Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

462  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstyerwaltungskörper  usw.
sehen  Betätigung  der  organisierten  Selbsthilfe.  Diese  bedarf  oft  der
Führung  und  Leitung  und  der  Stärkung  ihrer  an  sich  beengten  wirtschaftlichen ­
  Kraft,  und  gerade  gemeinnützige  Organisationen  können
hier  wirksam  eingreifen.  Zum  Teil  erwächst  eine  gleichartige  Aufgabe ­
  auch  gegenüber  den  sozialpolitischen  Bestrebungen  von  kapitalschwachen ­
  Unternehmern.  Im  allgemeinen  wird  aber  den  Unternehmern ­
  gegenüber  die  Aufgabe  der  gemeinnützigen  Organisationen
überwiegend  darin  zu  suchen  sein,  daß  sie  durch  sammelnde  und  aufklärende ­
  Arbeit,  durch  Vermittlung  der  Kenntnis  wichtiger  sozialpolitischer ­
  Leistungen  von  privaten  Unternehmern  und  öffentlichen  Arbeitgebern ­
  u.  dgl.  mehr  eine  anregende  und  wegeweisende  Tätigkeit
auszuüben.
Das  mit  Erfolg  zu  tun,  ist  auch  gegenüber  willigen  Unternehmern
nicht  immer  leicht.  Gemeinnützige  Organisationen,  die  sich  der  Sozialpolitik ­
  widmen,  erliegen  mitunter  der  Gefahr,  durch  Übereifer  und
durch  Überschätzung  der  Bedeutung  ihrer  Materialien  und  Kenntnisse
dem  Unternehmer  lästig  zu  werden  und  ihn  abzuschrecken.  Das  muß
durch  geschicktes  und  taktvolles  Vorgehen  vermieden  werden.  Wird
es  vermieden,  so  kann  die  anregende  und  wegeweisende  Tätigkeit  der
gemeinnützigen  Organisationen  viel  Gutes  veranlassen.  Die  erwähnte
Gefahr  besteht  in  verstärktem  Maße  dann,  wenn  gemeinnützige  Organe ­
  sich  lediglich  der  theoretischen  Erforschung  und  wissenschaftlichen
Bearbeitung  sozialpolitischer  Probleme  widmen.  Für  die  im  praktischen ­
  Wirtschaftsleben  stehenden  Unternehmer  bietet  eine  solche  Tätigkeit ­
  oft  genug  wenig  Anmutendes,  weil  sie  dabei  die  ihnen  geläufige
enge  und  dauernde  Berührung  mit  den  wirklichen  Verhältnissen  vermissen. ­
  In  solchen  Fällen  sind  sie  in  der  Kegel  wenig  geneigt,  die
Ergebnisse  der  wissenschaftlichen  Arbeit  als  zutreffend  anzuerkennen;
daß  sie  dabei  immer  Unrecht  haben,  kann  man  nicht  behaupten,  aber
ebensowenig,  daß  sie  dabei  stets  Recht  haben.  Es  wird  hier  darauf
ankommen  —  was  ja  bei  der  wissenschaftlichen  Behandlung  wirtschaftlicher ­
  und  sozialer  Erscheinungen  auch  vom  Standpunkt  recht  verstandener ­
  Wissenschaftlichkeit  aus  überhaupt  geboten  ist  —,  die  wissenschaftliche ­
  Bearbeitung  auf  möglichst  zuverlässiges  Tatsachenmaterial
zu  stützen  und  bei  der  Ableitung  der  Schlußfolgerungen  falsche  Verallgemeinerungen ­
  zu  vermeiden,  zumal  es  nirgends  so  schwer  ist,  die
typischen  Verhältnisse  zu  erfassen,  als  bei  wirtschaftlichen  und  sozialen
Erscheinungen.  Wird  die  wissenschaftliche  Bearbeitung  sozialpolitischer
Probleme  in  der  richtigen  Weise  durchgeführt,  so  kann  sie  ebenfalls  als
anregende  und  wegeweisende  Tätigkeit  praktische  Bedeutung  gewinnen.
Auch  gegenüber  den  öffentlichrechtlichen  Trägern  und  Organen
der  Sozialpolitik  können  die  gemeinnützigen  Organisationen  eine  derartige ­
  Bedeutung  erlangen  und  manche  wichtige  Vorarbeit  leisten.
            
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