Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

382 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. 
Eifersüchteleien und Vorurteile der deutschen Volksstämme, welche das Werk jeder 
Einigung in Deutschland erschweren. Der vorgeschrittene Liberalismus des schwäbischen 
Stammes, wie er in der Opposition der beiden Kammern zu Stuttgart und Karlsruhe 
seinen Ausdruck fand, blickte mit tiefem Mißtrauen auf das absolutistische preußische 
Regiment und auf alles, was von diesem ausging. Daher die wunderliche Ironie des 
Geschicks, daß die liberale Partei in Süddeutschland, deren Programm die nationale 
Einheit obenan schrieb, jetzt, da dieser wenigstens auf dem Gebiete der materiellen 
Interessen, wo das Bedürfnis der Einigung am lautesten und allgemeinsten gefühlt 
wurde, entsprochen werden sollte, am meisten geneigt war, dagegen Opposition zu 
erheben." 
Die Furcht vor der absolutistischen Politik, welcher Rotteck in Baden vielfach 
Ausdruck verlieh, war es, der zuliebe der süddeutsche Liberalismus damals seinen 
Prinzipien untreu wurde. 
Nicht anders war es in Sachsen. Lier war die öffentliche Meinung vollständig 
im unklaren über btCj Wirkungen der Zolleinigung und Verkehrsfreiheit unter den 
deutschen Staaten. Obwohl Sachsen, selber ohne Zollsystem, rings von fremden Zoll- 
linien umschlossen war, obwohl es wegen seiner hochentwickelten Industrie, wegen seiner 
ausgedehnten Leipziger Handelsbeziehungen das größte Interesse an dem freien Verkehr 
mit den Nachbarstaaten und die geringste Befürchtung vor demselben haben sollte, so 
sprach und schrieb man doch allenthalben von einer Beeinträchtigung, ja von einem 
Landesverrat, von einem Verfall Leipzigs wie der sächsischen Industrie. Ähnlich lag 
es in Nassau, ähnlich in Frankfurt, wo die Sorge für den ausgedehnten Zwischen 
handel, der alte Stolz der Reichsstadt und Sympathien für Österreich zusammen wirkten, 
um eine besondere Äbneigung gegen den Gedanken des Zollvereins, vor allem gegen 
dessen preußische Führerschaft zu begründen. 
Trotz dieser und noch mancher anderer Bedenken, welche die Entstehung des 
großen Zollvereins erschwerten, überwanden die aufgeklärten Staatsregierungen, das 
Wohl und Interesse ihrer Völker mit Klarheit erkennend und den großen Vorteil eines 
großen Deutschen Zollvereins einsehend, alle Schwierigkeiten. Man einigte sich auch 
über Ausgleichungs- und Äbergangsabgaben, wenn in den verschiedenen Staaten höher 
oder niedriger besteuerte inländische Produkte, wie Wein, Bier, Tabak, Branntwein, 
aus einem Gebiete des Zollvereins im inneren Verkehr in ein anderes geführt wurden. 
Das Preußische Gesetz vom 26. Mai 1818 mit den Zusätzen von 1821 diente als 
Grundlage des Zollsystems, und seine Prinzipien wurden, wie erwähnt, allgemein 
angenommen. 
So bildete sich denn durch die verschiedenen oben benannten Verträge ein 
großes deutsches Zollvereinsgebiet, auf dem Lande! und Verkehr sich im wesentlichen 
frei bewegen konnten. Eine Zollgrenze umgab diesen Länderkomplex, alle steuer- 
pflichttgen eingehenden, wie ausgehenden Waren wurden an den Grenzen und, mit 
Ausnahme der wenigen, einer Llbergangsabgabe unterworfenen Gegenstände, nur an 
diesen verzollt. 
Die Industriellen selbst begrüßten den Beginn des allgemeinen Zollvereins mit 
Genugtuung. „Die älteren Zeitgenossen", sagt G. Fischer, „werden sich aus den 
Zeitungen noch der Schilderungen erinnern, wie freudig die erste Stunde des Jahres 
1834 von der Verkehrswelt begrüßt wurde. Lange Wagenzüge standen auf den 
Lauptstraßen, die bisher durch Zolllinien zerschnitten waren. Als die Mitternachts- 
stunde schlug, öffneten sich die Schlagbäume, und unter lautem Jubel eilten die Wagen 
züge über die Grenze, die sie fortan mit voller Freiheit überschreiten konnten. Alle 
waren von dem Gefühle durchdrungen, daß Großes errungen sei." 
Alle Staaten hatten hier in wahrhaft liberaler und uneigennütziger Weise 
zusannnengewirkt. Latten Bayern und Württemberg die schwierige, in der Geschichte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.