Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Dagegen  sind  die  Baugenossenschaften,  welche  direkt
eine  Befriedigung  des  Wohnungsbedürfnisses  der  unteren
Klassen  anstreben,  in  den  anderen  beiden  erwähnten  Hauptformen ­
  vorgekommen,  und  diese  verdienen  daher  eine  nähere
Betrachtung.
Es  läßt  sich  schwer  feststellen,  wann  und  wo  die  ersten
Baugenossenschaften  entstanden  sind.  Authentische  Nachrichten ­
  über  derartige  Organisationen  haben  wir  nur  über
einige  Baugenossenschaften  erhalten,  die  am  Ende  des  18.
Jahrhunderts  in  England  organisiert  worden  sind.  ’)  So
wurde  im  Jahre  1781  in  Birmingham  eine  Baugenossenschaft
ins  Leben  gerufen,  welche  selbst  Häuser  baute,  um  sie  den
Genossen  je  nach  der  Höhe  ihres  Geschäftsanteils  zu  überlassen. ­
  1795  werden  sogenannte  Bauklubs  erwähnt,  die  in
derselben  Weise  tätig  gewesen  sind.  Im  Januar  1809  wurde
die  Greenwich  Union  Building  Society  gegründet,  eine  Baugenossenschaft, ­
  welche  ein  Kapital  durch  monatliche  Beiträge
ihrer  Mitglieder  ansammelte,  um  es  dann  in  Bauten  anzulegen.
Die  Mitgliederzahl  dieser  Gesellschaft  war  auf  50  beschränkt
und  von  Geschäftsanteilen,  die  auf  210  £  lauteten,  sollten
nicht  mehr  als  200  ausgegeben  werden.  Auch  diese  Genossenschaft ­
  trat  selbst  als  Bauunternehmer  auf  und  baute  jedem
Inhaber  eines  Geschäftsanteils  ein  Wohnhaus.
Da  die  Gesetzmäßigkeit  einer  derartigen  Organisation
in  Frage  gestellt  wurde,  wurde  eine  gerichtliche  Entscheidung
herbeigeführt,  welche  das  Existenzrecht  der  Baugenossenschaften ­
  bestätigte.  Infolgedessen  entstanden  ähnliche  Genossenschaften ­
  in  allen  Teilen  Englands  und  zwar  besonders
in  Schottland,  Lancashire  und  Süd-Wales.  Bis  zum  Jahre
1836  waren  sie  entweder  als  Aktiengesellschaften  oder  als
Vereine  (Klubs)  organisiert,  weil  bis  dahin  keine  besondere
Gesetzgebung  für  die  Baugenossenschaften  bestand.  Im  Jahre
1836  wurde  das  erste  Gesetz  über  die  Baugenossenschaften
erlassen.  Hierdurch  wurden  die  Gesetze  10  Georg  IV,  cap.
56,  uud  4  und  5  William,  cap.  40  über  die  Friendly  Societies
auf  die  Baugenossenschaften  ausgedehnt.  Die  Statuten  dieser
0  Davis,  Building  Societies,  London  1887,  S.  8  ff.
Trüdinger,  Die  Arbeiterwohnungsfrage  S.  79.
            
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