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I. Teil. Allgemeines.
verschiedenen Vorgehen bei der Zählung der Selbständigen erklären.
Die leitenden Beamten und sonstige Geschäftsleiter sind in Deutschland
den Selbständigen zugerechnet — sie stehen mit ihren Interessen
diesen in der Tat am nächsten —, in Österreich dagegen den Angestellten.
Auch ist in beiden Statistiken bezüglich der Hausindustriellen
und der Familienangehörigen verschieden vorgegangen. Wenn man
das aber auch mit in Rechnung stellt, so ist doch jedenfalls anzunehmen,
daß in dem viel stärker in landwirtschaftlichen Berufen arbeitenden
Österreich das Zahlenverhältnis zwischen Arbeitern und Selbständigen
nicht günstiger ist als in Deutschland.
Die gewaltigen Massen unselbständiger Arbeiter, mit denen heut zu
rechnen ist, sind erst im Laufe des 19. Jahrhunderts herangewachsen und
zwar unter wesentlich anderen Bedingungen, als sie noch im 18. Jahrhundert
bestanden. Die geringere Volksdichtigkeit jener Zeit und die Gebundenheit
der wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichten es, das Arbeitsverhältnis
nicht auf freien Arbeitsvertrag zu gründen, sonden auf
ein aus der staatlichen Übertragung und Anerkennung hervorgehendes
Herrschaftsverhältnis, dessen Natur sich z. B. aus dem Preuß. Allgemeinen
Laudrecht deutlich erkennen läßt. Es -wurde ergänzt durch
die Zugehörigkeit des Arbeitenden zum Hausstande des Dienstherrn
und Arbeitgebers, ein Zustand, der durch das Vorherrschen des handwerksmäßigen
Betriebes ermöglicht wurde. Von selbst ergab sich
daraus eine größere Sicherung des Arbeitenden gegen Wechselfälle des
Lebens; sie wurde noch verstärkt durch die zahlreichen Unterstützungskassen,
die sich in den Zünften entwickelt hatten. Im ganzen standen
sich in den Gewerben Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher. Sie entstammten
derselben Volksschicht, machten denselben Bildungsgang
durch, und, wenn auch in der Zeit des Verfalls der Zünfte dem Selbständigwerden
der Gesellen manche Hindernisse entgegengestellt wurden,
so war doch die Möglichkeit, in die Stellung selbständiger Handwerker
aufzusteigen, noch verhältnismäßig groß. Es gab Ausnahmen, und an
Interessenkämpfen fehlte es nicht; in den einzelnen Ländern waren
die Verhältnisse nicht ganz gleichartig. Aber im wesentlichen werden
die Zustände im 18. Jahrhundert durch das Vorstehende charakterisiert.
Dem Bedürfnisse des nach Ausweitung aller wirtschaftlichen Verhältnisse
und Beziehungen strebenden und darauf angewiesenen
19. Jahrhunderts mit seinen tief eingreifenden Veränderungen der
Technik und des Verkehrswesens und seiner raschen Volkszunahme
konnten solche Zustände nicht entsprechen. Die alte Gebundenheit
mußte beseitigt werden für Unternehmer wie für Arbeiter. Ihre Beseitigung
durch Gewerbefreiheit und durch Aufhebung der überkommenen
Hindernisse rationellen und intensiveren landwirtschaftlichen
Betriebes löste auch den früheren engen Zusammenhang zwischen