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Dagegen sind die Baugenossenschaften, welche direkt
eine Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses der unteren
Klassen anstreben, in den anderen beiden erwähnten Hauptformen
vorgekommen, und diese verdienen daher eine nähere
Betrachtung.
Es läßt sich schwer feststellen, wann und wo die ersten
Baugenossenschaften entstanden sind. Authentische Nachrichten
über derartige Organisationen haben wir nur über
einige Baugenossenschaften erhalten, die am Ende des 18.
Jahrhunderts in England organisiert worden sind. ’) So
wurde im Jahre 1781 in Birmingham eine Baugenossenschaft
ins Leben gerufen, welche selbst Häuser baute, um sie den
Genossen je nach der Höhe ihres Geschäftsanteils zu überlassen.
1795 werden sogenannte Bauklubs erwähnt, die in
derselben Weise tätig gewesen sind. Im Januar 1809 wurde
die Greenwich Union Building Society gegründet, eine Baugenossenschaft,
welche ein Kapital durch monatliche Beiträge
ihrer Mitglieder ansammelte, um es dann in Bauten anzulegen.
Die Mitgliederzahl dieser Gesellschaft war auf 50 beschränkt
und von Geschäftsanteilen, die auf 210 £ lauteten, sollten
nicht mehr als 200 ausgegeben werden. Auch diese Genossenschaft
trat selbst als Bauunternehmer auf und baute jedem
Inhaber eines Geschäftsanteils ein Wohnhaus.
Da die Gesetzmäßigkeit einer derartigen Organisation
in Frage gestellt wurde, wurde eine gerichtliche Entscheidung
herbeigeführt, welche das Existenzrecht der Baugenossenschaften
bestätigte. Infolgedessen entstanden ähnliche Genossenschaften
in allen Teilen Englands und zwar besonders
in Schottland, Lancashire und Süd-Wales. Bis zum Jahre
1836 waren sie entweder als Aktiengesellschaften oder als
Vereine (Klubs) organisiert, weil bis dahin keine besondere
Gesetzgebung für die Baugenossenschaften bestand. Im Jahre
1836 wurde das erste Gesetz über die Baugenossenschaften
erlassen. Hierdurch wurden die Gesetze 10 Georg IV, cap.
56, uud 4 und 5 William, cap. 40 über die Friendly Societies
auf die Baugenossenschaften ausgedehnt. Die Statuten dieser
0 Davis, Building Societies, London 1887, S. 8 ff.
Trüdinger, Die Arbeiterwohnungsfrage S. 79.