Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

Den  weiteren  Stoff  unseres  Studiums  Lüdet  die  Regelung
des  Rentengutsystems  in  den  ausländischen  Gesetzgebungen.
Wir  werden  detaillirt  ausführen,  jn  welcher  Weise  das  Rentengutsystem ­
  in  den  ausländischen  Gesetzgebungen  geregelt  wurde;
was  Preussen,  den  klassischen  Boden  dieser  Institution,  zur  Statuirung
  der  Rentengüter  bewegte;  wie  dieselben  dort  zu  Stande
kamen;  welchen  Reformen  sie  unterzogen  wurden;  in  welcher
Weise  dieses  Grundbesitzsystem  mit  Hilfe  einer  ganzen  Reihe
von  Gesetzen  ausgebaut  wurde  und  wie  es  derzeit  geregelt  ist?
Wir  werden  von  der  Wirkung  und  den  thatsächlichen  Ergebnissen ­
  dieses  Grundbesitzsystems  Rechenschaft  abgeben.  Nachdem
wir  mit  dem  preussischen  Rentengutsystem  bekannt  geworden,
wollen  wir  der  im  Rahmen  des  englischen  Grundbesitzsystems
vorhandenen  Institution  mit  Rentenguts-charakter  und  den  thatsächlichen ­
  Ergebnissen  derselben  gedenken.  Wir  werden  jene
Bestrebungen  einer  Erörterung  unterziehen,  welche  in  Oesterreich
auf  Statuirung  des  Rentengutsystems  hinzielten.  Wir  wollen  ausführen, ­
  wie  die  Rentengüter  in  Oesterreich  gedacht  wurden  und
weshalb  dortselbst  dieselben  institutionsweise  zu  sichern,  nicht
gelang.  Unserer  Aufmerksamkeit  werden  die  Mängel  dieser
gesetzgeberischen  Institutionen,  anlässlich  der  parallelen  Würdigung ­
  derselben,  nicht  entgehen.
Nach  einer  Auseinandersetzung  über  die  gesetzgeberischen
Verfügungen  und  Ergebnisse  des  ausländischen  Rentengutsystems
werden  wir  auf  die  Behandlung  jener  Frage  übergehen,  ob  das
System  der  Rentengüter  unter  den  heimischen  Verhältnissen  mit
Erfolg  anwendbar  wäre?
Um  eine  Lösung  dieser  Frage  zu  finden,  müssen  wir  in
erster  Reihe  untersuchen,  ob  in  unserem  Lande  Bedürfnisse  bestehen, ­
  die  bei  der  heutigen  Gestaltung  unseres  Grundbesitzund
  Kreditsystems  auf  Befriedigung  warten,  jedoch  diese  nicht
finden,  —  und  falls  solche  Bedürfnisse  vorhanden,  ob  zur  Befriedigung ­
  derselben  das  Rentengut  eine  geeignete  Institution  sei?
Unter  Einem  werden  wir  auch  erörtern,  zur  Verwirklichung
welcher  höheren  kredit-  und  landwirtschaftspolitischen  Zwecke
diese  Institution  sich  eignet  und  gleichzeitig  auf  ihre  Bedeutung
im  Dienste  der  Volkswirtschafts-,  Gesellschafts-  und  Nationalitätenpolitik ­
  hinweisen.  Weiters,  falls  das  Rentengut  in  unserer
Grundbesitzorganisation  als  eine  Lücke  ausfüllende,  zur  Förderung ­
  unserer  landwirtschaftlichen  Grundbesitz-  und  Kreditpolitik
geeignete  Institution  erscheint,  so  ergibt  sich  die  Frage,
ob  die  zur  Verwirklichung  dieser  Institution  benöthigten  Vorbedingungen ­
  vorhanden  seien?  Ob  wir  massenhaft  jener
            
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