Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

19.  Kapitel.  Die  Dienstboten.

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stand,  daß  die  Dienstboten  überwiegend  weiblichen  Geschlechts  sind,
erschwert  an  und  für  sich  die  Durchführung  von  Koalitionen.  Wollten ­
  sich  z.  B.  die  weiblichen  Dienstboten  zur  gemeinsamen  Niederlegung ­
  der  Arbeit  verbinden,  so  müssen  sie  fast  ausnahmslos  entweder
in  ihre  eigenen  —  vielfach  auswärts  wohnenden  —  Familien  zurückkehren ­
  oder  sich  in  der  gewerblichen  Arbeit  Unterkommen  suchen.
Denn  daß  sie  längere  Zeit  in  größerer  Zahl  ohne  Arbeit  und  ohne
eigene  Wohnung  in  den  Städten  existieren  könnten,  ist  ausgeschlossen
und  würde  schon  aus  sittenpolizeilichen  Rücksichten  nicht  geduldet
werden  können.  Gehen  sie  aber  in  ihre  Familien  zurück  oder  finden
sie  gewerbliche  Beschäftigung,  so  ist  die  damit  eintretende  Zersplitterung ­
  der  Streikenden  geeignet,  der  Bewegung  Kraft  und  Bedeutung
zu  rauben.  Für  die  in  Fabriken  eingetretenen  Dienstboten  geht  alsdann ­
  überhaupt  das  Interesse  an  der  Bewegung  verloren.  Nur  unter
ganz  besonderen  Umständen  könnte  ein  Streik  der  Dienstboten  praktische ­
  Bedeutung  gewinnen.  Dazu  kommt,  daß  ein  erheblicher  Teil
der  Dienstboten  bei  einem  Streik  gar  nicht  interessiert  sein  würde.
Ihre  Lage  ist  vielfach  günstiger,  ihre  Arbeit  zwar  länger,  aber  vielfach ­
  weniger  anstrengend,  einseitig  und  ungesund  als  die  der  Arbeiterinnen ­
  in  gewerblichen  Betrieben,  und  gegenüber  ihren  Arbeitgebern
haben  sie  sich  trotz  der  einengenden  Bestimmungen  der  Gesindeordnungen
doch  nicht  selten  infolge  des  fast  allgemein  in  größeren  Städten  herrschenden ­
  Dienstbotenmangels  eine  Stellung  verschafft,  bei  der  nur  noch
in  äußerlicher  Beziehung  von  Unterordnung  und  Abhängigkeit  die
Rede  sein  kann.  Gewiß  müssen  sich  Dienstboten  oft  viel  gefallen
lassen;  aber  die  Dienstherrschaften  müssen  sich  oft  noch  viel  mehr
von  den  Dienstboten  gefallen  lassen.  Nur  eine  rein  theoretische  und
einseitige  Betrachtung  der  Dinge  kann  das  übersehen.  Was  kann
ein  Streik  unter  solchen  Umständen  den  beteiligten  Dienstboten  für
Vorteile  bringen?  Auch  die  Gewährung  voller  Koalitionsfreiheit  wird
deshalb  besondere  praktische  Bedeutung  nicht  haben.  Gerade  aus
dieser  Erwägung  heraus  würde  aber  auch  ein  Bedenken  gegen  die
Aufhebung  der  Beschränkungen  und  Strafbestimmungen  gegen  die
Dienstbotenkoalitionen  nicht  bestehen.  Die  ganze  Frage  wird  auf
beiden  Seiten  weit  überschätzt.
Auch  die  Bildung  dauernder  Koalitionen  der  Dienstboten  wird  erschwert ­
  sowohl  durch  den  häufigen  Stellenwechsel,  als  auch  durch  den
Umstand,  daß  viele  Dienstboten  durch  Heirat  aus  diesem  Beruf  wieder
ausscheiden.  Neuerdings  sind  in  Berlin  mehrere  Vereine  entstanden:
1899  der  Hilfsverein  für  weibliches  Hauspersonal,  der  Unterstützung
bei  längerer  unverschuldeter  Stellenlosigkeit,  Rechtsschutz  bei  Streitigkeiten, ­
  gute  Arbeitsbedingungen,  unentgeltlichen  Arbeitsnachweis,  Unterstützung ­
  und  Belehrung,  Darlehensgewährung,  Errichtung  eines
            
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