Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

424  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

bans,  nur  die  besten  oder  am  leichtesten  zu  bauenden  Linien  aus,  während  die
unrentablen  Linien  ungebaut  bleiben  oder  später  dem  Staate  zur  Last  fallen.  Dies
ergebe  auch  ein  zersplittertes  Netz,  mit  seinen  ungünstigen  Folgen  für  das  Land  wie
für  die  Verwaltung  der  Bahnen  selbst.  Der  Staatsbahnbau  verbürge  demgegenüber
eine  vollständige  und  systematische  Netzesbildung,  zumal  die  Überschüsse  der  guten,
ertragreichen  Linien  die  Ausfälle  der  minder  rentablen  oder  Defizit-Linien,  wenn  in  der
Land  des  Staats  vereint,  decken.
Dieser  Einwand  gegen  Privatbahnen  trifft  ersichtlich  nur  bei  einem  mangelhaften
Konzessionswcsen  zu,  wenn  planmäßige  Konzessionierung  und  die  angemessene  Kombination ­
  der  Laupt-  und  Nebenlinien  in  je  ein  einheitliches  konzesfioniertes  Netz
versäumt  wird.  Übrigens  hat  der  Staat  auch  andere  Mittel,  die  Überschüsse  der
großen  Lauptlinien  dem  Bau  der  schwachen  Nebenlinien  beim  Privatbahnsystem
gleichfalls  zuzuwenden:  Ausbedingung  eines  Anteils  am  Reinerträge  oder  entsprechende
Spezialbesteuerung  der  rentierenden  Hauptbahnen,  um  dadurch  die  Mittel  zur  Subventionierung ­
  der  Nebenbahnen  zu  erlangen.
Dem  Staatsbahnsystem  schreiben  andererseits  seine  Gegner  ebenfalls  seine  ungünstige ­
  Seite  in  bezug  auf  den  vorliegenden  Punkt  zu.  Da  bei  Feststellung  des
Netzes  seitens  der  Regierung  und  resp.  Volksvertretung  andere  Momente  mitentscheiden,
z.  B.  Rücksicht  auf  die  Staatsfinanzen  oder  politische  Rücksichten,  wie  mechanischgleichmäßige ­
  Bedachtnahine  auf  alle  Landesteile,  um  keine  Klage  wegen  Zurücksetzung
hervorzurufen,  oder  Erfüllung  von  Anforderungen  anläßlich  der  Wahlen  rc.,  so  entsteht
die  Gefahr,  das  Bahnnetz  entweder  zu  wenig  zu  entwickeln  oder  es  übermäßig  auszudehnen. ­
  Obschon  für  beide  Fälle  Erfahrungen  vorliegen  (auch  in  Deutschland),  so
ist  doch  auch  hierin  kein  dem  Staatsbahnwesen  notwendig  anklebender  Mangel  zu
erblicken.  Eine  weise  Verwaltung  kann  denselben  vermeiden.
2.  Zeitliche  Entwicklung  des  Bahnnetzes.  Der  Privatbahnbau  hänge
weit  mehr  als  der  Staatsbahnbau  von  der  jeweiligen  Lage  des  Geldmarkts  ab  und
komme  in  größerem  Auffange  nur  periodisch  in  Spekulationszeiten  in  Gang,  wie  die
verschiedenen  Eisenbahnmanien  beweisen.  Daher  entwickle  sich  das  Privatnetz  nur
sprungweise;  bald  stocke  der  Bau,  selbst  guter  Strecken,  bald  werden  durch  den  Einfluß
von  Privatintcrcssen  unwichtige  Routen  vorzeitig  gebaut,  bald  zeige  sich  eine  wahre
Bauwut  mit  der  für  die  Volkswirtschaft  so  schädlichen  Folge  der  plötzlichen  Deplazierung
  großer  Kapitalien,  die  überdies  zum  Teile  schlecht  angelegt  würden.  Der
Staat  könne  den  Bau  viel  gleichmäßiger  im  Gang  halten.
Auch  diese  Fehler  lassen  sich  beim  Privatbahnsystem  verhindern:  durch  planmäßige, ­
  wohlgeleitete  Konzessionierung,  welche  je  nach  Ümständen  anregt  oder  zurückhält
und  sich  Privatinteressen  nicht  zugänglich  erweist.  Die  tatsächlichen  Vorkommnisse  der
Eisenbahngeschichte,  aus  welchen  obiger  Einwurf  abgeleitet  ist,  wirken  zudem  als  gute
Lehren  für  die  Zukunft,  und  die  unleugbare  größere  Abhängigkeit  der  Privatbahnen
von  den  Wechselfällen  des  Geldmarkts  und  der  Spekulation  (die  auch  nur  im
allgemeinen  und  nicht  bezüglich  großer  wohlfundierter  Gesellschaften  gilt)  ist  kein
ausschlaggebender  Amstand;  nichts  hindert  übrigens  den  Staat,  den  Privatbahnen
eventuell  zeitweilig  durch  Intervention  mit  seinem  Kredite  zu  Äilfe  zu  kommen.
3.  Kapitalbeschaffung.  Bezüglich  dieser  wird  gegen  Privatbahnen  zweierlei
angeführt.  Einerseits,  daß  dieselbe  zu  unlautcrn  Börsenmanövcrn  und  zur  Nährung
der  Agiotage  Gelegenheit  gebe,  deren  Quelle  man  durch  das  Staatsbahnsystem  verstopfe.
Jedermann  wird  die  bezüglichen  Ausschreitungen,  die  im  Laufe  der  Eisenbahngeschichte
in  verschiedenen  Ländern  vorkamen,  verurteilen,  allein  cs  dürfte  schwer  sein,  dem  Staate
die  Fähigkeit  abzusprechen,  auch  anderweitige  Vorbeugungsmaßregelit  (entsprechendes
Aktiengeseh,  Staatsaufsicht)  zu  treffen,  welche  wenigstens  bis  zu  einem  in  menschlichen
Dingen  unvermeidbaren  Vollkommenheitsfehler  wirksam  werden.  Daß  die  Titres  der
            
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