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die Gunst der Lage zum Markte ausgleichen 1 ). Ferner wurde der
Lohn durch die Bergbehörde geregelt. Aber auch die »schützende
Hand« des Staates konnte damals ebensowenig wie heute Interessengegensätze
vermeiden, und so gab es auch unter dem
Direktionsprinzipe schon Streiks 2 ). Um 1850 gab es schon »Ueberproduktion«,
und um diese abfliessen zu lassen, wurden u. a. Ausfuhrprämien
nach Holland gewährt, ebenso für den Absatz, der
mit der Köln-Mindener Bahn über Bielefeld hinauskam 3 ).
Die alten verwickelten Bergordnungen aus dem 17. und 18.
Jahrhundert, der alte Bruttozehnte 4 ), die gesamte staatliche Bevormundung,
zu der jetzt die Vormundschaft geworden war, dies
alles schwand vor der Berggesetz-Reform der Jahre 1851 bis
24. Juni 1865. Das sog. Freizügigkeitsgesetz von 1860 machte
den Arbeiter aus einem Beamten zu einem Lohnarbeiter mit
(formell) freiem Arbeitsvertrage. Dem Staate blieb nur die
Sicherheits- und Gesundheitspolizei, die durch die Novelle von
1892 noch weiter ausgedehnt wurde.
So schuf der infolge der Nachfrage (Eisenindustrie und Verkehrswesen)
sich erweiternde Markt ein dem alten diametral entgegengesetztes
Recht, das dem Expansionsstreben des einzelnen
keine Grenze setzte. Aber schon 1857, gleich nach dem Fallen
der ärgsten Fesseln, noch während der Umgestaltung der Berggesetzgebung
begann ein Sinken der Konjunktur, die neben den
Vorteilen auch schon manche Nachteile der neuen Zustände erkennen
liess. Denn »es waren nun allerdings die kleineren Zechen
gegen ehemals (sc. beim Direktionsprinzip) im Nachteile, insofern
als sie mit den grossen nicht mehr konkurrieren konnten;
aber dieser Umstand nötigte wiederum, auf Fortschritte, sei es
durch Zusammenlegung der kleinen Werke, sei es durch Einführung
technischer Verbesserungen u. dgl. bedacht zu sein« 5 ). Das
konnte natürlich die Ueberproduktion nur verschärfen, waren doch
1858 in der Mark 48, im Essen-Werdenschen 17 neue Tiefbauanlagen
in Angriff genommen. So erkannten schon um 1858 die
Unternehmer, dass die neue Freiheit nur das unerbittliche Recht
des Stärkeren geschaffen hatte, und dass doch die grösste Freiheit
der neuen rechtlichen Verhältnisse die sei, dass man sich
koalieren könne. Und man griff »wegen des schreienden Miss-1)
Entw. X. I. 190. 2) Entw. X. 3. 312. 3) Entw. X. I. 190.
4) 1862 gefallen. Vgl. Art. Bergwerksabgaben, Handw. d. Staatsw. 2. Aufl.
5) Entw. X. 1. 2. Kap. 39.
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 19. (5