Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
den Länder in gleich vollständiger Weise diese Kenntnis haben und 
deshalb in Anspruch nehmen, ihnen allen als völlig kompetenter Be 
urteiler gegenüberzustehen. 
§ 3. Anregende und belehrende Organe. Die Sozialstatistik stellt 
die tatsächlichen Verhältnisse fest, hat aber nicht die Aufgabe, zu 
sozialpolitischen Maßnahmen anzuregen und durch Vorführung der mit 
gleichartigen Maßregeln gemachten Erfahrungen über den zweck 
mäßigsten Weg zur Beseitigung bestimmter Mißstände weitere Kreise 
zu belehren. Ist auch, wie gezeigt, den sozialstatistischen Zentral 
stellen in verschiedenen Ländern neben den rein statistischen Obliegen 
heiten die Erstattung von Gutachten über die einzuschlagenden Reform- 
wege zur Pflicht gemacht, so ist damit doch noch nicht allen Bedürf 
nissen in dieser Hinsicht Genüge geleistet. Die Sozialpolitik hat sich 
nicht nur in großzügigen und umfassenden Reformen zu bewegen, 
sondern bedarf auch einer Fülle von einzelnen Maßnahmen in engen 
und engsten Gebieten. Von vielen Seiten muß dabei eingegriffen 
werden, und leicht kann aus Unkenntnis der anderswo gemachten Er 
fahrungen nicht in zweckmäßiger Weise gearbeitet werden. Es be 
steht unzweifelhaft ein Bedürfnis in weiteren Kreisen, gewissermaßen 
aus einer sozialpolitischen Muster- und Vorbildersammlung Anregung 
und Belehrung zu empfangen. Allerdings sind in sozialpolitischen 
Dingen, wie schon betont, alle Vorbilder von bedingtem Wert, da die 
Erfahrungen, die an bestimmten Orten und in bestimmten Zeiten unter 
besonderen Voraussetzungen und Bedingungen gemacht sind, nicht 
einfach verallgemeinert werden dürfen. Man darf also die Muster und 
Vorbilder nicht sklavisch nachahmen. Vielmehr ist es nötig, sie so 
umzugestalten, wie es die Verhältnisse und Bedürfnisse im einzelnen 
Falle erfordern, abgesehen von rein technischen Einrichtungen. Wird 
dies beachtet, so ist es von erheblichem Werte, einen Überblick über 
die verschiedenen Formen, Mittel und Wege praktischer sozialpoli 
tischer Arbeit zu gewinnen. 
Der Gedanke an Schaffung bestimmter Organe, die einen solchen 
anregenden und belehrenden Überblick zu geben vermögen, und die 
man als Arbeiterwohlfahrtsausstellungen oder -Museen, soziale 
Museen usw. zu bezeichnen pflegt, ist schon 1852 von dem Engländer 
Th. Twining angeregt worden. Auf sein Betreiben wurden mehrere 
vorübergehende Spezialausstellungen für Arbeiter Wohlfahrtspflege ein 
gerichtet (1855 in Paris, 1856 in Brüssel, 1857 in Wi§n.) Er vertrat 
aber auch nachdrücklich den Gedanken einer ständigen Veranstaltung 
dieser Art und machte dafür beachtenswerte Vorschläge. Ganz ge 
ruht hat seitdem die Sache nicht. Mit der Pariser Ausstellung von 
1867 war ebenfalls eine sozialökonomische Abteilung verbunden. Im 
nächsten Jahre begannen bereits die Bemühungen von Dr. Migerka in
	        
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