Den weiteren Stoff unseres Studiums Lüdet die Regelung
des Rentengutsystems in den ausländischen Gesetzgebungen.
Wir werden detaillirt ausführen, jn welcher Weise das Renten
gutsystem in den ausländischen Gesetzgebungen geregelt wurde;
was Preussen, den klassischen Boden dieser Institution, zur Sta-
tuirung der Rentengüter bewegte; wie dieselben dort zu Stande
kamen; welchen Reformen sie unterzogen wurden; in welcher
Weise dieses Grundbesitzsystem mit Hilfe einer ganzen Reihe
von Gesetzen ausgebaut wurde und wie es derzeit geregelt ist?
Wir werden von der Wirkung und den thatsächlichen Ergebnis
sen dieses Grundbesitzsystems Rechenschaft abgeben. Nachdem
wir mit dem preussischen Rentengutsystem bekannt geworden,
wollen wir der im Rahmen des englischen Grundbesitzsystems
vorhandenen Institution mit Rentenguts-charakter und den that
sächlichen Ergebnissen derselben gedenken. Wir werden jene
Bestrebungen einer Erörterung unterziehen, welche in Oesterreich
auf Statuirung des Rentengutsystems hinzielten. Wir wollen aus
führen, wie die Rentengüter in Oesterreich gedacht wurden und
weshalb dortselbst dieselben institutionsweise zu sichern, nicht
gelang. Unserer Aufmerksamkeit werden die Mängel dieser
gesetzgeberischen Institutionen, anlässlich der parallelen Wür
digung derselben, nicht entgehen.
Nach einer Auseinandersetzung über die gesetzgeberischen
Verfügungen und Ergebnisse des ausländischen Rentengutsystems
werden wir auf die Behandlung jener Frage übergehen, ob das
System der Rentengüter unter den heimischen Verhältnissen mit
Erfolg anwendbar wäre?
Um eine Lösung dieser Frage zu finden, müssen wir in
erster Reihe untersuchen, ob in unserem Lande Bedürfnisse be
stehen, die bei der heutigen Gestaltung unseres Grundbesitz-
und Kreditsystems auf Befriedigung warten, jedoch diese nicht
finden, — und falls solche Bedürfnisse vorhanden, ob zur Be
friedigung derselben das Rentengut eine geeignete Institution sei?
Unter Einem werden wir auch erörtern, zur Verwirklichung
welcher höheren kredit- und landwirtschaftspolitischen Zwecke
diese Institution sich eignet und gleichzeitig auf ihre Bedeutung
im Dienste der Volkswirtschafts-, Gesellschafts- und Nationalitä
tenpolitik hinweisen. Weiters, falls das Rentengut in unserer
Grundbesitzorganisation als eine Lücke ausfüllende, zur Förde
rung unserer landwirtschaftlichen Grundbesitz- und Kreditpolitik
geeignete Institution erscheint, so ergibt sich die Frage,
ob die zur Verwirklichung dieser Institution benöthigten Vor
bedingungen vorhanden seien? Ob wir massenhaft jener