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Zweiter Teil. Lande!. X. Die Börse.
so 5 Mark pro Tonne gewinnen zu können. Umgekehrt erwartet 6 ein Steigen des
Preises aus 188 Mark und damit also einen Gewinn von 3 Mark pro Tonne.
Der Juni kommt heran. Lat nun A die 50 Tonnen Weizen inzwischen auf
irgend eine Weise erhalten, so wird er sie an 8 liefern. Nehmen wir nun an,
daß am 30. Juni, dem letzten Tag des Termins, wo A spätestens liefern muß, der
Preis, wie A erwartet hatte, auf 180 Mark gesunken ist, dann erhält er wenigstens
trotz dem gesunkenen Markte dafür den ursprünglichen, einen billigen Geschäftsgewinn
für ihn gewährenden Preis von 185 Mark, in dessen Erwartung er jenen früher
gekauft hatte, d. h. cs wird ihm ein Verlust von 250 Mark erspart. Es kann aber
auch sein, daß A in der Zwischenzeit den Weizen nicht erhalten hat oder den
einpsangenen nicht aus Termin hergeben will, weil derselbe besserer Qualität ist als
hierfür nötig, oder weil er in der nächsten Zukunft eine bessere Wendung des Marktes
erwartet. In diesem Falle kann er nun 50 Tonnen am 30. Juni zu 180 Mark pro
Tonne auf dem Markt einkaufen und an 8 liefern, welcher 185 Mark dafür geben
muß, so daß also hier A 250 Mark an dem Geschäft gewinnt. 8 andrerseits kann
nun entweder der Meinung sein, daß die von ihm erwartete Preissteigerung auf
188 Mark doch demnächst noch eintreten werde, und daher den empfangenen Weizen
auf Lager nehmen; oder aber er glaubt nicht, daß bald eine solche Steigerung erfolgen
werde, daß er mit Gewinn verkaufen kann und die Kosten der Lagermiete und Ver
zinsung ersetzt erhält, — dann wird er den Weizen lieber sofort, also zu 180 Mark
verkaufen, als durch Zuwarten noch größere Verluste zu riskieren; er verliert also bei
dem Geschäft 250 Mark, d. h. genau so viel, als A gewonnen hat.
Damit dies Resultat erreicht wird, ist aber nötig, daß A einen dritten findet,
von welchem er die 50 Tonnen zu 180 Mark die Tonne, d. h. zum Tageskurs am
30. Juni kaufen kann, und 8 dann einen vierten, an welchen er sie zu diesem Preis
wiederverkaufen kann. Es ist ferner zweimalige Bezahlung und wohl auch Unter
suchung der Ware auf ihre Lieferbarkeit nötig, während für A und 8 doch das
gleiche pekuniäre Resultat erzielt wird, wenn A die 50 Tonnen von 8 zum Tages
kurs zurückkauft, d. h. wenn einfach 8 dem A die 250 Mark, die letzterer nach dem
Tageskurs gewonnen hat, zahlt. Wenn also A nicht schon Weizen hat, den er
wirklich verkaufen will, und 6 nicht wirklich Weizen braucht als Konsument oder zur
Erfüllung anderer Engagements, dann kommen beide Teile überein, daß die Begleichung
dieser Differenz zwischen Kontraktpreis und Marktpreis am Tag der Er
füllung an die Stelle wirklicher Lieferung und Bezahlung der ganzen Kaufsumme
treten soll. Ganz ebenso liegt die Sache im umgekehrten Fall, wenn nämlich 8 recht
behält und der Preis im Juni auf 188 Mark steigt.
Dadurch entsteht also ein sogenanntes „Differenzgeschäft", aber dieses ist von
einem „Effektivgeschäft", einem Geschäft mit wirklicher Lieferung der Ware, äußerlich
nicht zu unterscheiden. Denn erst bei der Abwicklung stellt sich diese Form der Erledigung
des Geschäfts als im Interesse beider Parteien heraus, in dem Konttakt aber, in den
Bedingungen der börsenmäßigen Schlußscheine, ist überall ausdrücklich wirkliche Lieferung
stipuliert, und diese kann auch immer von jeder der beiden Parteien gefordert werden.
In Wirklichkeit wird überall, wo ein lebhafter Terminhandel besteht, die
Mehrzahl der Geschäfte in dieser Weise durch Differenzzahlung erledigt. An sich ist
dies ja auch bei einfachen Lieferungsgeschästen möglich, aber die Voraussetzung, worauf
die Differenzzahlung beruht, daß nämlich in obigem Beispiel A am Lieferungstag
leicht einen Dritten findet, von welchem er genau soviel Weizen und von solcher
Qualität kaufen kann, wie er 8 liefern muß, und daß andrerseits letzterer ebenso
leicht einen Abnehmer findet, kann begreiflicherweise in größerem Imfang nur gegeben
sein, wenn Quantität und Qualität für alle Kontrakte gleich sind, d. h. beim Termin
handel.