Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Standpunkt. Dem gegenüber weisen wir darauf hin, dass obwohl 
der Schutz des Schuldners, welcher ihm in der Unkündbarkeit 
der Rentenschuld geboten wird, auch mittelst der in Jahres- 
:annuitäten amortisirbaren Kapitalhypothekarschuld erreichbar 
ist, — wir dennoch nicht vergessen dürfen, dass der mit Auf 
nahme eines Annuitätendarlehens verbundene Amortisations- 
.zwang unter gegebenen Umständen lästig werden kann, und 
sodann der hinsichtlich der Jahresannuitäten nur übergängig sich 
zeigende Mangel an Zahlungsfähigkeit die Fälligkeit der ganzen 
Schuld nach sich zieht, während bei der Rentenhypothek, im 
Falle einer Säumniss in der Zahlung der Rente, auch wenn die 
selbe eine Amortisations- (nicht Ewig-) Rente sein sollte, nicht 
das ganze Kapital, sondern nur der Rentenrückstand fällig wird, 
für welchen sich nöthigenfalls der Gläubiger auch schon durch 
Mobiliarexecution Befriedigung schaffen kann. Mit anderen 
Worten, die unkündbare und nach und nach zu amortisirende 
Rentenschuld hat gegenüber der Kapitalschuld, auch wenn diese 
unkündbar ist, den Vorzug, dass der Besitzer in letzterem Falle 
immer Kapitalstand und nicht Rentenrate schuldig bleibt und 
die ständige Unkündbarkeit der Kapitalschuld durch Vertrag zu 
.sichern nie im Stande sein wird. 1 ) Im Institut der Ren 
tenschuld ist somit die Garantie der Konsolidirung 1 der Grund 
besitzverhältnisse gegeben. 
Die Anwendung der Rentenhypothek d. i. der hypotheka 
risch sicherzustellenden Rentenschuld ist in zwei Richtungen 
von Bedeutung: bei der inneren Colonisation und bei der Re 
gelung des anlässlich der Anerbenfällen in Anspruch zu nehmen 
den Kredites. 
Mit Hilfe der Rentenschuld ist nämlich — wie wir dies 
später eingehender erörtern werden —- die Möglichkeit ge 
boten, dass auch weniger kapilalskräftige Elemente, die jedoch 
im Übrigen die von Ansiedlern erforderlichen wirtschaftlichen 
Eigenschaften besitzen, Grundbesitz erwerben und dass in dieser 
Weise durch massenhafte Gründung von neuen Bauerngütern 
eine raschere und intensivere Durchführung der inneren Kolo 
nisation gesichert werde; denn der Ansiedler, bei dem nicht 
so sehr die Vermögenskraft, als mehr die persönliche, wirtschaft 
liche Befähigung in Anbetracht gezogen werden soll, ist nicht 
gezwungen, seine Vermögenskraft, die ohnehin auf einen gerin 
gen Baarvorrath beschränkt ist, durch Erlegung des Kaufgeldes 
1 ) Klemm: Die Rentenhypothek (Schmoller’s Jahrbuch für Gesetzge 
bung. Verwaltung und Volkswirtschaft) N. F. XV. Jahrg. 1891. S. 839.
	        
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