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I. Teil. Allgemeines.
den Länder in gleich vollständiger Weise diese Kenntnis haben und
deshalb in Anspruch nehmen, ihnen allen als völlig kompetenter Be
urteiler gegenüberzustehen.
§ 3. Anregende und belehrende Organe. Die Sozialstatistik stellt
die tatsächlichen Verhältnisse fest, hat aber nicht die Aufgabe, zu
sozialpolitischen Maßnahmen anzuregen und durch Vorführung der mit
gleichartigen Maßregeln gemachten Erfahrungen über den zweck
mäßigsten Weg zur Beseitigung bestimmter Mißstände weitere Kreise
zu belehren. Ist auch, wie gezeigt, den sozialstatistischen Zentral
stellen in verschiedenen Ländern neben den rein statistischen Obliegen
heiten die Erstattung von Gutachten über die einzuschlagenden Reform-
wege zur Pflicht gemacht, so ist damit doch noch nicht allen Bedürf
nissen in dieser Hinsicht Genüge geleistet. Die Sozialpolitik hat sich
nicht nur in großzügigen und umfassenden Reformen zu bewegen,
sondern bedarf auch einer Fülle von einzelnen Maßnahmen in engen
und engsten Gebieten. Von vielen Seiten muß dabei eingegriffen
werden, und leicht kann aus Unkenntnis der anderswo gemachten Er
fahrungen nicht in zweckmäßiger Weise gearbeitet werden. Es be
steht unzweifelhaft ein Bedürfnis in weiteren Kreisen, gewissermaßen
aus einer sozialpolitischen Muster- und Vorbildersammlung Anregung
und Belehrung zu empfangen. Allerdings sind in sozialpolitischen
Dingen, wie schon betont, alle Vorbilder von bedingtem Wert, da die
Erfahrungen, die an bestimmten Orten und in bestimmten Zeiten unter
besonderen Voraussetzungen und Bedingungen gemacht sind, nicht
einfach verallgemeinert werden dürfen. Man darf also die Muster und
Vorbilder nicht sklavisch nachahmen. Vielmehr ist es nötig, sie so
umzugestalten, wie es die Verhältnisse und Bedürfnisse im einzelnen
Falle erfordern, abgesehen von rein technischen Einrichtungen. Wird
dies beachtet, so ist es von erheblichem Werte, einen Überblick über
die verschiedenen Formen, Mittel und Wege praktischer sozialpoli
tischer Arbeit zu gewinnen.
Der Gedanke an Schaffung bestimmter Organe, die einen solchen
anregenden und belehrenden Überblick zu geben vermögen, und die
man als Arbeiterwohlfahrtsausstellungen oder -Museen, soziale
Museen usw. zu bezeichnen pflegt, ist schon 1852 von dem Engländer
Th. Twining angeregt worden. Auf sein Betreiben wurden mehrere
vorübergehende Spezialausstellungen für Arbeiter Wohlfahrtspflege ein
gerichtet (1855 in Paris, 1856 in Brüssel, 1857 in Wi§n.) Er vertrat
aber auch nachdrücklich den Gedanken einer ständigen Veranstaltung
dieser Art und machte dafür beachtenswerte Vorschläge. Ganz ge
ruht hat seitdem die Sache nicht. Mit der Pariser Ausstellung von
1867 war ebenfalls eine sozialökonomische Abteilung verbunden. Im
nächsten Jahre begannen bereits die Bemühungen von Dr. Migerka in