19. Kapitel. Die Dienstboten.
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stand, daß die Dienstboten überwiegend weiblichen Geschlechts sind,
erschwert an und für sich die Durchführung von Koalitionen. Wollten
sich z. B. die weiblichen Dienstboten zur gemeinsamen Niederlegung
der Arbeit verbinden, so müssen sie fast ausnahmslos entweder
in ihre eigenen — vielfach auswärts wohnenden — Familien zurückkehren
oder sich in der gewerblichen Arbeit Unterkommen suchen.
Denn daß sie längere Zeit in größerer Zahl ohne Arbeit und ohne
eigene Wohnung in den Städten existieren könnten, ist ausgeschlossen
und würde schon aus sittenpolizeilichen Rücksichten nicht geduldet
werden können. Gehen sie aber in ihre Familien zurück oder finden
sie gewerbliche Beschäftigung, so ist die damit eintretende Zersplitterung
der Streikenden geeignet, der Bewegung Kraft und Bedeutung
zu rauben. Für die in Fabriken eingetretenen Dienstboten geht alsdann
überhaupt das Interesse an der Bewegung verloren. Nur unter
ganz besonderen Umständen könnte ein Streik der Dienstboten praktische
Bedeutung gewinnen. Dazu kommt, daß ein erheblicher Teil
der Dienstboten bei einem Streik gar nicht interessiert sein würde.
Ihre Lage ist vielfach günstiger, ihre Arbeit zwar länger, aber vielfach
weniger anstrengend, einseitig und ungesund als die der Arbeiterinnen
in gewerblichen Betrieben, und gegenüber ihren Arbeitgebern
haben sie sich trotz der einengenden Bestimmungen der Gesindeordnungen
doch nicht selten infolge des fast allgemein in größeren Städten herrschenden
Dienstbotenmangels eine Stellung verschafft, bei der nur noch
in äußerlicher Beziehung von Unterordnung und Abhängigkeit die
Rede sein kann. Gewiß müssen sich Dienstboten oft viel gefallen
lassen; aber die Dienstherrschaften müssen sich oft noch viel mehr
von den Dienstboten gefallen lassen. Nur eine rein theoretische und
einseitige Betrachtung der Dinge kann das übersehen. Was kann
ein Streik unter solchen Umständen den beteiligten Dienstboten für
Vorteile bringen? Auch die Gewährung voller Koalitionsfreiheit wird
deshalb besondere praktische Bedeutung nicht haben. Gerade aus
dieser Erwägung heraus würde aber auch ein Bedenken gegen die
Aufhebung der Beschränkungen und Strafbestimmungen gegen die
Dienstbotenkoalitionen nicht bestehen. Die ganze Frage wird auf
beiden Seiten weit überschätzt.
Auch die Bildung dauernder Koalitionen der Dienstboten wird erschwert
sowohl durch den häufigen Stellenwechsel, als auch durch den
Umstand, daß viele Dienstboten durch Heirat aus diesem Beruf wieder
ausscheiden. Neuerdings sind in Berlin mehrere Vereine entstanden:
1899 der Hilfsverein für weibliches Hauspersonal, der Unterstützung
bei längerer unverschuldeter Stellenlosigkeit, Rechtsschutz bei Streitigkeiten,
gute Arbeitsbedingungen, unentgeltlichen Arbeitsnachweis, Unterstützung
und Belehrung, Darlehensgewährung, Errichtung eines