Full text: Die Handelskammern

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Entwickelungs - 
geschichte. 
Neuere 
Verfassung-. 
neuerdings aus eigenen Mitteln eine Handelshochschule errichtet 
hat, die sie auch aus eigenen Mitteln und selbständig unter 
halten wird. 
Bayern. 
Die bayerischen Handels- und Gewerbekammern blicken auf 
eine wechselvolle Organisationsgeschichte zurück. Im Jahre 1842 
wurden zur Vertretung des Handels und des gesamten Gewerbes 
in allen Regierungskreisen Handelskammern errichtet, deren Mit 
glieder der König ernannte. 1848 wurde die Vertretung des 
eigentlichen Gewerbestandes den Handelskammern genommen und 
einer für das ganze Königreich in München errichteten Gewerbe 
kammer übertragen. Um für alle beteiligten Stände aber wieder 
eine gleichartige Organisation zu schaffen, bestimmte 1858 eine 
Königliche Verordnung, daß in allen Städten, wo es wünschens 
wert erscheine, Gewerbe- und Handelskammern begründet würden. 
Diese sollten aus Wahlen hervorgehen, in Pleno die Gesamt 
interessen des Bezirks vertreten und statistische Daten sammeln, 
und im übrigen in drei für sich arbeitende Abteilungen, den 
Handels-, Industrie- und Gewerberat, zerfallen. Da nun die Er 
richtung der Gewerbe- und Handelskammern mit ihren drei 
Abteilungen fakultativ blieb und andererseits die alten 
Handelskammern teilweise in Funktion blieben, bot bald 
die kaufmännische Interessenvertretung Bayerns ein eigentüm 
lich buntes Bild. Aber schon im Jahre 1853 erfuhr sie 
eine Neuordnung und Klärung. Eine Königliche Verordnung 
hob sowohl die alten Handelskammern, wie die Gewerbe- 
und Handelskammern auf, machte die bisherigen Abteilungen der 
selben, die Handels-, Industrie- und Gewerberäte, zu ganz selb 
ständigen Körperschaften, welche nur einmal im Jahre am Sitze 
ihrer Kreisregierungen zu Kreis-Gewerbe- und Handelskammern 
zusammentreten mußten, in der Regel auf nur zehn Tage. Auf 
Grund dieser Verordnung bildete sich eine größere Zahl von neuen 
Handels-, Industrie- und Gewerberäten, so daß die Frage der 
Interessenvertretungsorganisation zunächst ganz im Sinne der 
Dezentralisation entschieden war. 
Aber schon nach 15 Jahren entschloß man sich zu einer 
teilweisen Aufgabe des Prinzips der Spezialisierung der Interessen 
vertretung nach Orten und Berufen. Die Königliche Verordnung 
vom Jahre 1868 schuf für jeden Regierungskreis ein ständiges, 
dauernd tätiges Vertretungsorgan für Handel und Gewerbe, die 
Handels- und Gewerbekammern, in der im wesentlichen noch heute 
geltenden Organisation. Dem Verlangen nach örtlichen Interessen 
vertretungen trug diese durch Zulassung von Bezirksgremien,
	        
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