Full text : Die Handelskammern

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eine  Stimme.  Nach  Erfordernis  finden  außerordentliche  Versammlungen ­
  statt.
Als  „Vorort“  wird  alle  vier  Jahre  eine  der  dem  Verein
ungehörigen  Sektionen  durch  die  Delegiertenversammlung  zur
Präsidialbehörde  des  Verbandes  gewählt.  Diese  Sektion  ernennt
von  sich  aus  ein  Präsidium,  das  in  den  Sitzungen  der
Delegiertenversammlung  präsidiert  und  in  Gemeinschaft  mit
dem  ständigen  Sekretariat  die  Geschäfte  führt.  Als  leitende
und  ausführende  Behörde  besorgt  der  Vorort  alle  administrativen ­
  Angelegenheiten,  vermittelt  die  Beziehungen  zwischen
den  Bundesbehörden  und  dem  Handels-  und  Industriestand,
verarbeitet  die  von  den  Sektionen  eingehenden  Materialien
und  erstattet  über  seine  Tätigkeit  und  den  Gang  des  schweizerischen ­
  Handels  und  der  schweizerischen  Industrie  Bericht.  Die
Unkosten  der  Geschäftsführung  werden  durch  obligatorische  Beiträge ­
  der  Sektionen  und  feste  jährliche  Beiträge  der  Eidgenossenschaft ­
  gedeckt.  (Erstere  betrugen  1902/03  10400  Francs,  der
Bundesbeitrag  betrug  20000  Francs.)
Die  Handelskammer  (Chambre  suisse  de  commerce)  besteht
aus  elf  von  der  Delegiertenversammlung  und  vier  vom  Vorort
auf  vier  Jahre  gewählten  Mitgliedern;  dazu  kommen  die  Delegierten ­
  des  Bundesrats,  welche  jedoch  nur  beratende  Stimme
besitzen.  Die  Sitzungen  der  Handelskammer  werden  von  demselben ­
  Präsidium  geleitet,  das  der  Delegiertenversammlung
präsidiert  und  die  Geschäfte  des  Vororts  führt.  Die  Handelskammer ­
  steht  zwischen  der  Delegiertenversammlung  und
dem  Vorort  und  hat  die  Aufgabe,  „vom  Standpunkt  der
allgemeinen  schweizerischen  Interessen  aus  mitzuwirken  bei
der  Begutachtung  sowohl  der  dem  Verein  von  den  Bundeshehörden
  überwiesenen  als  auch  der  aus  dem  Schoß  des  Vereins ­
  selbst  angeregten  Fragen“.  Sie  ernennt  ferner  die  ständigen
Beamten  des  Vereins  unter  Berücksichtigung  der  Vorschläge  des
Vororts.
Der  Schweizerische  Handels-  und  Industrie-Verein  hat  es,
besonders  seit  seiner  Reorganisation  im  Jahre  1882,  verstanden,
sich  eine  bedeutende  Rolle  im  schweizerischen  Wirtschaftsleben  zu
erobern.  Im  Mittelpunkt  seiner  Arbeiten  haben  seit  Beginn
der  achtziger  Jahre  Fragen  des  Verkehrs,  der  Zollangelegenheiten ­
  und  der  Handelsverträge,  demnächst  des  Münzund
  Banknotenwesens,  sowie  des  Ausstellungswesens  gestanden. ­
  Die  Bundeshehörden  unterbreiten  in  der  Regel  nicht
nur  alle  einschlägigen  Fragen  der  Gesetzgebung  seiner  Begutachtung, ­
  sondern  auch  gewisse  Fragen  der  Verwaltung,  wie  die  der
Besetzung  auswärtiger  Konsulatsposten.  Der  Verein  hat  im  Laufe
der  Jahre  eine  große  Zahl  mehr  oder  weniger  umfangreicher
Publikationen  und  eine  Reihe  von  fortlaufenden  Veröffentlichungen ­
  herausgegeben.  Der  Vorort  erstattet  alljährlich  Bericht

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