Full text : Die Handelskammern

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Entwickelungs  -
geschichte.

Neuere
Verfassung-.

neuerdings  aus  eigenen  Mitteln  eine  Handelshochschule  errichtet
hat,  die  sie  auch  aus  eigenen  Mitteln  und  selbständig  unterhalten ­
  wird.

Bayern.
Die  bayerischen  Handels-  und  Gewerbekammern  blicken  auf
eine  wechselvolle  Organisationsgeschichte  zurück.  Im  Jahre  1842
wurden  zur  Vertretung  des  Handels  und  des  gesamten  Gewerbes
in  allen  Regierungskreisen  Handelskammern  errichtet,  deren  Mitglieder ­
  der  König  ernannte.  1848  wurde  die  Vertretung  des
eigentlichen  Gewerbestandes  den  Handelskammern  genommen  und
einer  für  das  ganze  Königreich  in  München  errichteten  Gewerbekammer ­
  übertragen.  Um  für  alle  beteiligten  Stände  aber  wieder
eine  gleichartige  Organisation  zu  schaffen,  bestimmte  1858  eine
Königliche  Verordnung,  daß  in  allen  Städten,  wo  es  wünschenswert ­
  erscheine,  Gewerbe-  und  Handelskammern  begründet  würden.
Diese  sollten  aus  Wahlen  hervorgehen,  in  Pleno  die  Gesamtinteressen ­
  des  Bezirks  vertreten  und  statistische  Daten  sammeln,
und  im  übrigen  in  drei  für  sich  arbeitende  Abteilungen,  den
Handels-,  Industrie-  und  Gewerberat,  zerfallen.  Da  nun  die  Errichtung ­
  der  Gewerbe-  und  Handelskammern  mit  ihren  drei
Abteilungen  fakultativ  blieb  und  andererseits  die  alten
Handelskammern  teilweise  in  Funktion  blieben,  bot  bald
die  kaufmännische  Interessenvertretung  Bayerns  ein  eigentümlich ­
  buntes  Bild.  Aber  schon  im  Jahre  1853  erfuhr  sie
eine  Neuordnung  und  Klärung.  Eine  Königliche  Verordnung
hob  sowohl  die  alten  Handelskammern,  wie  die  Gewerbeund
  Handelskammern  auf,  machte  die  bisherigen  Abteilungen  derselben, ­
  die  Handels-,  Industrie-  und  Gewerberäte,  zu  ganz  selbständigen ­
  Körperschaften,  welche  nur  einmal  im  Jahre  am  Sitze
ihrer  Kreisregierungen  zu  Kreis-Gewerbe-  und  Handelskammern
zusammentreten  mußten,  in  der  Regel  auf  nur  zehn  Tage.  Auf
Grund  dieser  Verordnung  bildete  sich  eine  größere  Zahl  von  neuen
Handels-,  Industrie-  und  Gewerberäten,  so  daß  die  Frage  der
Interessenvertretungsorganisation  zunächst  ganz  im  Sinne  der
Dezentralisation  entschieden  war.
Aber  schon  nach  15  Jahren  entschloß  man  sich  zu  einer
teilweisen  Aufgabe  des  Prinzips  der  Spezialisierung  der  Interessenvertretung ­
  nach  Orten  und  Berufen.  Die  Königliche  Verordnung
vom  Jahre  1868  schuf  für  jeden  Regierungskreis  ein  ständiges,
dauernd  tätiges  Vertretungsorgan  für  Handel  und  Gewerbe,  die
Handels-  und  Gewerbekammern,  in  der  im  wesentlichen  noch  heute
geltenden  Organisation.  Dem  Verlangen  nach  örtlichen  Interessenvertretungen ­
  trug  diese  durch  Zulassung  von  Bezirksgremien,
            
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