Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

MWZW

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Zweiter  Teil.  Lande!.  X.  Die  Börse.

so  5  Mark  pro  Tonne  gewinnen  zu  können.  Umgekehrt  erwartet  6  ein  Steigen  des
Preises  aus  188  Mark  und  damit  also  einen  Gewinn  von  3  Mark  pro  Tonne.
Der  Juni  kommt  heran.  Lat  nun  A  die  50  Tonnen  Weizen  inzwischen  auf
irgend  eine  Weise  erhalten,  so  wird  er  sie  an  8  liefern.  Nehmen  wir  nun  an,
daß  am  30.  Juni,  dem  letzten  Tag  des  Termins,  wo  A  spätestens  liefern  muß,  der
Preis,  wie  A  erwartet  hatte,  auf  180  Mark  gesunken  ist,  dann  erhält  er  wenigstens
trotz  dem  gesunkenen  Markte  dafür  den  ursprünglichen,  einen  billigen  Geschäftsgewinn
für  ihn  gewährenden  Preis  von  185  Mark,  in  dessen  Erwartung  er  jenen  früher
gekauft  hatte,  d.  h.  cs  wird  ihm  ein  Verlust  von  250  Mark  erspart.  Es  kann  aber
auch  sein,  daß  A  in  der  Zwischenzeit  den  Weizen  nicht  erhalten  hat  oder  den
einpsangenen  nicht  aus  Termin  hergeben  will,  weil  derselbe  besserer  Qualität  ist  als
hierfür  nötig,  oder  weil  er  in  der  nächsten  Zukunft  eine  bessere  Wendung  des  Marktes
erwartet.  In  diesem  Falle  kann  er  nun  50  Tonnen  am  30.  Juni  zu  180  Mark  pro
Tonne  auf  dem  Markt  einkaufen  und  an  8  liefern,  welcher  185  Mark  dafür  geben
muß,  so  daß  also  hier  A  250  Mark  an  dem  Geschäft  gewinnt.  8  andrerseits  kann
nun  entweder  der  Meinung  sein,  daß  die  von  ihm  erwartete  Preissteigerung  auf
188  Mark  doch  demnächst  noch  eintreten  werde,  und  daher  den  empfangenen  Weizen
auf  Lager  nehmen;  oder  aber  er  glaubt  nicht,  daß  bald  eine  solche  Steigerung  erfolgen
werde,  daß  er  mit  Gewinn  verkaufen  kann  und  die  Kosten  der  Lagermiete  und  Verzinsung ­
  ersetzt  erhält,  —  dann  wird  er  den  Weizen  lieber  sofort,  also  zu  180  Mark
verkaufen,  als  durch  Zuwarten  noch  größere  Verluste  zu  riskieren;  er  verliert  also  bei
dem  Geschäft  250  Mark,  d.  h.  genau  so  viel,  als  A  gewonnen  hat.
Damit  dies  Resultat  erreicht  wird,  ist  aber  nötig,  daß  A  einen  dritten  findet,
von  welchem  er  die  50  Tonnen  zu  180  Mark  die  Tonne,  d.  h.  zum  Tageskurs  am
30.  Juni  kaufen  kann,  und  8  dann  einen  vierten,  an  welchen  er  sie  zu  diesem  Preis
wiederverkaufen  kann.  Es  ist  ferner  zweimalige  Bezahlung  und  wohl  auch  Untersuchung ­
  der  Ware  auf  ihre  Lieferbarkeit  nötig,  während  für  A  und  8  doch  das
gleiche  pekuniäre  Resultat  erzielt  wird,  wenn  A  die  50  Tonnen  von  8  zum  Tageskurs ­
  zurückkauft,  d.  h.  wenn  einfach  8  dem  A  die  250  Mark,  die  letzterer  nach  dem
Tageskurs  gewonnen  hat,  zahlt.  Wenn  also  A  nicht  schon  Weizen  hat,  den  er
wirklich  verkaufen  will,  und  6  nicht  wirklich  Weizen  braucht  als  Konsument  oder  zur
Erfüllung  anderer  Engagements,  dann  kommen  beide  Teile  überein,  daß  die  Begleichung
dieser  Differenz  zwischen  Kontraktpreis  und  Marktpreis  am  Tag  der  Erfüllung ­
  an  die  Stelle  wirklicher  Lieferung  und  Bezahlung  der  ganzen  Kaufsumme
treten  soll.  Ganz  ebenso  liegt  die  Sache  im  umgekehrten  Fall,  wenn  nämlich  8  recht
behält  und  der  Preis  im  Juni  auf  188  Mark  steigt.
Dadurch  entsteht  also  ein  sogenanntes  „Differenzgeschäft",  aber  dieses  ist  von
einem  „Effektivgeschäft",  einem  Geschäft  mit  wirklicher  Lieferung  der  Ware,  äußerlich
nicht  zu  unterscheiden.  Denn  erst  bei  der  Abwicklung  stellt  sich  diese  Form  der  Erledigung
des  Geschäfts  als  im  Interesse  beider  Parteien  heraus,  in  dem  Konttakt  aber,  in  den
Bedingungen  der  börsenmäßigen  Schlußscheine,  ist  überall  ausdrücklich  wirkliche  Lieferung
stipuliert,  und  diese  kann  auch  immer  von  jeder  der  beiden  Parteien  gefordert  werden.
In  Wirklichkeit  wird  überall,  wo  ein  lebhafter  Terminhandel  besteht,  die
Mehrzahl  der  Geschäfte  in  dieser  Weise  durch  Differenzzahlung  erledigt.  An  sich  ist
dies  ja  auch  bei  einfachen  Lieferungsgeschästen  möglich,  aber  die  Voraussetzung,  worauf
die  Differenzzahlung  beruht,  daß  nämlich  in  obigem  Beispiel  A  am  Lieferungstag
leicht  einen  Dritten  findet,  von  welchem  er  genau  soviel  Weizen  und  von  solcher
Qualität  kaufen  kann,  wie  er  8  liefern  muß,  und  daß  andrerseits  letzterer  ebenso
leicht  einen  Abnehmer  findet,  kann  begreiflicherweise  in  größerem  Imfang  nur  gegeben
sein,  wenn  Quantität  und  Qualität  für  alle  Kontrakte  gleich  sind,  d.  h.  beim  Terminhandel. ­

            
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