Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

5.  Die  Begründung  des  Deutschen  Pandelstages.

309

länge  der  Eisenbahnen  betrug  aber  noch  nicht  ein  Viertel  ihrer  jetzigen  Länge.  Im
Münzwesen  herrschte  neben  dem  Taler  noch  der  süddeutsche  Gulden,  außerdem  hatten
Pamburg  und  Bremen  ihre  besondere  Währung;  die  beiden  Mecklenburg  teilten  den
Taler  in  48  Schillinge,  Lübeck  in  2 1 k  Mark  oder  40  Schillinge.  Noch  krauser  sah
es  im  Papiergeldwesen  aus:  es  gab  über  vierzig  verschiedene  Gattungen  Kassenscheine;
hatte  doch  z.  B.  selbst  die  Leipzig-Dresdner  Eisenbahngesellschaft  das  Recht  zur  Ausgabe
von  Papiertalern  erhalten!  Das  Zollpfund  war  noch  nicht  in  allen  deutschen  Staaten
eingeführt,  schlimmer  war  aber  die  Buntscheckigkeit  in  den  Maßend  es  gab  nicht  weniger
als  30  verschiedene  Fußmaße  und  mehr  als  30  Ellenmaße,  denn  nicht  überall  war  die
Elle  =  2  Fuß,  und  auch  in  den  Pohlmaßen  herrschte  noch  große  Mannigfaltigkeit.
Der  Geschäftsbettieb  der  Preußischen  Bank  war  räumlich  auf  Preußen  beschränkt  und
hielt  sich  auch  sachlich  in  sehr  bescheidenen  Grenzen.  Neben  ihr  waren  in  Preußen
selbst  und  in  anderen  deutschen  Staaten  eine  Menge  Banken  entstanden,  die  zum  Teil
sehr  weitgehende  Freiheit  in  der  Zettelausgabe  genossen;  so  namentlich  verschiedene
kleinstaatliche  Banken,  deren  Betrieb  wesentlich  außerhalb  des  eigenen  Staates  lag.
Der  raschen  Entwickelung  der  Industrie  hatte  die  Gesetzgebung  nicht  zu  folgen  gewußt;
die  Verwaltung  behalf  sich  mit  dem  Konzessionswesen,  das  bald  freisinnig,  bald  engherzig
gehandhabt  wurde.  Für  Marken-  und  Musterschutz  waren  nur  erst  hie  und  da
spärliche  Keime  vorhanden.  An  Freizügigkeit  und  Niederlassungsfreiheit  zwischen  den
einzelnen  Bundesstaaten  war  noch  nicht  zu  denken.  Für  den  deutschen  Pandelsstand
gab  es  also  Wünsche  und  Beschwerden  in  Pülle  und  Fülle.
Im  Jahr  1858  waren  die  Abgeordneten  von  zehn  der  größten  preußischen
Handelsstädte  zur  Vereinbarung  gemeinsamer  Pandelsgebräuche  zusammengetreten.  In
der  Zeit  vom  20.  Februar  bis  2.  März  1860  wurde  dann  in  Berlin  unter  dem  Vorsitz
von  David  Lansemann,  der  1847  Mitglied  des  Vereinigten  Landtags,  1848
Finanzminister,  dann  bis  1851  Chef  der  Preußischen  Bank  gewesen  war,  ein  Preußischer
Pandelstag  abgehalten,  beschickt  von  43  Handelskammern  und  kaufmännischen  Körperschaften. ­
  Aus  den  zahlreichen  Beschlüssen  sei  nur  der  eine  als  für  die  damalige  Lage
bezeichnend  hervorgehoben:  die  Regierung  um  Errichtung  eines  besonderen  Lehrstuhls
für  das  Pandelsrecht,  zum  wenigsten  auf  einer  preußischen  Universität,  zu  ersuchen.
Inzwischen  hatten  sich  auch  im  Großherzogtum  Baden  die  Handelskammern  zu
einem  Pandelstage  vereinigt.  In  seiner  Mitte  tauchte  zuerst  der  Plan  einer  Vereinigung ­
  des  gesamten  deutschen  Pandelsstandes  auf;  mittels  Beschlusses  vom  15.  Mai
1860  beauftragte  er  die  Handelskammer  Heidelberg  als  Vorort,  das  Zusammentreten
eines  Allgemeinen  Deutschen  Pandelstags  anzubahnen.  Der  diesem  Vorgehen  zugrunde
liegende  Gedanke,  „wenigstens  in  materieller  Beziehung  ein  einiges,  großes
Deutschland  zu  schaffen",  zündete  mächtig;  die  Mehrheit  der  deutschen  Pandelskörperschaften, ­
  deren  Zahl  damals  freilich  weit  geringer  war  als  jetzt,  und  viele  Vereine
erklärten  sich  zur  Teilnahme  bereit.  Zweifelhaft  war,  ob  die  Einladung,  wie  die
Kommission  des  Preußischen  Pandelstags  befürwortete,  auf  das  Gebiet  des  Zollvereins
unter  Zuziehung  der  Pansestädte  beschränkt  oder  auf  Österreich  ausgedehnt  werden  sollte;
die  Mehrheit  entschied  sich  für  einen  „Allgemeinen  Deutschen  Pandelstag",  also  mit
Einschluß  dessen,  was  damals  Deutschösterreich  hieß.  Als  Vorort  wurde  fast  einmütig
Peidelberg  bestimmt,  die  Zeit  der  Verhandlungen  auf  die  Tage  vom  13.—18.  Mai
1861  festgesetzt.  Die  Universität,  von  deren  Lehrern  mehrere  als  Sachverständige  mit
eingeladen  worden  waren,  hatte  der  Versammlung  ihre  Aula  zur  Verfügung  gestellt.
Ein  vorbereitender  Ausschuß,  bestehend  aus  22  Vertretern  der  größeren  Körperschaften, ­
  ttat  bereits  am  3.  Mai  in  Peidelberg  zusammen,  um  aus  den  vielen  eingelaufenen ­
  Anträgen  die  für  die  Beratung  geeigneten  auszuwählen,  sich  über  die  vorzuschlagenden ­
  Resolutionen  zu  einigen,  Berichterstatter  zu  ernennen  und  den  Entwurf
der  Satzung  sowie  einer  Geschäftsordnung  festzustellen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.