-der Rente entsprechenden Kapitalbetrag stets leicht flüssig machen
kann. Nachdem diesen Anforderungen die vorher geschilderte
bahkmässige Vermittelung entspricht, ist in dieser Hinsicht der
Rückhalt des Kapitals nicht zu befürchten.
Der bedeutungsvolle Grundgedanke, welcher im Rodber-
tus’schen Rentenprdnzip zum Ausdruck gelangt, wurde in den
neueren Gesetzgebungen anerkannt und gewann derselbe prak
tische Anwendung erstmal in den preussischen Rentenguts
gesetzen. Die nähere Auseinandersetzung und Würdigung der
selben ist unsere nächste Aufgabe.