Full text: Die Handelskammern

größeren Betätigung befähigt. Ein ständiges Sekretariat steht 
dem leitenden Ausschuß und dem Zentralvorstande zur Seite. 
Der Verein dient den Behörden durch Erteilung von Gutachten 
und Einbringung von Anträgen und Vorschlägen aus eigener 
Initiative. Andererseits bemüht er sich, in den lokalen Gewerbe 
vereinen frischeres Lehen zu wecken, indem er Vorträge, Aus 
stellungen usw. anregt und fördert. 
Niederlande. 
Die Handelskammern der Niederlande verdanken ihre Ent 
stehung, wie die vieler anderer Länder, dem Vorbilde Frankreichs. 
Während der französischen Zeit und während der Restauration 
des Jahres 1815 wurden sie gegründet und erhielten ihre bis 
1851 geltende Verfassung. Die Mitglieder wurden vom Könige 
ernannt, die Befugnisse der Kammern waren rein konsultativer 
Art, ihre Bedeutung war fast ausschließlich lokal. Im Gefolge 
der Aenderung der Staatsverfassung von 1848, welche für die 
Parlamente in Staat, Provinz und Gemeinde, für die General 
staaten, die Provinzialstaaten und die Gemeinderäte, direkte, wenn 
auch durch einen ziemlich hohen Zensus beschränkte Wahlen 
einführte, wurde durch Königlichen Beschluß vom 9. November 
1851 auch für die Handelskammer die Wahl der Mitglieder durch 
Angehörige des Handels- und Gewerbestandes bestimmt; das 
geringe Maß der Befugnisse und der lokale Charakter der Kammern 
blieb unverändert. Erst im Jahre 1896 wurde durch Königlichen 
Beschluß vom 4. Mai den Kammern der unmittelbare Verkehr 
mit den Zentralbehörden gestattet; his dahin hatten die Kammern 
außer in dringenden Fällen nur durch Vermittlung des Provinzial- 
Kommissars, des obersten Staatsbeamten der Provinz, mit dem 
Ministerium korrespondieren können. Gleichzeitig wurde der Kreis 
der wahlberechtigten und wählbaren Personen erweitert. 
Die niederländischen Handelskammern, deren Zahl zurzeit 
78 beträgt, werden durch Königliche Verordnung in jeder Gemeinde 
errichtet, deren Gemeinderat dies für wünschenswert erachtet. Es 
können auch für mehrere Gemeinden auf ihren Antrag gemein 
same Kammern errichtet werden. Die Zahl der Mitglieder wird 
von der Regierung festgesetzt. Die Bestimmung der Kammer ist 
es, an die Staats-, Provinzial- und Gemeindeverwaltungen des 
Bezirks, für den sie errichtet sind, auf Verlangen und nach eignem 
Ermessen Gutachten, Berichte und Vorschläge abzugeben zur 
Förderung der Interessen von Handel und Industrie. Zweitens haben 
sie die Aufgabe, den Interessenten des Handels- und Gewerbe 
standes Mitteilungen zukommen zu lassen, die sie selbst für 
förderlich halten (z. B. über Zollverhältnisse des In- und Aus- 
Geschichte der 
Handels 
kammern. 
Ihre Zusammen 
setzung und 
Aufgaben.
	        
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