Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

174 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
listischen Schuldisput entrückt sein und aus seinen sozialen 
Tendenzen begriffen werden. Wenn die Anwaltschaft nötig 
erscheint — und wir hoffen, daß sich die Anwälte durch Ein 
arbeitung in den neuen Stoff einen neuen Berufskreis 
schaffen können —, so wird sie auch in Anspruch genommen 
werden. Das Gesetz soll ihr keinen Riegel vorschieben. Das 
Gesetz soll nur verhindern, daß Anwälte ausschließlich pro 
zessual handeln können. Eine solche Beseitigung des Anwalts 
zwangs liegt auch im Interesse der sozialen Erziehung. Die 
Beteiligten des Tarifvertrags sollen sich persönlich begegnen, 
damit sie sich aussprechen und daran gewöhnen können, den 
gegenseitigen Standpunkt zu begreifen und gleichberechtigt 
zu verhandeln. 
Daneben braucht das Verfahren der Zivilprozeßordnung, 
wenn es für Tarifsachen zur Anwendung kommen soll, vor 
allem größerer Beschleunigung und Straffheit. Tarifsachen 
können den umständlichen, langsamen Weg nicht gehen, den 
sich das rechtsuchende Publikum merkwürdigerweise für die 
Erledigung seiner Rechtssachen, soweit es durch Errichtung 
von Schiedsgerichten nicht vorbeugt, immer noch gefallen läßt. 
Tarifsachen sind oft Fragen umfassender sozialer Lebens 
gestaltung. Sie dürfen nicht zu lange offen bleiben. Darum 
muß darauf geachtet werden, daß das Verfahren in Tarif 
sachen vor allem eine größere Konzentration hat, als dies 
in Zivilsachen heute gewöhnlich der Fall ist. Ein Mittel 
dazu ist, abgesehen von der Kürzung aller Fristen, der Zu 
stellung der Urteile von Amts wegen usw., die Befugnis des 
Vorsitzenden, in der Berufungsinstanz die mündliche Ver 
handlung durch Ladung von Zeugen und Sachverständigen, 
Beiziehung von Akten und anderen Beweismitteln so vor 
zubereiten, daß normalerweise in der mündlichen Verhandlung 
zu Ende durchverhandelt werden kann, und mit Einverständnis 
der Parteien von einer mündlichen Verhandlung Abstand zu 
nehmen, wenn der Sach- und Streitstand auf Grund einer 
früheren mündlichen Verhandlung und nach dem Ergebnis
	        
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