Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

Den weiteren Stoff unseres Studiums Lüdet die Regelung 
des Rentengutsystems in den ausländischen Gesetzgebungen. 
Wir werden detaillirt ausführen, jn welcher Weise das Renten 
gutsystem in den ausländischen Gesetzgebungen geregelt wurde; 
was Preussen, den klassischen Boden dieser Institution, zur Sta- 
tuirung der Rentengüter bewegte; wie dieselben dort zu Stande 
kamen; welchen Reformen sie unterzogen wurden; in welcher 
Weise dieses Grundbesitzsystem mit Hilfe einer ganzen Reihe 
von Gesetzen ausgebaut wurde und wie es derzeit geregelt ist? 
Wir werden von der Wirkung und den thatsächlichen Ergebnis 
sen dieses Grundbesitzsystems Rechenschaft abgeben. Nachdem 
wir mit dem preussischen Rentengutsystem bekannt geworden, 
wollen wir der im Rahmen des englischen Grundbesitzsystems 
vorhandenen Institution mit Rentenguts-charakter und den that 
sächlichen Ergebnissen derselben gedenken. Wir werden jene 
Bestrebungen einer Erörterung unterziehen, welche in Oesterreich 
auf Statuirung des Rentengutsystems hinzielten. Wir wollen aus 
führen, wie die Rentengüter in Oesterreich gedacht wurden und 
weshalb dortselbst dieselben institutionsweise zu sichern, nicht 
gelang. Unserer Aufmerksamkeit werden die Mängel dieser 
gesetzgeberischen Institutionen, anlässlich der parallelen Wür 
digung derselben, nicht entgehen. 
Nach einer Auseinandersetzung über die gesetzgeberischen 
Verfügungen und Ergebnisse des ausländischen Rentengutsystems 
werden wir auf die Behandlung jener Frage übergehen, ob das 
System der Rentengüter unter den heimischen Verhältnissen mit 
Erfolg anwendbar wäre? 
Um eine Lösung dieser Frage zu finden, müssen wir in 
erster Reihe untersuchen, ob in unserem Lande Bedürfnisse be 
stehen, die bei der heutigen Gestaltung unseres Grundbesitz- 
und Kreditsystems auf Befriedigung warten, jedoch diese nicht 
finden, — und falls solche Bedürfnisse vorhanden, ob zur Be 
friedigung derselben das Rentengut eine geeignete Institution sei? 
Unter Einem werden wir auch erörtern, zur Verwirklichung 
welcher höheren kredit- und landwirtschaftspolitischen Zwecke 
diese Institution sich eignet und gleichzeitig auf ihre Bedeutung 
im Dienste der Volkswirtschafts-, Gesellschafts- und Nationalitä 
tenpolitik hinweisen. Weiters, falls das Rentengut in unserer 
Grundbesitzorganisation als eine Lücke ausfüllende, zur Förde 
rung unserer landwirtschaftlichen Grundbesitz- und Kreditpolitik 
geeignete Institution erscheint, so ergibt sich die Frage, 
ob die zur Verwirklichung dieser Institution benöthigten Vor 
bedingungen vorhanden seien? Ob wir massenhaft jener
	        
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