Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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IV.  Teil.  Wohlfakrtspolitik  in  bezug  auf  sonstige
Personen  in  unselbständiger  Arbeitsstellung.

18.  Kapitel.  Die  Privatbeamten.
§  1.  Allgemeine  Gesichtspunkte.  Unter  Privatbeamten  werden  hier
verstanden  die  nicht  zu  den  ausführenden  Arbeitern  gehörigen  Angestellten ­
  im  Dienste  privater  Geschäftsbetriebe.  Diese  Angestellten
sind  überwiegend  mit  geistiger  Arbeit  beschäftigt,  befinden  sich  aber
in  abhängiger  Stellung.  Mannigfaltig  genug  sind  die  hierher  gehörigen
Gruppen.  Vor  allem  kommen  in  Frage  die  kaufmännnischen  Angestellten ­
  in  Handel  und  Industrie,  die  Betriebsbeamten,  Werkmeister,  Techniker ­
  und  Ingenieure  in  gewerblichen  Unternehmungen,  die  Aufseher
und  Verwalter  auf  landwirtschaftlichen  Gütern,  die  Angestellten  in
den  Geschäftsbetrieben  der  Anwälte,  Notare,  Gerichtsvollzieher  usw.
Die  Gesamtheit  der  hierher  gehörigen  Personen  zeigt  sehr  verschiedene ­
  wirtschaftliche  und  soziale  Verhältnisse.  Ist  schon  die  Lohnarbeiterschaft ­
  keineswegs  eine  einheitliche  kompakte  Masse,  so  gilt
das  noch  viel  mehr  von  den  Privatbeamten.  Wie  bei  den  Lohnarbeitern ­
  die  überwiegend  körperliche,  so  ist  bei  den  Privatbeamten
die  überwiegend  geistige  Arbeit  in  unselbständiger  Stellung  das  gemeinsame ­
  Merkmal,  das  die  Zusammenfassung  zu  einer  Gruppe  trotz
aller  Verschiedenheiten  im  einzelnen  rechtfertigt.  Das  Merkmal  der
überwiegend  geistigen  Arbeit  in  unselbständiger  Stellung  trifft  auch
für  die  öffentlichen  Beamten  zu.  Diese  können  aber  hier  außer  Betracht ­
  bleiben,  weil  ihre  Verhältnisse  —  von  gewissen,  in  Österreich
z.  B.  nicht  gerade  seltenen  Ausnahmen  abgesehen  —  durch  die  geltenden ­
  Gesetze  zu  einer  dem  Privatdienst  an  sich  fremden  Stetigkeit  und
Sicherheit  gebracht  sind.
Die  Privatbeamten  bilden  einen  bedeutend  kleineren  Bruchteil  der
Bevölkerung  als  die  Lohnarbeiter.  Immerhin  handelt  es  sich  im  ganzen
um  ansehnliche  Ziffern.  Nach  der  deutschen  Berufszählung  von  1895
standen  unter  den  erwerbstätigen  Personen  den  5,5  Mill.  Selbständigen
und  den  12,8  Mill.  Arbeitern  621825  Angestellte  außerhalb  des  öffentlichen ­
  Dienstes,  darunter  39418  weibliche,  gegenüber,  während  1882
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