Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

16.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  gemeinnütziger  Körperschaften  und  Vereine.  463
§  2.  Tatsächliches.  Soweit  die  gemeinnützigen  Organisationen  zur
Ausfüllung  der  Lücken  mit  eigenen  Veranstaltungen  und  Einrichtungen
eingreifen  wollen,  haben  sie  ein  weit  größeres  Arbeitsfeld,  als  vielfach
angenommen  wird.  Fast  alle  besprochenen  Richtungen  der  sozialpolitischen ­
  Arbeit  kommen  hier  in  Betracht,  namentlich  Arbeitslosenfürsorge, ­
  Arbeitsnachweis,  Wohnungswesen,  Witwen-  und  Waisenversorgung, ­
  weiter  hygienische  Einrichtungen,  Bildungs-  und  Erziehungswesen ­
  usw.  Dabei  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  manche  Veranstaltungen
sich  den  reinen  Wohltätigkeitsveranstaltungen  nähern.  Je  mehr  das
geschieht,  desto  weniger  wird  auf  sozialpolitische  Wirkung  zu  rechnen
sein.  Almosen,  so  unentbehrlich  sie  unter  bestimmten  Voraussetzungen
sind,  vermindern  nicht,  sondern  verschärfen  in  letzter  Linie  die  Klassenunterschiede. ­
  Es  ist  deshalb  berechtigt,  wenn  gemeinnützige  Organisationen ­
  im  allgemeinen  den  Grundsatz  aufstellen,  daß  ihre  Veranstaltungen ­
  nur  gegen  Entgelt  in  Anspruch  genommen  werden  können.  Ist
auch  das  Entgelt  auf  mäßiger  Höhe  zu  halten,  um  dem  durchschnittlichen ­
  Arbeitseinkommen  erschwingbar  zu  sein,  so  sollte  doch  in  der
Regel  nicht  davon  abgesehen  werden,  und  wo  besondere  Umstände
und  Verhältnisse  dazu  nötigen,  anders  vorzugehen,  empfiehlt  es  sich.
Formen  und  Wege  zu  wählen,  die  das  in  dieser  Beziehung  oft  recht
empfindliche  Ehrgefühl  des  Arbeiters  nicht  verletzen.  Daß  mit  dem
Grundsatz  der  Entgeltlichkeit  viel  erreicht  werden  kann,  zeigen  u.  a.
die  beachtenswerten  Erfolge  der  in  Amsterdam  bestehenden  Vereinigung ­
  „Ons  huis“,  die  sich  die  Förderung  der  Volksbildung  durch  Bibliothek, ­
  Lesesaal,  Vortrags-  und  Unterichtskurse,  Theater-  und  Konzertaufführungen, ­
  Veranstaltung  gemeinschaftlicher  Reisen  usw.  angelegen
sein  läßt,  aber  stets  ein  —  wenn  auch  geringes  —-  Entgelt  verlangt.
Es  fehlt  im  In-  und  Auslande  keineswegs  an  gleichartigen  Erfahrungen.
Die  Zahl  der  Vereinigungen,  die  sich  bestimmten  sozialpolitischen
Aufgaben  in  anregender,  fördernder  und  selbstschaffender  Weise  widmen, ­
  ist  sehr  beträchtlich.  Für  einen  erheblichen  Teil  solcher  Vereine
hat  das  schon  genannte  AnBBECHTSche  Werk  über  die  soziale  Wohlfahrtspflege ­
  in  Deutschland  die  Satzungen  abgedruckt.  Nur  einige
Beispiele  seien  hier  angeführt.  Der  Abschwächung  der  Folgen  der
Arbeitslosigkeit  dient  u.  a.  der  schon  erwähnte  1896  begründete  Verein
„Stadtkölnische  Versicherungskasse  gegen  Arbeitslosigkeit  im  Winter“
und  der  1897  errichtete  Zentralverein  für  Versicherung  gegen  unverschuldete ­
  Arbeitslosigkeit  in  Stuttgart.  Beide  führen  eine  eigentliche
Versicherung  durch,  an  der  sich  die  Arbeiter  unter  Entrichtung  bestimmter ­
  Beiträge  beteiligen  können.  Für  die  in  diesem  Zusammenhang ­
  wichtige  Begründung  von  Arbeitsnachweisstellen  wirkt  eine  Reihe
von  Vereinen.  Hierher  gehört  der  1883  begründete  Zentralverein  für
Arbeitsnachweis  zu  Berlin,  die  Vereins  verbände  in  Stuttgart,  Karls ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.