Full text: Die Handelskammern

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«Verträge über unbewegliche Sachen sind keine Handels 
geschäfte.» Weiters kennt unser Rechtssystem in der Institution 
des Grundbuches das auf Immobilien geltende Pfandrecht, deren 
Bestimmungen auf bewegliche Güter gleichfalls nicht angewen 
det werden. 
Nachdem der Grundbesitz den beweglichen Gütern gegen 
über eine besondere Rechtsstelle einnimmt, welche in seiner 
eigenartigen juridischen Behandlung zum Ausdrucke gelangt, — 
so kann Verkehr, Verschuldung, Erbtheilung der landwirtschaft 
lichen Grundbesitze nicht nur auf Grund einer Kapitalleistung 
und Kapitalschuld d. h. des Kapitalsprinzips geregelt werden, 
sondern auch gegen Leistung einer Rente und gegen Renten 
schuld erfolgen. Wir müssen demnach imtersuchen, was die Be 
deutung des Rentenprinzips im Allgemeinen und besonders im, 
unter Einwirkung des römischen Rechts auf Grund des reinen 
kapitalistischen Wirtschaftsprinzips geregelten System unseres 
Grundbesitzrechtes sei. Ferner, ob es als gerechtfertigt und noth- 
wendig erscheint, durch institutionsweise Sicherung des Renten 
prinzips die von den beweglichen Gütern abweichende eigen 
artige juridische Regelung des Grundbesitzes weiter auszubauen ? 
Die Theorie das Rentenprinzips hat nach Justus Möser 
Rodbertus-Jagetzow erörtert. Der eigentliche Begründer 
dieser Theorie war Justus Möse r, 1 ) die erste systematische, 
wissenschaftliche Grundlage gab ihr jedoch Rodbertus. 2 ) 
Rodbertus und seine Anhänger gehen, — wie dies später 
eingehend erörtert werden soll — von der Auffassung aus, dass 
die \ erschuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Form 
einer Kapitalsschuld der Natur des Grundbesitzes widerspricht. 
Der Boden ist nämlich — laut Auffassung Rodbertus’ und seiner 
Anhänger — kein Kapital, sondern ein Rentenfonds, Renten 
wert und kann als solcher nur eine Rente, nicht aber ein Ka 
pital oder Kapitalsraten abwerfen. Demnach ist, —■ meinen die 
x ) Justus Möser’s Sämmtliche Werke, herausgegeben von Abe- 
k e n. 2. Ausgabe, 10 Bände, Berlin, 1858. — Patriotische Phantasien. 
1768. — Justus Möser wird von Brentano in seinem Werke «Gesammelte 
Aufsätze». I. Band, Stuttgart, 1899 (S. 268) der Vater der neuesten preussi- 
schen Agrarreform, genannt. 
2 ) «Zur Erklärung und Ab hülfe der heutigen Kredit- 
noth des Grundbesitzes I. Die Ursachen der Noth. Berlin, 1868. — 
II. Zur Abhülfe. Jena, 1869.» Die von uns benützte 2. Ausgabe erschien 
in einem Bande in Berlin 1893 mit einem Vorworte von Dr. Rudolph 
Meyer. Rodbertus stellt in diesem seinem Werke den Begriff des Ren 
tenprinzips auf und macht Vorschläge zur praktischen Durchführung des 
selben.
	        
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