Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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die  Gunst  der  Lage  zum  Markte  ausgleichen  1 ).  Ferner  wurde  der
Lohn  durch  die  Bergbehörde  geregelt.  Aber  auch  die  »schützende
Hand«  des  Staates  konnte  damals  ebensowenig  wie  heute  Interessengegensätze ­
  vermeiden,  und  so  gab  es  auch  unter  dem
Direktionsprinzipe  schon  Streiks 2 ).  Um  1850  gab  es  schon  »Ueberproduktion«,
  und  um  diese  abfliessen  zu  lassen,  wurden  u.  a.  Ausfuhrprämien ­
  nach  Holland  gewährt,  ebenso  für  den  Absatz,  der
mit  der  Köln-Mindener  Bahn  über  Bielefeld  hinauskam  3 ).
Die  alten  verwickelten  Bergordnungen  aus  dem  17.  und  18.
Jahrhundert,  der  alte  Bruttozehnte 4 ),  die  gesamte  staatliche  Bevormundung, ­
  zu  der  jetzt  die  Vormundschaft  geworden  war,  dies
alles  schwand  vor  der  Berggesetz-Reform  der  Jahre  1851  bis
24.  Juni  1865.  Das  sog.  Freizügigkeitsgesetz  von  1860  machte
den  Arbeiter  aus  einem  Beamten  zu  einem  Lohnarbeiter  mit
(formell)  freiem  Arbeitsvertrage.  Dem  Staate  blieb  nur  die
Sicherheits-  und  Gesundheitspolizei,  die  durch  die  Novelle  von
1892  noch  weiter  ausgedehnt  wurde.
So  schuf  der  infolge  der  Nachfrage  (Eisenindustrie  und  Verkehrswesen) ­
  sich  erweiternde  Markt  ein  dem  alten  diametral  entgegengesetztes ­
  Recht,  das  dem  Expansionsstreben  des  einzelnen
keine  Grenze  setzte.  Aber  schon  1857,  gleich  nach  dem  Fallen
der  ärgsten  Fesseln,  noch  während  der  Umgestaltung  der  Berggesetzgebung ­
  begann  ein  Sinken  der  Konjunktur,  die  neben  den
Vorteilen  auch  schon  manche  Nachteile  der  neuen  Zustände  erkennen ­
  liess.  Denn  »es  waren  nun  allerdings  die  kleineren  Zechen
gegen  ehemals  (sc.  beim  Direktionsprinzip)  im  Nachteile,  insofern ­
  als  sie  mit  den  grossen  nicht  mehr  konkurrieren  konnten;
aber  dieser  Umstand  nötigte  wiederum,  auf  Fortschritte,  sei  es
durch  Zusammenlegung  der  kleinen  Werke,  sei  es  durch  Einführung ­
  technischer  Verbesserungen  u.  dgl.  bedacht  zu  sein« 5 ).  Das
konnte  natürlich  die  Ueberproduktion  nur  verschärfen,  waren  doch
1858  in  der  Mark  48,  im  Essen-Werdenschen  17  neue  Tiefbauanlagen ­
  in  Angriff  genommen.  So  erkannten  schon  um  1858  die
Unternehmer,  dass  die  neue  Freiheit  nur  das  unerbittliche  Recht
des  Stärkeren  geschaffen  hatte,  und  dass  doch  die  grösste  Freiheit ­
  der  neuen  rechtlichen  Verhältnisse  die  sei,  dass  man  sich
koalieren  könne.  Und  man  griff  »wegen  des  schreienden  Miss-1)
  Entw.  X.  I.  190.  2)  Entw.  X.  3.  312.  3)  Entw.  X.  I.  190.
4)  1862  gefallen.  Vgl.  Art.  Bergwerksabgaben,  Handw.  d.  Staatsw.  2.  Aufl.
5)  Entw.  X.  1.  2.  Kap.  39.
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissensch.  Ergänzungsheft  19.  (5
            
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