Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

426  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.
fährigkeit  gegenüber  Wünschen  des  Publikums.  Von  Ausartungen  in  beiden  Richtungen
abgesehen  —  da  sich  solche  verhindern  lassen  —  ist  es  Ansichtssache,  welchem  Momente
man  mehr  Gewicht  beimißt.  Schließlich  rühmt  man  bezüglich  der  Betriebseinrichtungen
dem  Staatsbahnsystem  die  Einheitlichkeit  und  Gleichmäßigkeit  und  sagt  dem  Privatbahnwesen ­
  Buntscheckigkeit  nach.  Es  frägt  sich  nur,  ob  die  Gefahr  unökonomischer
Schablonisierung  oder  übertriebener  Individualisierung  das  Bedenklichere  ist.
5.  Tarifwesen.  Was  soeben  von  dem  Betriebe  bemerkt  wurde,  findet  speziell
betreffs  der  Transportpreise  Anwendung.  Was  in  dieser  Linsicht  falsche  Linienkonkurrenz ­
  und  verkehrte  Netzesbildung  (Zersplitterung)  tatsächlich  an  schädlichen  Folgen
mit  sich  gebracht  haben,  ist  nicht  gegen  das  Privatbahnwesen  in  richtiger  Gestaltung  zu
verwerten.  Die  sicherlich  stets  vorhandene  größere  Kompliziertheit  der  Tarife  unter  dem
Privatbahnsystem  wird  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Geschäftswelt  häufig  sehr  übertrieben: ­
  Unifikation  und  Stabilität  des  Tarifwcsens  unter  Staatsbahnverwaltung  kann
nach  der  entgegengesetzten  Richtung  ebenso  antiökonomisch  werden,  wenn  sie  einförmige
Schablone  und  Durchschnittsbehandlung  an  Stelle  ersprießlicher  Anpassung  der  Tarifsätze ­
  an  die  Erfordernisse  des  einzelnen  Falles  und  des  lokalen  Wirtschaftslebens  setzt.
Die  Forderung,  es  dürfe  nicht  der  Willkür  von  Privatgesellschaften  anheimgegeben ­
  sein,  welche  Frachtpreise  festgesetzt  werden,  ist  gewiß  begründet,  aber  es  bedarf
zur  Erfüllung  derselben  nicht  unbedingt  der  Eigenverwaltung  des  Staats;  auch  bei
delegierter  Verwaltung  läßt  sich  den  Unternehmern  diejenige  Beschränkung  in  der  Tarifbestimnmng
  auferlegen,  also  diejenige  Jngerenz  der  Staatsregierung  auf  letztere  statuieren,
welche  die  volkswirtschaftlichen  Gesamtinteressen  erheischen.  Es  ist  somit,  was  die  Löhe
der  Tarife  betrifft,  bei  richtig  gehandhabter  Verwaltung  von  Befolgung  des  „rein
gewerblichen  Standpunkts"  auch  seitens  der  Privatbahnen  keine  Rede.  Richtig  ist,
daß  beim  Staatsbahnsystem  der  Regierung  eine  beliebige  Regelung  des  Tariswescns
freisteht.  Sie  erlangt  dadurch  ein  überaus  machtvolles  Mittel,  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  des  Landes  zu  beeinflussen,  und  es  ist  erklärlich,  daß  sich  Strömungen  geltend
inachen  können,  welche  aus  diesem  Gesichtspunkte  das  Staatsbahnsystem  namentlich  als
Instrument  der  Handelspolitik  fordern.  Ist  ein  im  Weltverkehr  belangreicher  Staat
einmal  in  dieser  Richtung  (mit  künstlicher  Hemmung  des  Imports  und  Förderung  des
Exports)  vorgegangen,  dann  mag  es  für  andere  Staaten  unvermeidlich  erscheinen,  den
Kampf  mit  der  gleichen  Waffe  aufzunehmen.  Ob  diese  Seite  im  Endergebnisse,  die
welttvirtschaftliche  Entwicklung  ins  Auge  gefaßt,  als  ein  Vorzug  des  Staatsbahnwesens
gerühmt  zu  werden  verdient,  darüber  sind  die  Ansichten  wohl  mit  Recht  sehr  geteilt,
aber  für  konkrete  Zeitläufte  kann  der  Amstand  für  die  Wahl  des  Eiscnbahnsystems  —
ähnlich  wie  die  Wahl  des  Schutzzollsystems  —  tatsächlich  der  ausschlaggebende  werden.
Die  Befürchtung  liegt  schließlich  beim  Staatsbahnsystem  nahe,  daß  bei  finanzieller
Bedrängnis  in  Erhöhung  der  Tarifsätze  eine  Einnahme  für  den  Staatsschatz  gesucht
werden  könnte.  Dem  läßt  sich  indes  wohl  einigermaßen  durch  gesetzliche  Kautclen  vorbeugen. ­
  Eher  scheint  die  Gefahr  vorhanden,  daß  mit  der  Herabsetzung  der  Tarife
unter  dem  Drucke  politischer  Einflüsse  (z.  B.  Agitationen  einflußreicher  Intercssenkreise,
welchen  die  Regierung  oder  die  Deputierten  nachgeben  müssen.  Popularitätsgründe)
hie  und  da  zu  weit  gegangen  werde.  Lxempln  sunt  ockiosg.
6.  Die  politische  (inkl.  sozialpolitische)  Seite  der  Frage.  Der  Zusammenhang ­
  der  Wirtschaft  mit  den  übrigen  Seiten  des  sozialen  Lebens  kann  schließlich  diesem
außerwirtschaftlichcn  Momeitte  einen  Anteil,  mitunter  vielleicht  sogar  den  hervorragendsten, ­
  an  der  Entscheidung  verleihen.  So  kann  dieselbe  unter  den  konkreten
politischen  Amständen  in  dem  einen  Lande  für,  in  dem  anderen  gegen  Staatsbahnen
ausfallen,  weil  in  jenem  es  sich  um  entsprechende  Stärkung  des  Einflusses  der  Regierung
handelt  oder  von  einer  solchen  Besorgnisse  nicht  gehegt  werden,  während  in  dem  andern
            
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