11. Kapitel. Beeinflussung- der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 251
Erst 1824 wurden die Koalitionsverbote und die zugehörigen Straf
androhungen beseitigt. Nur die Anwendung von Gewalt oder Droh
ungen oder Einschüchterungen, um Arbeiter zur Teilnahme zu veran
lassen, oder um Unternehmer zur Erfüllung der Arbeiterforderungen
zu zwingen, blieb strafbar. Schon im nächsten Jahre führte der
umfassende Gebrauch, den die Arbeiter von dieser neuen Freiheit
machten, zu wesentlichen Einschränkungen. Straffrei blieben nur die
Personen, welche zusammenkamen, um diejenigen Löhne und diejenige
Arbeitszeit festzustellen, welche von den bei der Zusammenkunft per
sönlich gegemvärtigen verlangt oder gewährt werden sollte, und welche
zu diesem Zwecke unter sich selbst Vereinbarungen trafen. Sonstige
Koalitionen zum Nachteil Dritter wurden wieder als Verschwörungen
behandelt, waren also strafbar. Jahrzehnte lang hat die englische
Arbeiterwelt unter der Herrschaft eines so beschränkten Koalitions
rechtes gestanden; trotzdem haben sich die englischen Gewerkvereine
in dieser Zeit entwickeln und schließlich zur Anerkennung bringen
können. In dem Trade-Union Act von 1871 wurden die Gewerk
vereine als gesetzlich zulässig und deshalb als nicht strafbar aner
kannt. Gleichzeitig erging ein Gesetz wegen Änderung der strafrecht
lichen Bestimmungen über Gewalt, Drohungen und Belästigungen. Da
es sich nicht als ausreichend erwies, wurde es durch den Conspiracy
act vom 13. August 1875 ersetzt. Hiernach sind alle Handlungen
zur Förderung der Koalitionszwecke gesetzlich zulässig und deshalb
straffrei, für die nicht das Gesetz ausdrücklich das Gegenteil feststellt.
Strafbar ist nur der Zwang durch Gewalt, Bedrohung der Person,
Vermögensbeschädigung und bestimmte Arten von Belästigung (unab
lässiges Nachgehen von Ort zu Ort, Verstecken von Werkzeugen und
Kleidungsstücken usw., Überwachung oder Umstellung des Wohnhauses,
der Arbeits- oder Geschäftsräume oder der Zugänge dazu, Verfolgung
durch die Straßen auf ungehörige Art in Begleitung zweier oder
mehrerer Personen). Die Koalitionsfreiheit kann in England erst mit
diesem Gesetz von 1875 als grundsätzlich anerkannt gelten.
In die zweite Hälfte der 60 er und in die erste Hälfte der 70 er
Jahre fällt ihre Anerkennung auch in verschiedenen anderen Staaten, wie
in Belgien (Gesetz vom 31. Mai 1866), in Österreich (Gesetz vom 7. April
1870), in den Niederlanden (Gesetz vom 12. April 1872), wobei aber der
Koalitionszwang mit Strafe bedroht ist. Auch sonst ist die Koalitions
freiheit, wie erwähnt, in den Kulturstaaten grundsätzlich anerkannt.
Eine eigenartige Ausnahme macht Italien für Koalitionen zum Zwecke
der Lohnerhöhung. Diese sind — außer in Toskana — strafbar,
während im übrigen die Vereinigungsfreiheit in vollem Umfange besteht.
Auch in Deutschland ist die grundsätzliche Anerkennung der
Koalitionsfreiheit erst in den 60 er Jahren erfolgt. In Preußen waren