Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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erforderlich  werdende,  provisorische  Anschlußleitung  zu
tragen.  Die  technische  Ausführbarkeit  war  von  dem  Gemeindebaumeister
  anerkannt  worden,  da  auch  an  historischen
Straßen  viergeschossige  Wohngebäude  nur  errichtet  werden
dürfen,  wenn  der  vorliegende  Straßenteil  mit  einer  Entwässerungsanlage ­
  versehen  ist,  und  da  diese  Entwässerungsanlage ­
  nicht  nur  gebrauchsfähig,  sondern  auch  planmäßig
fertiggestellt  sein  muß,  war  der  Gemeindevorstand  nach  dem
Wortlaut  des  Gesetzes  berechtigt,  das  Gesuch  des  "Vereins  abzulehnen. ­
  Wieder  mußte  das  Projekt  umgeändert  werden.
Es  geschah  diesmal  in  der  Weise,  daß  man  ein  Geschoß
strich,  weil  dreigeschossige  Gebäude  auch  an  nicht  kanalisierten ­
  Straßen  errichtet  werden  dürfen,  und  außerdem
wurden  Anlagen  für  die  anderweitige  Beseitigung  der  Abfallstoffe ­
  dem  Plan  einverleibt.  Wiederum  wurde  die  Genehmigung
versagt  oder  vielmehr  der  Polizeiverwalter,  der  mit  dem  Gemeindevorstand ­
  identisch  ist,  ließ  sich  garnicht  auf  die
Prüfung  des  Projektes  ein,  weil  die  Planvorlage  nicht  vollständig ­
  sei.  Jetzt  wandte  sich  der  Verein  an  den  Landrat
des  Kreises,  der  sich  aber  auf  die  Seite  der  Polizeibehörde
stellte.  Darauf  richtete  der  Verein  eine  Beschwerde  gegen
die  Verfügung  des  Landrats  an  den  Kegierungspräsidenten
von  Potsdam,  worüber  die  Entscheidung  noch  aussteht.
Im  Laufe  des  Jahres  1901  trat  der  Magistrat  von
Charlottenburg  wegen  Errichtung  von  kleinen  Wohnungen
mit  dem  Verein  in  Verhandlung.  Da  der  Magistrat  den  Verein ­
  aber  nur  unter  der  Bedingung  unterstützen  wollte,  wenn
sämtliche  Wohnungen  der  dort  zu  errichtenden  Ansiedlung
den  Arbeitern  und  Unterbeamten  der  Stadt  Charlottenburg
zur  Verfügung  gestellt  würden,  so  sah  sich  der  Verein  genötigt, ­
  die  Verhandlungen  abzubrechen.  Der  Verein  hat  in
erster  Linie  die  Interessen  seiner  Mitglieder  wahrzunehmen,
und  es  widerspricht  diesen  Interessen,  wenn  die  von  dem
Verein  errichteten  Wohnungen  nicht  seinen  Mitgliedern,
sondern  ihren  Arbeitgebern  zur  Verfügung  gestellt  werden.
Da  aber  in  Charlottenburg  ein  großer  Mangel  an  kleinen
Wohnungen  vorhanden  ist,  wäre  es  sehr  wünschenswert,
wenn  irgend  ein  Weg  gefunden  würde,  um  die  dem  geplanten
Unternehmen  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  zu  überwinden.
Kr  omrey,  Baugenossenschaften.  4
            
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