Verwaltungsrat  sie  ausschließen.  Die  Mitglieder  sind  verpflichtet,
Jahresbeiträge  zu  bezahlen,  die  Sitzungen  zu  besuchen  und  die  ihnen
übertragenen  Aemter  anzunehmen.  Wenn  sie  von  Habana  abwesend
sind,  können  sie  stimmberechtigte  Vertreter  ernennen.  Sie  haben
das  Eecht,  im  Sekretariat  der  Handelskammer  Auskünfte  über
Handelsangelegenheiten  zu  erhalten.  Wenn  sich  an  einem  Orte
der  Insel  mindestens  12  Kaufleute  usw.  zu  sogen,  Delegationen
zusammenfinden,  können  sie  sich  gemeinschaftlich  als  körperschaftliches ­
  Mitglied  der  Handelskammer  aufnehmen  lassen  und
einen  in  Habana  ansässigen  Vertreter  in  den  Verwaltungsrat  der
Kammer  entsenden.  Diese  auswärtigen  Delegationen  müssen  die
Hälfte  ihrer  Einnahmen  aus  Mitgliederbeiträgen  an  die  Handelskammer ­
  abführen.
Delegationen  können'  in  allen  Orten  Kubas,  mit  Ausnahme
der  in  der  Provinz  Habana  Gelegenen  Orte,  gebildet  werden.  Sie
wählen  sich  zur  Leitung  ihrer  Angelegenheiten  Präsidenten  usw.
nach  Bedarf.
Alljährlich  findet  eine  ordentliche  Generalversammlung  mit
Tätigkeits-  und  Kassenbericht  des  Verwaltungsorts  statt.  Ordentliche ­
  wie  außerordentliche  Generalversammlungen  sind  stets  beschlußfähig. ­

Die  Angehörigen  des  Handels,  der  Industrie  und  der  Schifffahrt ­
  verhandeln  auch  getrennt  in  Sektionen.  Diese  Sektionen
erwählen  sich  jede  ein  Bureau  mit  einem  Präsidenten  und  einem
Sekretär.  Die  Vertreter  der  auswärtigen  Delegationen  nehmen
auch  an  den  Sitzungen  der  Sektionen  teil.
Die  Handelskammer  wird  von  einem  Verwaltungsrat  geleitet,
welcher  in  allen  Dingen  ihr  Vertreter  ist.  Er  besteht  aus  einem
Präsidenten,  drei  Vizepräsidenten,  einem  Generalsekretär,  einem
Schatzmeister  und  acht  Beisitzern,  welche  sämtlich  von  der
Generalversammlung  der  Handelskammer  gewählt  werden  und
wiederwählbar  sind.  Der  Verwaltungsrat  hält  monatlich  regelmäßige ­
  und  nach  Bedarf  außerordentliche  Sitzungen  ab.  Die
Protokolle  der  Sitzungen  werden  in  der  monatlich  erscheinenden
Zeitschrift  der  Handelskammer  auszugsweise  mitgeteilt.
Die  von  den  auswärtigen  Delegationen  in  den  Verwaltungsrat
entsandten  Vertreter  müssen  allen  Sitzungen  beiwohnen  und
haben  gleiche  Hechte  wie  die  von  der  Generalversammlung  gewählten ­
  Beisitzer.  Sie  können  Beschlüsse,  welche  sie  für  gefährlich ­
  halten,  durch  ihr  Veto  hindern.
            
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