Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

424  II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Häuser  Familienwohnuugen  Stuben  für  Unverheiratete
Königsberg  i.  Pr.  .  .  111  271  19
Gumbinnen  ....  84  222  5
Danzig  81  216  12
Bromberg  74  158  8
Posen  70  157  10

Rund  '-/3  der  Häuser  und  der  Familienwohnungen  fallen  auf  diese
5  östlichen  Bezirke.
Von  der  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen  sind  in  den  betreffenden
Sonderetats  zum  Bau  von  Mietwohnungen  für  mittlere  und  Unterbeamte
bereitgestellt  von  1899—1903:  1679000  M.;  für  1904  sind  400000  M.
vorgesehen.  Auch  die  Reichsmarineverwaltung  ist  auf  dem  Gebiete
der  Wohnungsfürsorge  für  ihre  Beamten  und  Arbeiter  sehr  tätig  und
hat  hierfür  bereits  über  5 1  /a  Mill.  M.  aufgewendet.
§  5.  Förderung  des  Wohnungsbaues  durch  Genossenschaften  und  gemeinnützige ­
  Organe.  Schon  aus  den  letzten  Angaben  ergibt  sich,  daß
die  eigentliche  Selbsthilfe  der  Arbeiter  auf  dem  Gebiete  der  Wohnungsreform ­
  vielfach  einer  Stütze  bedarf.  Die  geringen  Einkommen
der  beteiligten  Kreise  lassen  das  als  selbstverständlich  erscheinen.  Der
vereinzelt  bleibende  Arbeiter  wird  nur  ausnahmsweise  aus  eigener
Kraft  zum  Erwerb  oder  Bau  eines  Kleinhauses  imstande  sein.  Mit
Hilfe  des  Arbeitgebers  oder  sonstiger  Organe  läßt  sich  die  Möglichkeit
dazu  erweitern.  Immer  aber  sind  es  nicht  die  auf  das  geringste  Einkommen ­
  angewiesenen  Teile  der  Arbeiterschaft,  die  hierfür  in  Frage
kommen.  Auch  der  Weg  der  genossenschaftlichen  Selbsthilfe  —  Baugenossenschaften ­
  —  wird  nur  den  besser  gestellten  Teil  der  Arbeiter
ergreifen  können,  kommt  aber  mittelbar  vielfach  auch  sonstigen  Arbeitern
zugute,  weil  dadurch  eine  Verstärkung  des  Angebots  an  Kleinwohnungen
im  ganzen  herbeigeführt  wird.  Von  diesem  Gesichtspunkt  aus  verdient
der  Weg  der  baugenossenschaftlichen  Selbsthilfe  eine  größere  Wertschätzung, ­
  als  manche  ihm  mit  Rücksicht  darauf  zugestehen  wollen,  daß
die  auf  ihm  zu  erzielende  unmittelbare  Hilfe  nur  einem  kleinen,  besser
gestellten  Teil  der  Arbeiterschaft  und  der  in  ähnlicher  wirtschaftlicher
Lage  befindlichen  Kreise  zufließen  kann.  Für  diesen  Teil  können  Baugenossenschaften ­
  eine  wesentliche  Verbesserung  herbeiführen,  allerdings
nur  nach  und  nach  und  vielfach  nicht  ganz  ans  eigener  Kraft.
Die  genossenschaftliche  Selbsthilfe  in  bezug  auf  die  Wohnungsverhältnisse ­
  kann  verschiedene  Richtungen  einschlagen.  Die  Genossenschaften ­
  können,  wie  die  englischen  und  amerikanischen  Building
societies  und  ein  Teil  der  belgischen  Arbeiterwohnungsgenossenschaften,
sich  darauf  beschränken,  ihren  Mitgliedern  Vorschüsse  zum  Bau  und
Erwerb  eines  Hauses  geben,  ohne  selbst  Häuser  zu  bauen  oder  zu  erwerben. ­
  Sie  können  aber  auch,  wie  es  in  den  Festlandstaaten  —
mit  Ausnahme  von  Belgien  —  durchweg  der  Fall  ist,  in  dem  Bau  von
            
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