Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

4.  Kapitel.  Wege  der  Sozialpolitik.

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Rechnung  zu  tragen  und  die  Einzelverhältnisse  richtig  zu  erfassen.
Es  entwickelt  sich  dadurch  leicht  eine  Schablone  des  Vorgehens,  die
formal  gerecht  ist,  aber  sachlich  den  sozialpolitischen  Zweck  nicht
überall  zu  erreichen  vermag.  Eine  so  zugespitzte  Zentralisation  wird
deshalb  nur  dann  mit  Erfolg  angewendet  werden  können,  wenn  die
zu  lösende  sozialpolitische  Aufgabe  Verhältnisse  betrifft,  die  nur  eine
geringfügige  Verschiedenheit  der  örtlichen  Lagerung  aufweisen,  oder
bei  denen  die  örtliche  Verschiedenheit  ohne  wesentliche  Bedeutung  ist.
Treffen  diese  Voraussetzungen  nicht  zu,  so  bedarf  es  jedenfalls
einer  Steigerung  der  geringen  Anpassungsfähigkeit  an  örtliche  Verhältnisse. ­
  Die  Steigerung  läßt  sich  in  gewissem  Umfange  dadurch
erreichen,  daß  den  örtlichen  Verwaltungsstellen  eine  größere  Selbstständigkeit ­
  der  Entschließung  gewährt  wird.  Dadurch  läßt  sich  den
Besonderheiten  örtlicher  Bedürfnisse  Rechnung  tragen,  ohne  die  Einheitlichkeit ­
  der  Verwaltung  aufzuheben.
Die  Besonderheit  der  engeren  Bezirke  kann  aber  auch  so  groß
sein,  daß  eine  Einheitlichkeit  der  Verwaltung  nicht  nur  entbehrlich,
sondern  geradezu  nachteilig  ist.  In  solchen  Fällen  liegt  es  im  Wesen
der  Sache,  daß  die  Verwaltung  in  dezentralisierter  Form  durchgeführt
wird.  In  den  engeren  Bezirken  sind  selbständige  Verwaltungsstellen
mit  eigener  Entschlußfreiheit  zu  bilden.  Das  hat  den  Vorteil  der
engen  Anpassung  an  die  örtlichen  Verhältnisse;  aber  es  hat  auch
eine  Zersplitterung  der  Verwaltungsorgane  zur  Folge.  Das  kann  zu
einer  unwirtschaftlichen  Steigerung  des  Verwaltungsaufwandes  führen,
weil  gewisse  Ausgaben,  die  bei  der  Zentralisation  nur  einmal  zu
machen  sind,  sich  jetzt  an  zahlreichen  Stellen  wiederholen.  Es  kann
weiterhin  die  Folge  haben,  daß  die  sozialpolitische  Fürsorge  in  den
einzelnen  engeren  Gebieten  sich  sehr  ungleich  gestaltet  und  deshalb
zu  einer  ungerechten  Zurücksetzung  der  arbeitenden  Klassen  in  gewissen ­
  Gegenden  führt.  Dem  muß  entgegengewirkt  werden  durch
Festlegung  von  Grundsätzen,  die  ein  zu  weites  Auseinanderfallen  des
Vorgehens  der  örtlichen  Organe  zu  verhindern  imstande  sind  und  so
eine  annähernde  Gleichmäßigkeit  der  sozialpolitischen  Fürsorge  verbürgen. ­
  So  ist  z.  B.  bei  der  Krankenversicherung  vorgegangen.  Bei
einem  Teile  der  sozialpolitischen  Aufgaben,  die  an  sich  eine  örtlich
gegliederte  Verwaltung  erfordern,  würde  die  völlige  Isolierung  der
einzelnen  Organe  deren  Leistungsfähigkeit  beschränken,  weil  die  nötige
Fühlung  mit  gleichartigen  Organen  und  das  wünschenswerte  Ineinandergreifen ­
  ihrer  Arbeit  fehlen  würde.  Solche  Verhältnisse  liegen  beispielsweise ­
  bei  den  Arbeitsnachweisen  vor.  Sie  verlangen  wegen  des  sehr
engen  Zusammenhanges  mit  den  örtlichen  Bedürfnissen  eine  dezentralisierte ­
  Organisation;  aber  wenn  ihre  Tätigkeit  mit  den  Grenzen  ihres
engeren  Bezirks  völlig  abschneiden  müßte,  wenn  es  nicht  möglich  wäre,
            
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