Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

verschiedenen  Vorgehen  bei  der  Zählung  der  Selbständigen  erklären.
Die  leitenden  Beamten  und  sonstige  Geschäftsleiter  sind  in  Deutschland
den  Selbständigen  zugerechnet  —  sie  stehen  mit  ihren  Interessen
diesen  in  der  Tat  am  nächsten  —,  in  Österreich  dagegen  den  Angestellten. ­
  Auch  ist  in  beiden  Statistiken  bezüglich  der  Hausindustriellen
und  der  Familienangehörigen  verschieden  vorgegangen.  Wenn  man
das  aber  auch  mit  in  Rechnung  stellt,  so  ist  doch  jedenfalls  anzunehmen,
daß  in  dem  viel  stärker  in  landwirtschaftlichen  Berufen  arbeitenden
Österreich  das  Zahlenverhältnis  zwischen  Arbeitern  und  Selbständigen
nicht  günstiger  ist  als  in  Deutschland.
Die  gewaltigen  Massen  unselbständiger  Arbeiter,  mit  denen  heut  zu
rechnen  ist,  sind  erst  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  herangewachsen  und
zwar  unter  wesentlich  anderen  Bedingungen,  als  sie  noch  im  18.  Jahrhundert ­
  bestanden.  Die  geringere  Volksdichtigkeit  jener  Zeit  und  die  Gebundenheit ­
  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  ermöglichten  es,  das  Arbeitsverhältnis ­
  nicht  auf  freien  Arbeitsvertrag  zu  gründen,  sonden  auf
ein  aus  der  staatlichen  Übertragung  und  Anerkennung  hervorgehendes
Herrschaftsverhältnis,  dessen  Natur  sich  z.  B.  aus  dem  Preuß.  Allgemeinen ­
  Laudrecht  deutlich  erkennen  läßt.  Es  -wurde  ergänzt  durch
die  Zugehörigkeit  des  Arbeitenden  zum  Hausstande  des  Dienstherrn
und  Arbeitgebers,  ein  Zustand,  der  durch  das  Vorherrschen  des  handwerksmäßigen ­
  Betriebes  ermöglicht  wurde.  Von  selbst  ergab  sich
daraus  eine  größere  Sicherung  des  Arbeitenden  gegen  Wechselfälle  des
Lebens;  sie  wurde  noch  verstärkt  durch  die  zahlreichen  Unterstützungskassen, ­
  die  sich  in  den  Zünften  entwickelt  hatten.  Im  ganzen  standen
sich  in  den  Gewerben  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  näher.  Sie  entstammten ­
  derselben  Volksschicht,  machten  denselben  Bildungsgang
durch,  und,  wenn  auch  in  der  Zeit  des  Verfalls  der  Zünfte  dem  Selbständigwerden ­
  der  Gesellen  manche  Hindernisse  entgegengestellt  wurden,
so  war  doch  die  Möglichkeit,  in  die  Stellung  selbständiger  Handwerker
aufzusteigen,  noch  verhältnismäßig  groß.  Es  gab  Ausnahmen,  und  an
Interessenkämpfen  fehlte  es  nicht;  in  den  einzelnen  Ländern  waren
die  Verhältnisse  nicht  ganz  gleichartig.  Aber  im  wesentlichen  werden
die  Zustände  im  18.  Jahrhundert  durch  das  Vorstehende  charakterisiert.
Dem  Bedürfnisse  des  nach  Ausweitung  aller  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  und  Beziehungen  strebenden  und  darauf  angewiesenen
19.  Jahrhunderts  mit  seinen  tief  eingreifenden  Veränderungen  der
Technik  und  des  Verkehrswesens  und  seiner  raschen  Volkszunahme
konnten  solche  Zustände  nicht  entsprechen.  Die  alte  Gebundenheit
mußte  beseitigt  werden  für  Unternehmer  wie  für  Arbeiter.  Ihre  Beseitigung ­
  durch  Gewerbefreiheit  und  durch  Aufhebung  der  überkommenen ­
  Hindernisse  rationellen  und  intensiveren  landwirtschaftlichen ­
  Betriebes  löste  auch  den  früheren  engen  Zusammenhang  zwischen
            
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