Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

Hiye, Geburtenrüdgang und Soziglreform 
Wenn die Kinderfgheu fHon zu jo gewalttätigen, gefährlichen und un- 
yatürlichen Mitteln wie die Fruchtabtreibung greift, wieviel größer muf 
da die VBerfuchung zur Berhlitung der Konzeption [ih geltend machen ! 
Und hier werden die Mittel noch viel verlocfender und billiger nicht bloß 
angeboten, fmdern vielfach aufgedrängt. Leider, daß jelbjt Ärzte der 
Yotwendigkeit der Vertreibung folder Mittel unter dem Gefichtspur kt 
das Wort reden, daß fie audH den beften (menn auch nicht abjolut ficheru) 
Schuß gegen gefchledhtlidhe Anftedung gewähren. Den: iteht entgegen, 
daß e8 heute Mittel der Desinfektion gibt, die diejelbe Sicherheit (ohne die 
tonzeptionsverhütung) bieten. Erniter ijt der Einwand, daß e8 auch 
int Cheleben Fälle gibt, wo Krankheit. und Schwäche der Mutter, Aıuzglt 
uor Schwergeburt, zumal bei fchneller Kolge der Wochenbette, Gefahr 
der Übertragung von KranfHheit auf die Leibesfrucht (Syphilis, Zuberkuloie 
ul.) vor NMeugeburten zurücjchredt, anderjeit3 aber die moralilche Kraft 
der Enthaltung verfagt. Das find tragifdhe Konflikte, und es ft wohl zu ver- 
jiehen, wenn nur folde, die fi durch fefte religiöje Grundjäge gebunde: 
wwiffen, aud) hier den Gebrauch von Kondomen njw. abweilen. Jedenfalls 
ericheint die Erreichung eines abjoluten Verbotz der Heritellung und de“ 
Vertriebs folcher Antikonzeptionsmittel ausfichtslos. AWber davon ver 
(chieben it die Forderung, daß wenigitens die öffentliche Anzeige 
und die Empfehlung in Inleraten, Profpekten und Plakaten (außer in 
itreng wilfenfchaftlidhen medizinijden Zachblättern), die Aubietung unt 
Ausitellung in Schauläden, die Anbietung und Aufforderung zum Kant 
die Auffuchung von Beftellungen oder gar der Haufierhandel ftreng ver- 
boten wird. Zugleich Jollte der Verkauf auf die Mpotheken be 
idränkt werden und nur auf ärztlige BefchHeinigung hin erfolgen. 
Damit würde vor allem die Verbreitung bei der Jugend, für den außer- 
ehelichen Sefchlechtsverkehr beichränkt, Iede auch private AÄnpreifung 
und Empfehlung feitens der Apotheken würde rücfichtslos mit der Kon- 
zeffionsentziehung zu beiftrafen fein. Auch der Vertrieb und der Bezug 
durch die Bolt oder im Wege der Einführung aus dem Ausland dürfte 
„ur den Ärzten und Apothefen geftattet fein. 
In der 22, Kommiffion des Reichstags ijt bereits im Febrnar 1914 ein Gefegent- 
wurf mit großer Mehrheit angenommen worden, der dem Bundesrat das Recht geben 
jollte, den Verkehr mit Gegenitänden, die zur Befeitigung der ShHhwanger[haft oder 
zur Berhütung der Empfängnis beftimmt find, zu befhränken oder zu unterfagen, 
lebteres jedoch nur, foweit nicht „die Nücfihmnahme auf die Bedürfniffe des gefund: 
heitliden Schußes entgegenfteht“. Leider ift infolge des Krieges diefer Gefegentmurf 
nicht zur Verabfchiedung gekommen. Soweit die öffentliche Ankündigung in Betracht 
fommt, hat eine Ent{Heidung des Neichsgerihts (Bd. 34 u. 46) zum $184 Ubi. 3 
des Straigefeßbuches einen erireulihen Fortichritt gebratt, indem alle Segenjtände 
als zu „unzüchtigem Gebrauch beftimmt“ gelten, „welche fich zu einem folden Gebrauch 
vermöge ihrer befundern Beichaffenheit eignen und erfahrungsgemä : Verwendung 
Funden“. Danach it in den meilten Källen die dfentliche Ankundiaung, Andreifung und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.