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Der gesetzgeberische Grundgedanke der ganzen Stilllegungs
frage ist in den beiden § 65 alten und neuen Textes enthalten.
Wir lassen je die beiden ersten Absätze, die den uns angehen
den wirtschaftlichen Kern enthalten, hier folgen.
Alte Fassung:
»Der Bergwerks b e s i t z e r ist verpflichtet, das Bergwerk zu
betreiben, wenn der Unterlassung oder Einstellung des Betriebes
nach derEntscheidung desOberbergamtes über
wiegende Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen.«
Neue Fassung:
»Der Bergwerks eigentümer ist verpflichtet, das Berg
werk zu betreiben, wenn derBetrieb Gewinn verspricht
und der Unterlassung oder der gänzlichen oder teil
weisen Einstellung des Betriebes überwiegende Gründe des
öffentlichen Interesses entgegenstehen.«
Da sowohl nach dem alten Gesetze wie auch nach dem neuen
Entwürfe unr en t ab 1 e Gruben dem Betriebszwange nicht unter
worfen sind, es sich nach Ansicht von Fachleuten, sowde nach dem
Berichte der Untersuchungskommission bis jetzt aber nur um un
bauwürdig gewordene Gruben gehandelt hat, so fallen diese aus
dem Bereich unserer Betrachtungen. Es wäre in wirtschaftlicher
Hinsicht ja auch geradezu Wahnsinn, solche Gruben zu betreiben,
und liesse sich auch wohl aus dem ganz besonderen , dem ver
liehenen Bergwerkseigentum rechtlich nicht ableiten. Wenn
also bis jetzt die an den Ausserbetriebsetzungen Interessierten
sich die Augen über diese Erscheinungen reiben, so dürfte dies
weniger wegen der in jeder Beziehung (auch vom Standpunkte
der Arbeiter) zu rechtfertigenden Art, als vielmehr wegen des
Tempos geschehen. Hat doch, obwohl auch unter dem alten
Vertrage bereits Werke stillgelegt wurden, dieser Prozess unter
dem neuen Vertrage sich etwas treibhausartig entwickelt, indem
binnen wenigen Monaten etwa ein Dutzend Betriebe aufgekauft
sind, um sie früher oder später stillzulegen 1 ).
Was sind »überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses« ?
Die Motive zum alten Gesetze von 1865, die auch im neuen
Gesetzentwürfe Verwendung finden, erläutern sie mit den Worten:
»wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder die allgemei-
1) Jutzi, Die deutsche Montanindustrie auf dem Wege zum Trust. Jena 1905.
17. Ferner Weidtmann (Beilage zu Gl.A. Nr. 26 vom 25. Juni 1904). Er führt Seite 2
aus dem »Laufe der letzten Monate« 10 Zechen an.