Full text : Die Handelskammern

35

weder  Senatsmitglieder  sind  oder  die  Wählbarkeit  zur  Bürgerschaft ­
  besitzen  und  selbständige  Kaufleute,  Vorstände  von  Aktiengesellschaften ­
  und  Genossenschaften  oder  Geschäftsführer  einer
G.  m.  b.  H.  sind  oder  gewesen  sind.  Der  Kaufmannskonvent
entsendet  42  Vertreter  in  die  Bürgerschaft.  Bei  Erlaß  von  Regulativen ­
  für  den  Handels-  und  Schiffahrtsverkehr  und  die  dazu
gehörigen  Hilfsgeschäfte  sowie  bei  Feststellung  der  erforderlichen
Taxen  ist  neben  der  Handelskammer  der  Kaufmannskonvent  zu
befragen.  Die  Sitzungen  des  Kaufmannskonvents,  die  regelmäßig
im  März  und  Dezember  stattfinden,  sind  nicht  öffentlich.  Sie
werden  geleitet  von  einem  alljährlich  vom  Konvent  dazu  bestimmten ­
  Kammermitgliede.  Auf  dem  Märzkonvent  ist  die  Jahresrechnung ­
  der  Kammer  zu  prüfen.  Im  Dezember  sind  die  Wahlen
vorzunehmen.  Der  Kaufmannskonvent  wählt  auf  Grund  eines  allgemeinen ­
  gleichen  Wahlrechts  die  Handelskammer.
Die  Handelskammer  besteht  aus  24  Mitgliedern,  von
denen  jährlich  die  drei  amtsältesten  Mitglieder  und  außerdem  die
Mitglieder  ausscheiden,  die  18  Jahre  im  Amte  sind.  Wählbar  sind
alle  Mitglieder  des  Kaufmannskonvents,  soweit  sie  nicht  Senatsmitglieder ­
  sind.  Die  Handelskammer  hält  allwöchentlich  eine
Sitzung  ab.  Sie  wählt  sich  jährlich  einen  Vizepräsidenten;  der
Vizepräsident  des  Vorjahres  wird  Präsident.  Sie  stellt  zwei
Syndici  an,  deren  Gehalt  im  Wege  der  Gesetzgebung  festgestellt
und  aus  der  Staatskasse  bezahlt  wird.  Zur  Bearbeitung  der  im
Plenum  zu  erledigenden  Fragen  und  zur  Führung  bestimmter
Verwaltungszweige  besitzt  die  Handelskammer  23  aus  ihren  Mitgliedern ­
  gebildete  Ausschüsse  und  vier  Deputationen,  welche  aus
Mitgliedern  der  Handelskammer  und  des  Kaufmannskonvents
bestehen.  Eine  besondere  Stellung  nimmt  der  Industrierat  ein,
welcher  aus  vier  Handelskammermitgliedern  und  zwölf  industriell
tätigen  Konventsmitgliedern  besteht  und  die  Handelskammer
über  die  Angelegenheiten  der  Industriezweige  berät,  welche  in
Bremen  von  den  Mitgliedern  des  Kaufmannskonvents  betrieben
werden.
Die  Aufgabe  der  Handelskammer  ist,  die  Interessen  von
Handel  und  Schiffahrt  durch  sorgfältige  Beobachtung  des  Geschäftsgangs ­
  und  durch  tatsächliche  Mitteilungen,  Gutachten  und
Anträge  zu  fördern.  Alle  Handel  und  Schiffahrt  berührenden
Gesetze  sollen  ihrem  Gutachten  unterbreitet  werden.  Sie  hat
Anteil  an  der  Staatsverwaltung,  indem  sie  mit  dem  Senat  zusammen ­
  acht  Verwaltungsbehörden,  Behörden  für  Handels-  und
Schiffahrtswesen,  für  Eotsenwesen,  für  Auswandererwesen  usw.
bildet.  Sie  besitzt  ferner  eine  bedeutende  eigene  Verwaltung.
Sie  besitzt  ein  nicht  unbedeutendes  Vermögen  und  mehrere  Stiftungen ­
  sowie  ein  Geschäftsgebäude  mit  Bibliothek  und  Archiv.
Sie  übt  die  rechtliche  und  finanzielle  Verwaltung  der  Börse  aus.
Sie  hat  eine  Zollgarantiekasse  zur  Erleichterung  und  Beschleuni-3*


Handelskammer. ­

Zusammensetzung- ­
  und
Organisation.

Aufgaben.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.