Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

1.  Das  Geschäft.
Bon  Max  Laushofer.

Haushofer,  Wirtschaftslehre  der  ssaupterwerbszweige.  Zn:  Maier-Rothschild,  Handbuch ­
  der  gesamten  Lsandelswissenschafte».  [.  Bd.  60.—65.  Tausend.  Berlin,  Verlag  für  Sprachund
  lfandelswissenschaft  (Or.  p.  kangcnscheidt),  ^895.  S.  318—320.
Begriff  und  Wesen.  Der  Kaufmann  versteht  unter  dem  Ausdrucke  Geschäft
sowohl  den  ganzen  geschäftlichen  Betrieb  eines  einzelnen  oder  einer  Gesellschaft
als  auch  die  einzelne  Landelsoperation.  Läufig  werden  auch  ganze  Gruppen
von  Geschäften  unter  dem  Namen  Geschäft  zusammengefaßt,  z.  B.  Bankgeschäft,
Reedereigeschäst  rc.
Das  Geschäft  bedarf  zunächst,  wenn  es  irgendwie  ausgedehnt  ist,  außer  seinem
Leiter  (Prinzipal,  Chef,  Direktor)  eines  oder  mehrerer  Gehilfen,  welche  das  Geschäfts-Personal
  bilden.  Zn  dem  Vorstande  des  Geschäftes  ist  die  oberste  Leitung  desselben,
der  geschäftliche  Wille  verkörpert.  Dieser  geschäftliche  Wille  findet  seinen  Ausdruck
in  der  sog.  Disposition,  d.  h.  in  der  geschäftlichen  Verfügung,  welche  die  Arbeiten  der
Gehilfen  anordnet  und  leitet.  Anter  Disposition  versteht  man  im  kaufmännischen  Leben
vorzugsweise  diejenigen  Verfügungen,  welche  den  Willen  bekunden,  daß  Geschäfte
abgeschlossen  werden.  Bei  großen  Geschäften  reicht  eine  einzelne  Persönlichkeit  für  die
Disposition  nicht  mehr  vollständig  aus,  und  es  müssen  demnach  Geschäftsgehilfen  herbeigezogen ­
  werden,  welche  ebenfalls  in  dem  einen  oder  anderen  Zweige  disponieren
(sogenannte  Disponenten).
Die  Kosten,  welche  die  Führung  des  Geschäftes  erfordert,  werden  gewöhnlich
Generalkosten,  Generalspesen  oder  Geschäftsspesen  genannt.  Diese  Geschäftsspesen
pflegen  bei  großen  Unternehmungen  verhältnismäßig  geringer  zu  sein  als  bei  kleineren
Geschäften,  da  sie  nicht  verhältnismäßig  mit  der  Ausdehnung  des  Betriebes  wachsen.
Das  Geschäft  ist  zwar  eine  Schöpfung  seines  Gründers,  aber  es  nimmt  im  Laufe
der  Zeiten,  wenn  es  einmal  in  eine  Reihe  von  Verpflichtungen  und  Berechtigungen
eingetreten  ist,  wenn  es  eine  Reihe  von  Verbindungen  angeknüpft  hat,  einen  mehr
selbständigen  Charakter  an.  Es  bekommt  eine  besondere  Existenz,  welche  nicht  nur  ein
bloßes  Werkzeug  des  Gründers  und  Chefs  ist,  sondern  welche  auch  selbständige  Lebensbedingungen ­
  hat  und  ihrerseits  Ansprüche  an  den  Chef  des  Geschäftes  stellt.  Im
kaufmännischen  Leben  wird  auch  in  der  Tat  das  Geschäft  keineswegs  immer  mit  seinem
Inhaber  gleichgestellt.  Man  hört  sehr  häufig,  daß  ein  oder  das  andere  Geschäft
unter  einem  früheren  Inhaber  besser  gegangen  sei  als  unter  seinem  gegenwärtigen.
Ähnliche  Äußerungen  zeigen,  daß  das  Geschäft  etwas  anderes  ist  als  eine  bloße
Tätigkeit  seines  Besitzers.  Es  kann  sich  das  Geschäft  ja  auch  von  seinem  Besitzer
ablösen,  es  kann  verkauft  oder  vererbt  werden  und  führt  dann  ungeachtet  des  Besitzwechsels ­
  seine  vorher  begonnene  Existenz  fort.
Das  Geschäftspersonal.  Nur  ausnahmsweise  kann  ein  Kaufmann  den
Betrieb  seines  Geschäftes  allein  besorgen.  In  den  meisten  Fällen  bedarf  er  eines
mehr  oder  weniger  ausgedehnten  Lilfspersonals.  So  schwierig  es  auch  manchmal  sein
mag,  so  ist  es  doch  geraten,  wenigstens  diejenige  Person,  welche  der  Tätigkeit  des
Unternehmers  am  nächsten  steht  und  am  meisten  Einfluß  auf  den  Erfolg  des  Geschäftes
hat,  auch  an  dem  Gewinne  desselben  in  irgend  einer  Weise  zu  beteiligen.
            
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