Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

muß  deshalb  den  Begriff  Sozialpolitik  so  fassen,  daß  auch  die  selbstständige ­
  Arbeit  der  nicht  staatlichen  Organe,  Personengruppen  und
Personen  mit  ergriffen  wird.  Die  oben  aufgestellte  Begriffsbestimmung
trägt  diesem  Umstande  .Rechnung.
§  2.  Das  Wesen  der  Sozialpolitik.  Alle  volkswirtschaftlichen  Erkenntnisse ­
  und  alle  daraus  abgeleiteten  theoretischen  und  praktischen
Schlußfolgerungen  haben  keine  absolute,  sondern  nur  eine  bedingte  Bedeutung. ­
  Für  die  Sozialpolitik,  mag  man  sie  als  praktische  Politik
oder  als  die  auf  diese  bezügliche  wissenschaftliche  Arbeit  auffassen,
gilt  das  in  besonderem  Maße.  Wahrheiten  zu  finden,  die  allgemein
und  unter  allen  Umständen  Geltung  haben,  ist  hier  nicht  möglich.
Dringend  ist  deshalb  zu  warnen  vor  Verallgemeinerung  von  Ergebnissen,
die  unter  ganz  bestimmten  örtlichen,  zeitlichen,  sachlichen  nnd  persönlichen ­
  Voraussetzungen  gewonnen  sind.  Wohl  darf  man  erwarten,
daß  auf  sozialpolitischem  Gebiete  unter  völlig  gleichen  Voraussetzungen
aus  gleichen  Ursachen  auch  gleiche  Wirkungen  hervorgehen  werden.
Aber  eine  so  vollständige  Übereinstimmung  aller  Voraussetzungen
findet  sich  sehr  selten,  schon  deshalb,  weil  die  Persönlichkeiten,  die
in  Betracht  kommen,  nach  Auffassung,  Tatkraft,  Einsicht,  Verständnis,
Anpassungs-  und  Opferfähigkeit  von  einander  abweichen.  Es  ist  —
um  ein  Beispiel  anzuführen  —  bekannt,  daß  mit  dem  als  Gewinnbeteiligung ­
  bezeichneten  Lohnsystem  zum  Teil  sehr  günstige  Erfahrungen ­
  gemacht  worden  sind.  Aber  an  anderen  Stellen  hat  dasselbe
System  vollständig  versagt,  selbst  da,  wo  anscheinend  gleiche,
sachliche  Voraussetzungen  den  gleichen  Erfolg  erhoffen  ließen.  Das
Menschenmaterial  war  in  solchen  Fällen  anders  geartet,  und  dieser  Umstand ­
  mußte  auch  bei  sonst  gleichen  Voraussetzungen  zu  andern  Ergebnissen ­
  führen.  Es  gibt  keine  sozialpolitische  Erscheinung,  bei  der
es  anders  wäre.  Die  Kunst  der  praktischen  Sozialpolitik  besteht  eben
darin,  daß  sie  ihre  Maßnahmen  den  jedesmal  vorliegenden  Verhältnissen
anpaßt.  Für  die  wissenschaftliche  Betrachtung  ergibt  sich  daraus  die
Notwendigkeit  einer  großen  Zurückhaltung  im  Urteil.  Es  liegt  im
Wesen  der  volkswirtschaftlichen  Wissenschaft,  daß  sie  nicht  nur
das,  was  ist,  untersucht,  sondern  auch  bemüht  ist,  daraus  Weisungen
für  das  künftige  praktische  Verhalten  abzuleiten.  Für  die  Wissenschaft ­
  der  Sozialpolitik  liegt  das  Streben  nach  einer  solchen  wegeweisenden ­
  Tätigkeit  besonders  nahe.  Es  ist  deshalb  durchaus  verständlich, ­
  daß  sie  immer  von  neuem  versucht,  aus  ihren  Untersuchungen
und  Erkenntnissen  die  gebotene  Richtung  künftigen  Vorgehens  zu  ermitteln. ­
  Aber  der  praktische  Wert  solcher  Versuche  darf  nicht  überschätzt ­
  werden.  In  sozialpolitischen  Dingen  ist  alles  in  Fluß  und  Bewegung. ­
  und  nicht  die  Theorie,  sondern  vor  allem  die  praktische
Erfahrung  muß  hier  entscheidend  sein,  und  auch  sie  hat,  wie  gesagt,
            
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