Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

170  Zweiter  Teil.  Landet.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  re.
Lierbei  leistet  ihm  sein  Auskunftsbureau  zum  Anterschiedc  von  der  geschäftsfreundlichen ­
  Erkundigung,  die  bloß  dann  und  wann  und  hier  und  dort  einmal  durch
ein  vorübergehendes  Einzelinteresse  in  Tätigkeit  gesetzt  wird,  eine  Arbeit,  die  ständig
auf  dem  Posten  ist,  die  immer  von  neuem  zu  hören  und  zu  fragen  Veranlassung  nimmt,
am  Wohnort  sowohl  wie  außerhalb,  und  die  deshalb  dem  gesteckten  Ziel  so  nahe  kommt,
wie  es  aus  anderem  Wege  nicht  möglich  ist.  Die  berufsmäßige  Auskunftserteilung
muß  daher  die  Arbeit  einer  kapitalkräftigen  Anstalt  sein,  die  das  Interesse  großer  und
einflußreicher  Kreise  der  Geschäftswelt  auf  sich  vereinigt,  einer  Anstalt,  die  sich  geschulte
Kräfte  hält  und  für  die  Zwecke  der  Krediterkundigung  in  einer  ständig  erweiterten  und
verfeinerten  Organisation  sich  vielseitige  Verbindungen  schafft,  welche  nicht  nur  die
erlangten  Auskünfte  an  Ort  und  Stelle  einzusammeln,  sondern  auch  vorkommende
Veränderungen  möglichst  schnell  zu  berichten  haben.
Eben  weil  wir  in  allem  planmäßig  vorgehen,  sowohl  in  Aufsuchung  der  Quellen,
deren  Vertrauenswürdigkeit  zum  gerade  vorliegenden  Fall  wir  prüfen,  als  auch  in  Verwertung ­
  der  daraus  geschöpften  Mitteilungen,  die  wir  sichten  und  bis  zur  Vollständigkeit
ergänzen,  deshalb  sprechen  wir  von  einer  organisierten  Auskunftsbeschaffung.
Die  Organisation  einer  großen  Anstalt  ist  mit  einem  kostspieligen,  vieltastigen
Musikwerk  zu  vergleichen:  je  nachdem  die  Spieler  sind  und  der  Anschlag  erfolgt,  muß
die  Leistung  verschieden  sein.  Wir  haben  deshalb  auch  in  Erwägung  zu  ziehen,  daß
die  Personen,  die  unserem  Berufe  sich  widmen,  vor  allem  diejenigen,  die  den  höheren
Dienst  verrichten,  und  durch  deren  Lände  die  schwierigeren  Fälle  zu  gehen  haben,  den
Vorteil  fachmännischer  Schulung  und  höherer  Erfahrung  ausweisen  müssen,  der  den
Spezialisten  auszuzeichnen  pflegt.
Ein  vergleichender  Blick  auf  die  Leistungen  in  anderen  Berusszweigen  wird
nützlich  sein.
Es  gibt  viele  Porträtmaler,  —  auch  wir  sollen  porträtieren  —  aber  nur  wenige
erringen  die  Meisterschaft,  und  selbst  dem  Meister  gelingt  es  nicht  immer,  Bilder  von
gleichem  Werte  und  gleicher  Ähnlichkeit  zu  schaffen,  obgleich  die  zu  Malenden  in  vielen
Sitzungen  zum  Beschauen  und  Messen  ruhig  Stand  halten.
Wir  schätzen  und  ehren  die  ärztliche  Kunst;  wir  sehen  den  Arzt  am  Bette  des
Kranken,  den  er  in  seiner  ganzen  Blöße  besehen  und  betasten  darf,  und  der  ihm  auf
jede,  auch  die  diskreteste  Frage  Bescheid  erteilt,  und  doch  wie  leicht  und  oft  irrt  auch
der  gerühmteste  Meister  in  seiner  Diagnose,  in  einer  Gabe  oder  Kunst,  die  auch  wir
zu  betäügen  haben.
Ich  könnte  von  den  Sachverständigen,  den  Steuerbehörden,  der  Presse  und  noch
vielen  anderen  vergleichsweise  sprechen,  doch  will  ich  nur  noch  der  Rechtspflege  gedenken,
auf  die  wir  besonders  stolz  sind.  Wie  die  Gerichte,  so  haben  auch  wir  die  Wahrheit
zu  ermitteln  und  Tatsachen  festzustellen;  nur  fehlen  uns  die  Machtmittel  der  Behörden.
Wir  sollen  oft  binnen  Stunden  uns  darüber  klar  werden,  ob  jemandem  ein  betrügerischer
Bankerott  zuzutrauen  ist;  das  Gericht  aber,  dem  die  Bücher  vorliegen,  braucht  meist
Monate  zur  Feststellung,  ob  der  eingetretene  Bankerott  ein  straffälliger  ist  oder  nicht.
Das  Gericht  nimmt  sich  die  Zeit,  die  ihm  gut  dünkt;  ihm  steht  jeder  Staatsbürger  zur
Verfügung,  der  unter  Eid  die  volle  Wahrheit  zu  sagen,  nichts  zu  verschweigen  und
nichts  hinzuzusetzen  hat,  so  wahr  ihm  Gott  helfe,  und  doch  werden  fortwährend  in  zweiter
und  dritter  Instanz  frühere  Erkenntnisse  als  irrig  und  ungerechtfertigt  aufgehoben.
Wenn  menschlicher  Fehlbarkeit  überall  ein  reichlicher  Zoll  entrichtet  wird,  wie  könnten
da  wir,  die  wir  auf  die  Aussagen  und  Ansichten  der  Geschäftswelt  uns  zu  stützen
haben,  die  wir  verschieden  veranlagt  bleiben  und  uns  je  nachdem  auf  eine  2,  10  oder
20  jährige  Erfahrung  stützen,  in  jedem  Federstrich  und  in  jeder  einzelnen  Angabe  unfehlbar
befunden  werden,  zumal  die  Ansprüche,  die  an  uns  gestellt  werden,  viel  weiter  gehen,
als  es  anderen  Berufen  gegenüber  der  Fall  zu  sein  pflegt!
            
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