Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

Sekretäre  und  späterhin  auch  Kongresse  veranstaltet.  Auf  dem  Kongreß ­
  in  Utrecht  vom  27.  Juni  1902  waren  etwa  50  Kammern  vertreten. ­
  Über  die  Ergebnisse  der  Tätigkeit  der  Kammern  gibt  die
Zeitschrift  des  niederländischen  statistischen  Zentralbureaus  nähere
Auskunft  in  Ergänzung  der  Jahresberichte  der  Kammern  selbst.  Hiernach ­
  sind  die  statistischen  Arbeiten  und  die  Vermittlung  hei  Interessenstreitigkeiten ­
  das  Hauptgebiet  der  bisherigen  Tätigkeit.  Die  Heranziehung ­
  zu  Gutachten  seitens  der  Regierung  und  ebenso  die  Erstattung
von  Gutachten  an  die  Regierung  aus  eigenem  Antrieb  hat  sich  wenig
entwickelt.  Dagegen  besteht  mit  den  Gemeinden  ein  lebhafter  Verkehr, ­
  sowohl  auf  Ersuchen  der  Gemeindebehörden  als  auch  aus  eigenem
Antrieb.  Die  Abgabe  von  Gutachten  und  das  Entwerfen  von  Verträgen ­
  usw.  auf  Wunsch  von  Interessenten  ist  nicht  sehr  häufig  vorgekommen; ­
  die  Kammern  sind  aber  von  selbst  wiederholt  wegen  Erfüllung ­
  von  Arbeiterwünschen  an  die  Unternehmer  herangetreten.
Im  ganzen  ist  hiernach  die  Wirksamkeit  in  der  Richtung  einer
eigentlichen  Interessenvertretung  gegenüber  den  Staatsorganen  bisher
noch  gering  geblieben,  während  im  übrigen  eine  zwar  nicht  immer
erfolgreiche,  aber  doch  beachtenswerte  Arbeit  geleistet  worden  ist.
Zu  berücksichtigen  ist  dabei,  daß  die  Kammern  erst  kurze  Zeit  bestehen, ­
  und  daß  die  Beschränktheit  der  zu  ihrer  Verfügung  stehenden
Geldmittel  und  das  Fehlen  einer  Besoldung  der  Sekretäre  der  praktischen ­
  Arbeit  Erschwerungen  bereiten.  Zum  Teil  haben  die  Unternehmer ­
  sich  der  Einrichtung  gegenüber  ablehnend  verhalten.
In  Frankreich  wurden  dem  schon  erwähnten,  seit  1891  bestehenden ­
  Conseil  superieur  du  travail  durch  das  Dekret  vom  17.  Sept.  1900
lokale  Arbeitskammern  unterstellt,  die  den  Namen  Conseils  du  travail
führen.  Der  obere  Arbeitsrat  hatte  1895  den  Gedanken  der  gesetzlichen ­
  Einführung  der  Arbeitskammern  mit  geringer  Mehrheit  verworfen;
er  ging  davon  aus,  daß  auf  dem  Wege  des  Dekretes  die  erforderlichen
Maßnahmen  durchgeführt  werden  könnten,  fürchtete  aber  auch  eine
Beeinträchtigung  der  Arbeitersyndikate  und  eine  Schmälerung  der
Selbständigkeit  der  Unternehmer.  Das  Dekret  von  1900  ermächtigt
den  Minister  für  Handel  und  Industrie,  in  allen  Bezirken,  in  denen  es
zweckmäßig  erscheint,  Arbeitskammern  zu  errichten  mit  folgenden
Aufgaben:  Abgabe  von  Gutachten  über  alle  Arbeitsangelegenheiten
auf  Ersuchen  der  Interessenten  oder  auf  Wunsch  der  Regierung;  Mitwirkung ­
  bei  den  vom  Oberen  Arbeitsrat  angeregten  und  vom  Handelsminister ­
  angeordneten  Erhebungen;  Aufstellung  von  Tabellen  über  den
normalen  Lohntarif  und  Arbeitstag  der  einzelnen  Gewerbe  als  Grundlage ­
  für  die  Klauseln  wegen  Lohn  und  Arbeitszeit  bei  Verträgen  über
öffentliche  Arbeiten  und  Lieferungen;  Bekanntgabe  von  Mitteln  zur
Abhilfe  etwaiger  Arbeitslosigkeit  im  Kammerbezirk  an  die  Behörden;
            
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