160 Zweiter Teil. Landet. VII. Der Betrieb des Landels.
wenn wir vom Monopole der Apotheker, Verlagshändler, durch Patent geschützten
Gewerbetreibenden rc. oder von der Monopolstellung unserer Bahnen, Kanäle, Gas-
und Wasserleitungen rc. sprechen, zum großen Teile beeinflußt von „beiderseitiger"
Konkurrenz: die Kanaltransportpreise z. B. beeinflußt von der Konkurrenz der Bahnen,
die Preise dieser beeinflußt von den Preisen des Wassertransports, der Gaspreis
beeinflußt von der Konkurrenz der Petroleumhändler rc. Wer also feste, scharfgezogene
Grenzlinien zur Bedingung solcher Scheidungen wie der hier in Rede stehenden machen
wollte, müßte auch die vorhin empfohlene Trennung verwerfen. Indessen wird ja mit
Forderungen solcher Art außerhalb des Gebiets der exakten Wissenschaften überhaupt
nur wenig erreicht. Im allgemeinen muß es genügen, in solchen Scheidungen die
wesentlichsten Eigentümlichkeiten der einzelnen Erscheinungen zum Ausdruck zu
bringen. And das allein war auch im vorliegenden Falle beabsichtigt.
6. Begriff und Zweck der Buchführung.
Von Abraham Adler.
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten. Herausgegeben von
Loiirad, Elster, Lexis, Loening. 2. Aufl. 2. Bd. Jena, Gustav Äscher, tSytz. S. U05—U06.
Buchführung oder Buchhaltung im weiteren Sinne nennt man jede einiger
maßen geordnete Rechnungsführung über die Veränderungen des Besitzstandes einer
Einzelwirtschaft oder einzelner Teile desselben. So kann z. B. jeder Privatmann über
seine Einnahmen und Ausgaben, jede Lausfrau über ihre Laushaltung Rechnung
führen, also eine Art von Buchführung anwenden. Im engeren Sinne jedoch versteht
man unter Buchführung die nach ganz bestimmten Regeln in bestimmten Büchern
erfolgende Aufzeichnung des Vermögensstandes einer Erwerbswirtschaft und der
Veränderungen, die derselbe durch den Geschäftsbetrieb erleidet, dergestalt, daß man
zu jeder Zeit in der Lage ist, die Wirtschaftsbewegung im einzelnen zu erkennen und
den Erfolg derselben in dem Vermögensstand nachzuweisen. Solche Buchführung nennt
man auch die kaufmännische, weil sich die Notwendigkeit einer geordneten schriftlichen
Darstellung der Geschäftsverhältnisse zuerst in den größeren, kaufmännisch geführten
Betrieben ergeben und sich dort also die Buchführung im engeren Sinne ausgebildet
hat, sodann weil die Landelsgeschbücher der verschiedenen Staaten den Kaufleuten eine
geordnete, übersichtliche Buchführung zur Pflicht gemacht haben. Wissenschaftlich
ist die Buchführung dann, wenn zwischen den einzelnen Teilen der Rechnungsführung,
ein solcher Zusammenhang besteht, daß das ganze Buchungswerk als eine systematische
Einheit erscheint, was bei der Methode der sogenannten doppelten Buchführung und
ihren Abarten der Fall ist. Zweck der Buchführung im engeren Sinne ist es sonach,
im Anschluß an die Feststellung und Aufzeichnung der Vermögensbestandteile die
Geschäftsbewegung in Erwerb und Aufwand fortlaufend in den Büchern so zu ver
zeichnen, daß es in beliebigen Zeitabschnitten möglich ist, die eingetretene Vermehrung
oder Verminderung des ursprünglichen Vermögens ziffermäßig festzustellen und den
mehr oder weniger detaillierten Nachweis zu liefern, auf welche Weise die Veränderung
des Verntögens entstanden ist. Es ist einleuchtend, daß eine derartige Rechnungs
führung über den Besitzstand der Einzelwirtschaften und die Veränderungen desselben
von allergrößtem Werte für die Volkswirtschaft ist; denn die Anwendung der Laupt-
grundsätze der Ökonomik, der Planmäßigkeit, Ordnung und Sparsamkeit, ist in größeren