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von der Korporation auszuüben seien. Durch Verfügung vom
3. Dez. 1902 bestimmte der Minister, daß die Korporation auch
weiterhin bei der Feststellung der Grenzen von Industrie und
Handwerk sowie bei der Frage der Vereinigung von Nachbarorten
für die Zwecke des Handelsregisters Gutachten abgeben
und bei der Führung des Handelsregisters mitwirken solle, wogegen
ihr andere öffentlich-rechtliche Befugnisse, wie die Ernennung
von Dispacheuren usw., die Ausstellung von Ursprungszeugnissen,
der Vorschlag von Handelsrichtern usw., von nun
ab nicht mehr zustanden. Die Aufsicht über die Börse wurde
der Handelskammer übertragen; dagegen verblieb die finanzielle
Verwaltung der Börse bei der Korporation, die auch Eigentümerin
des Börsengebäudes ist.
Die Grundlagen der Tätigkeit der Korporation blieben unverändert.
Sie hat nach ihrem Statut die Bestimmung, die Gesamtinteressen
des Handels und der Industrie ihres Bezirks wahrzunehmen,
insbesondere die Behörden in der Förderung von
Handel und Industrie durch tatsächliche Mitteilungen, Anträge
und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie ist befugt,
Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, welche die Förderung von
Handel und Gewerbe, sowie die technische und geschäftliche Ausbildung,
die Erziehung und den sittlichen Schutz der darin beschäftigten
Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen,
zu unterhalten und zu unterstützen. Auf diesen Gebieten ist
sie berechtigt, dieselben Funktionen auszuüben wie die Handelskammer.
Die finanzielle Grundlage der Korporation bildet die Bestimmung
ihres Statuts, daß jedes Mitglied einen jährlichen
Kostenbeitrag von 18 Mk. zahlt — ein Eintrittsgeld wird
nicht erfordert — und die Korporation befugt ist, soweit
ihre anderweitigen Einnahmen nicht ausreichen, den
Bedarf durch Gebühren zu decken, welche für den Besuch oder
für die Benutzung der Einrichtungen der Börse (der Börsenschiedsgerichte,
der Zulassungstelle usw.) von den Beteiligten
ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zur Korporation zu
erheben sind.
Die Korporation erwählt alljährlich nach dem allgemeinen
gleichen Wahlrecht das aus 27 Mitgliedern bestehende Kollegium
ler Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, welches sämtliche
Befugnisse der Korporation ausübt und die Verwaltung
führt. Das finanzielle Gebaren der Aeltesten der Kaufmannschaft
unterliegt der Kontrolle einer besonderen Pinanzkommission,
■welche von den Mitgliedern der Korporation gewählt wird.
Abgesehen von verschiedenen anderen Einrichtungen übt die
Korporation auf dem Gebiete des kaufmännischen Schulwesens
«me lebhafte Tätigkeit aus, indem sie kaufmännische Fortbildungsschulen
für männliche und weibliche Angestellten unterhält und
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Wirksamkeit
der
Korporation.