382 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
Eifersüchteleien und Vorurteile der deutschen Volksstämme, welche das Werk jeder
Einigung in Deutschland erschweren. Der vorgeschrittene Liberalismus des schwäbischen
Stammes, wie er in der Opposition der beiden Kammern zu Stuttgart und Karlsruhe
seinen Ausdruck fand, blickte mit tiefem Mißtrauen auf das absolutistische preußische
Regiment und auf alles, was von diesem ausging. Daher die wunderliche Ironie des
Geschicks, daß die liberale Partei in Süddeutschland, deren Programm die nationale
Einheit obenan schrieb, jetzt, da dieser wenigstens auf dem Gebiete der materiellen
Interessen, wo das Bedürfnis der Einigung am lautesten und allgemeinsten gefühlt
wurde, entsprochen werden sollte, am meisten geneigt war, dagegen Opposition zu
erheben."
Die Furcht vor der absolutistischen Politik, welcher Rotteck in Baden vielfach
Ausdruck verlieh, war es, der zuliebe der süddeutsche Liberalismus damals seinen
Prinzipien untreu wurde.
Nicht anders war es in Sachsen. Lier war die öffentliche Meinung vollständig
im unklaren über btCj Wirkungen der Zolleinigung und Verkehrsfreiheit unter den
deutschen Staaten. Obwohl Sachsen, selber ohne Zollsystem, rings von fremden Zoll-
linien umschlossen war, obwohl es wegen seiner hochentwickelten Industrie, wegen seiner
ausgedehnten Leipziger Handelsbeziehungen das größte Interesse an dem freien Verkehr
mit den Nachbarstaaten und die geringste Befürchtung vor demselben haben sollte, so
sprach und schrieb man doch allenthalben von einer Beeinträchtigung, ja von einem
Landesverrat, von einem Verfall Leipzigs wie der sächsischen Industrie. Ähnlich lag
es in Nassau, ähnlich in Frankfurt, wo die Sorge für den ausgedehnten Zwischen
handel, der alte Stolz der Reichsstadt und Sympathien für Österreich zusammen wirkten,
um eine besondere Äbneigung gegen den Gedanken des Zollvereins, vor allem gegen
dessen preußische Führerschaft zu begründen.
Trotz dieser und noch mancher anderer Bedenken, welche die Entstehung des
großen Zollvereins erschwerten, überwanden die aufgeklärten Staatsregierungen, das
Wohl und Interesse ihrer Völker mit Klarheit erkennend und den großen Vorteil eines
großen Deutschen Zollvereins einsehend, alle Schwierigkeiten. Man einigte sich auch
über Ausgleichungs- und Äbergangsabgaben, wenn in den verschiedenen Staaten höher
oder niedriger besteuerte inländische Produkte, wie Wein, Bier, Tabak, Branntwein,
aus einem Gebiete des Zollvereins im inneren Verkehr in ein anderes geführt wurden.
Das Preußische Gesetz vom 26. Mai 1818 mit den Zusätzen von 1821 diente als
Grundlage des Zollsystems, und seine Prinzipien wurden, wie erwähnt, allgemein
angenommen.
So bildete sich denn durch die verschiedenen oben benannten Verträge ein
großes deutsches Zollvereinsgebiet, auf dem Lande! und Verkehr sich im wesentlichen
frei bewegen konnten. Eine Zollgrenze umgab diesen Länderkomplex, alle steuer-
pflichttgen eingehenden, wie ausgehenden Waren wurden an den Grenzen und, mit
Ausnahme der wenigen, einer Llbergangsabgabe unterworfenen Gegenstände, nur an
diesen verzollt.
Die Industriellen selbst begrüßten den Beginn des allgemeinen Zollvereins mit
Genugtuung. „Die älteren Zeitgenossen", sagt G. Fischer, „werden sich aus den
Zeitungen noch der Schilderungen erinnern, wie freudig die erste Stunde des Jahres
1834 von der Verkehrswelt begrüßt wurde. Lange Wagenzüge standen auf den
Lauptstraßen, die bisher durch Zolllinien zerschnitten waren. Als die Mitternachts-
stunde schlug, öffneten sich die Schlagbäume, und unter lautem Jubel eilten die Wagen
züge über die Grenze, die sie fortan mit voller Freiheit überschreiten konnten. Alle
waren von dem Gefühle durchdrungen, daß Großes errungen sei."
Alle Staaten hatten hier in wahrhaft liberaler und uneigennütziger Weise
zusannnengewirkt. Latten Bayern und Württemberg die schwierige, in der Geschichte