Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?

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bestehenden  Privatbahnen  der  Spekulation  ein  Material  bieten,  wird  nur  derjenige  als
Argument  betrachten,  welcher  die  Spekulation  prinzipiell  verwirft;  es  berühren  übrigens
die  Kursschwankungen  der  bei  einem  guten  Konzessionssysteme  wohlfundierten  Eifenbahnpapiere
  den  ernsten  Kapitalisten  wenig,  und  dieselben  sind  im  Entgegenhalte  zu  den  so
zahlreichen  Konjunkturen,  welche  Staatspapiere  betreffen,  im  großen  Durchschnitte
sehr  wenig  Staaten  ausgenommen  —  kaum  als  wesentlich  belangreicher  zu  erweisen.
Andererseits  glaubt  man  zuweilen  die  Kapitalbeschaffung  von  seiten  des  Staats
als  eine  günstigere  bezeichnen  zu  können.  Dies  trifft  jedoch  allgemein  nicht  zu,  vielmehr
ist  hier  alles  relativ.  Gegenüber  einem  Staate  mit  zerrütteten  Finanzen  kann  die
Verzinsung  von  Prioritätsobligationen  und  Aktien  aus  den  eigenen  Erträgen  der
Bahnen  größere  Sicherheit  bieten,  und  Privatbahnen,  von  welchen  das  feststeht  oder
angenommen  wird,  werden  da  folglich  zu  einem  niedrigeren  Zinsfüße  Kapitalien  beschaffen
als  dem  gleichzeitigen  des  Staatskredits.  Bei  Staaten  von  ausgezeichneten  Finanzverhältnissen ­
  wird  das  Amgekehrte  der  Fall  sein;  hier  werden  Staatspapiere,  wenigstens
in  der  Regel,  einen  besseren  Kurs  erzielen  als  gleichverzinslichc  Bahneffekten  von
augenblicklich  gleicher  Sicherheit.  Auch  bietet  die  Staatsgarantie  von  Privatbahnen,
indem  sie  das  Risiko  bei  denselben  äußersten  Falles  jenem  des  Kredits  an  den
garantierenden  Staat  gleichstellt,  das  Mittel,  den  Kurs  der  Eiscnbahncffckten  mindestens
auf  das  gleiche  Niveau  mit  dem  der  Staatspapiere  zu  stellen.  So  liegt  zuletzt  eine
quaestio  facti  vor,  welche  bei  Zerrüttung  der  Staatsfinanzen  wegen  erheblich  günstigerer
Kapitalbeschaffung  durch  Privatgesellschaften  sogar  zur  Wahl  des  Privatbahnwesens
zwingen  kann.
4.  Kosten  und  Beschaffenheit  der  Anlage  und  der  Betriebsleistungen. ­
  Für  die  Jugendzeit  des  Eisenbahnwesens  wird  in  dem  Punkte  den
Privatbahnen  zufolge  des  ganzen  Charakters  privater  Anternehmungstätigkeit  im  Gegensatze ­
  zu  schwerer  beweglichen,  bureaukratischen  staatlichen  Administrationen  wohl  eine
gewisse  Überlegenheit  nicht  abzusprechen  sein;  ein  Moment,  das  gegenwärtig  bei  der
vorgeschrittenen  Ausbildung  der  Bau-  und  Betriebstechnik,  der  allgemeinen  Vertrautheit
mit  der  Natur  des  Eisenbahnwesens  und  den  eingetretenen  Reformen  in  der  Staatsverwaltung ­
  natürlich  nicht  mehr  von  entscheidender  Bedeutung  ist.
Die  zuweilen  gehörte  Ansicht,  daß  Privatbahnen  (um  des  schnöden  Gewinns
wegen)  unsolider  bauen  und  betreiben,  also  namentlich  an  Sicherheit  den  Staatsbahnen ­
  nachstehen,  setzt  mangelhafte  polizeiliche  Regelung  und  mangelnde  Pflichterfüllung ­
  der  Aufsichtsorgane  voraus,  hat  folglich  nichts  mit  dem  Systeme  an  sich  zu
tun.  Dasselbe  gilt  von  unlauterer  Erhöhung  der  Anlagckosten  durch  ungebührliche
Zwischengewinne  bei  einzelnen  Privatbahnen.
Weitverbreitet  ist  die  Meinung,  daß  insbesondere  die  Kosten  des  Betriebs
sich  bei  Staatsbahnen  wegen  der  einheitlichen  Verwaltung  großer  geschlossener  Netze
niedriger  stellen  als  bei  den  zahlreichen  kleineren  Privatbahnen.  Dies  trifft  wieder  nur
bei  uneinsichtig  gehandhabtem  Konzessionswesen,  bei  Zersplitterung  des  Netzes  in  eine
Menge  von  Privatverwaltungen,  zu.  Wenn  man  geglaubt  hat,  die  diversen  Abmachungen ­
  über  direkte  Verkehre,  wechselseittge  Benützung  von  Betriebsmitteln  rc.,
Konferenzen  über  Fahrpläne  und  Verbände,  Abrechnungen  gemeinsamer  Einnahmen,
Ersähe  u.  dgl.  erhöhen  die  Kosten  des  Privatbahnbetriebs  in  beträchtlichem  Maße,  so
ist  das  übertrieben,  denn  es  müssen  nahezu  die  nämlichen  Arbeiten  bei  einer  Mehrheit
von  Staatsbahndirektionen  (wenngleich  äußerlich  weniger  sichtbar)  Platz  greifen,  wenn
genaue  Rechnung  geführt  werden  soll.
Die  Organisation  der  Staatsbahnverwaltung,  insbesondere  in  einem  großen  Staate,
kann  auch  unökonomisch  und  sachlich  mangelhaft  sein.
Hinsichtlich  des  Maßes  und  der  Qualität  der  Transportleistungeu  neigen
im  ganzen  Privatbahnen  zu  größerer  Sparsamkeit,  Staatsbahnen  zu  größerer  Will-
            
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