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«Verträge über unbewegliche Sachen sind keine Handels
geschäfte.» Weiters kennt unser Rechtssystem in der Institution
des Grundbuches das auf Immobilien geltende Pfandrecht, deren
Bestimmungen auf bewegliche Güter gleichfalls nicht angewen
det werden.
Nachdem der Grundbesitz den beweglichen Gütern gegen
über eine besondere Rechtsstelle einnimmt, welche in seiner
eigenartigen juridischen Behandlung zum Ausdrucke gelangt, —
so kann Verkehr, Verschuldung, Erbtheilung der landwirtschaft
lichen Grundbesitze nicht nur auf Grund einer Kapitalleistung
und Kapitalschuld d. h. des Kapitalsprinzips geregelt werden,
sondern auch gegen Leistung einer Rente und gegen Renten
schuld erfolgen. Wir müssen demnach imtersuchen, was die Be
deutung des Rentenprinzips im Allgemeinen und besonders im,
unter Einwirkung des römischen Rechts auf Grund des reinen
kapitalistischen Wirtschaftsprinzips geregelten System unseres
Grundbesitzrechtes sei. Ferner, ob es als gerechtfertigt und noth-
wendig erscheint, durch institutionsweise Sicherung des Renten
prinzips die von den beweglichen Gütern abweichende eigen
artige juridische Regelung des Grundbesitzes weiter auszubauen ?
Die Theorie das Rentenprinzips hat nach Justus Möser
Rodbertus-Jagetzow erörtert. Der eigentliche Begründer
dieser Theorie war Justus Möse r, 1 ) die erste systematische,
wissenschaftliche Grundlage gab ihr jedoch Rodbertus. 2 )
Rodbertus und seine Anhänger gehen, — wie dies später
eingehend erörtert werden soll — von der Auffassung aus, dass
die \ erschuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Form
einer Kapitalsschuld der Natur des Grundbesitzes widerspricht.
Der Boden ist nämlich — laut Auffassung Rodbertus’ und seiner
Anhänger — kein Kapital, sondern ein Rentenfonds, Renten
wert und kann als solcher nur eine Rente, nicht aber ein Ka
pital oder Kapitalsraten abwerfen. Demnach ist, —■ meinen die
x ) Justus Möser’s Sämmtliche Werke, herausgegeben von Abe-
k e n. 2. Ausgabe, 10 Bände, Berlin, 1858. — Patriotische Phantasien.
1768. — Justus Möser wird von Brentano in seinem Werke «Gesammelte
Aufsätze». I. Band, Stuttgart, 1899 (S. 268) der Vater der neuesten preussi-
schen Agrarreform, genannt.
2 ) «Zur Erklärung und Ab hülfe der heutigen Kredit-
noth des Grundbesitzes I. Die Ursachen der Noth. Berlin, 1868. —
II. Zur Abhülfe. Jena, 1869.» Die von uns benützte 2. Ausgabe erschien
in einem Bande in Berlin 1893 mit einem Vorworte von Dr. Rudolph
Meyer. Rodbertus stellt in diesem seinem Werke den Begriff des Ren
tenprinzips auf und macht Vorschläge zur praktischen Durchführung des
selben.