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welche die Grenze bestimmt, bis zu welcher Landenrentenbriefe
auf jedes einzelne Gut ausgefertigt werden dürfen; der Ausferti
gung dieser Rentenbriefe vorsteht; die pünktliche Zahlung der
Renten vermittelt; den Wirtschaftsbetrieb der Grundbesitzer über
wacht, — kurz die ganze Kompetenz, die zur gedeihlichen Lei
tung erforderlich ist, ausübt. Der Übergang auf das Renten-
system würde nicht plötzlich, auf einmal vor sich gehen, son
dern nur insoferne Vererbungen, Veräusserungen, Verschuldun
gen, neue Belastungen entstehen; von einem gewissen Zeit
punkte an. aber würden Verschuldungen nur mehr in Renten
form erfolgen können.
Dies ist das Wesen der R o d b er tu s’schen Theorie. Bevor
wir nun in die Kritik der Rentenprinziptheorie eingehen, müs
sen wir das Rentengut, als eine solche Institution, kennen ler
nen, in welcher das Rentenprinzip zur praktischen Geltung ge
langt, denn nur in dieser Weise wird es uns ermöglicht/das
Rentenprinzip in seiner vollen Bedeutung zu würdigen.
II. ABSCHNITT.
Die Anwendung des Rentenprinzips : das Rentengut.
Das Rentenprinzip wurde — auf Basis der bestehenden
Grundbesitz- und Kreditorganisation, ohne eine radikale Reform
des Grundbesitzrechtes und nur durch sozusagen Erweiterung,
jedoch nicht Umgestaltung desselben — am leichtesten und mit
Vermeidung jeder Erschütterung, institutionsweise durch das
Renten gutsystem verwirklicht.
Rentengüter sind solche landwirtschaftliche Liegenschaften,
welche nicht gegen einen Kaufschilling, auch nicht gegen Kapi
talzahlung oder Gewährung eines Kapitalhypothekarkredites, son
dern gegen Übernahme einer jährlichen (Geld-, oder in Geld abzu
führenden Körner-) Rente zu Eigenthum übertragen wird. Der
eigenthiimliche Erwerb des Rentengutes erfolgt nicht durch Ent
richtung des Kapitalwerthes der Liegenschaft, oder gegen Über
nahme einer Kapitalschuld, vielmehr wird die Eigenthumsüber
tragung schon durch Übernahme einer festen Jahresrente rechts
kräftig. Der Kaufschilling des Rentengutes besteht dermassen
nicht aus Kapital, sondern aus einer Jahresrente, die auf Grund
des reinen Ertragswerthes des Grundbesitzes festgestellt wird.
Die prinzipielle Bedeutung des Rentengutsystems äussort sich
somit darin, dass an Stelle der Kapitalhypothek, die Renten
hypothek tritt.