462 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstyerwaltungskörper usw.
sehen Betätigung der organisierten Selbsthilfe. Diese bedarf oft der
Führung und Leitung und der Stärkung ihrer an sich beengten wirtschaftlichen
Kraft, und gerade gemeinnützige Organisationen können
hier wirksam eingreifen. Zum Teil erwächst eine gleichartige Aufgabe
auch gegenüber den sozialpolitischen Bestrebungen von kapitalschwachen
Unternehmern. Im allgemeinen wird aber den Unternehmern
gegenüber die Aufgabe der gemeinnützigen Organisationen
überwiegend darin zu suchen sein, daß sie durch sammelnde und aufklärende
Arbeit, durch Vermittlung der Kenntnis wichtiger sozialpolitischer
Leistungen von privaten Unternehmern und öffentlichen Arbeitgebern
u. dgl. mehr eine anregende und wegeweisende Tätigkeit
auszuüben.
Das mit Erfolg zu tun, ist auch gegenüber willigen Unternehmern
nicht immer leicht. Gemeinnützige Organisationen, die sich der Sozialpolitik
widmen, erliegen mitunter der Gefahr, durch Übereifer und
durch Überschätzung der Bedeutung ihrer Materialien und Kenntnisse
dem Unternehmer lästig zu werden und ihn abzuschrecken. Das muß
durch geschicktes und taktvolles Vorgehen vermieden werden. Wird
es vermieden, so kann die anregende und wegeweisende Tätigkeit der
gemeinnützigen Organisationen viel Gutes veranlassen. Die erwähnte
Gefahr besteht in verstärktem Maße dann, wenn gemeinnützige Organe
sich lediglich der theoretischen Erforschung und wissenschaftlichen
Bearbeitung sozialpolitischer Probleme widmen. Für die im praktischen
Wirtschaftsleben stehenden Unternehmer bietet eine solche Tätigkeit
oft genug wenig Anmutendes, weil sie dabei die ihnen geläufige
enge und dauernde Berührung mit den wirklichen Verhältnissen vermissen.
In solchen Fällen sind sie in der Kegel wenig geneigt, die
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit als zutreffend anzuerkennen;
daß sie dabei immer Unrecht haben, kann man nicht behaupten, aber
ebensowenig, daß sie dabei stets Recht haben. Es wird hier darauf
ankommen — was ja bei der wissenschaftlichen Behandlung wirtschaftlicher
und sozialer Erscheinungen auch vom Standpunkt recht verstandener
Wissenschaftlichkeit aus überhaupt geboten ist —, die wissenschaftliche
Bearbeitung auf möglichst zuverlässiges Tatsachenmaterial
zu stützen und bei der Ableitung der Schlußfolgerungen falsche Verallgemeinerungen
zu vermeiden, zumal es nirgends so schwer ist, die
typischen Verhältnisse zu erfassen, als bei wirtschaftlichen und sozialen
Erscheinungen. Wird die wissenschaftliche Bearbeitung sozialpolitischer
Probleme in der richtigen Weise durchgeführt, so kann sie ebenfalls als
anregende und wegeweisende Tätigkeit praktische Bedeutung gewinnen.
Auch gegenüber den öffentlichrechtlichen Trägern und Organen
der Sozialpolitik können die gemeinnützigen Organisationen eine derartige
Bedeutung erlangen und manche wichtige Vorarbeit leisten.