Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. 
6. 
Hier ist der Punkt, wo die Kräfte, welche den Gedanken 
der sozialen Selbstbestimmung tragen, sich mit allgemeinen 
Ideen berühren, die auf eine innerliche Umwandlung des 
Parlamentarismus hindrängen. Man sucht nach Formen 
einer neuen sozialen Willensbildung außerhalb 
der politischen Parlamente. Eine Übersicht über diese 
Gedankengänge zeigt uns ihre innere Verwandtschaft mit dem 
Wesen der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Wenn sie 
auch nicht alle dieselbe Begründung haben, auch verschiedene 
Lebensgebiete betreffen, so streben sie doch insgesamt nach der 
gleichen Richtung hin. 
Wir gedenken zuerst Schiefstes'). Er dachte schon 
früh an Mittel, die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung 
durch Schaffung allgemeiner Wirtschaftskammern zu „ent- 
bureaukratisieren". Sie sollten körperschaftliche Zentralorgane 
der Berufshauptschichten der Volkswirtschaft für die „Selbst- 
erledigung der berufsgenreinsamen Angelegenheiten in Selbst- 
leitung, Selbstschätzung und Selbstverwaltung" sein 8 ). In 
einer allgemeinen Zentralstelle zusammengezogen, könnten 
diese Organe einheitlich die Funktionen ausüben, deren Aus 
übung das staatliche Parlament entlasten würde. Schaeffle 
hat damit Gedanken ausgesprochen, die in neuester Zeit von 
Grunzel übernommen worden finö 8 ). Grunze! vertritt 
den Gedanken in Form der Errichtung eines Wirtschafts 
parlaments, einer nicht gesetzgebenden, sondern begutachtenden 
Körperschaft, welche aus Vertretern der Berufsgruppen zu 
sammenzusetzen wäre und alle wichtigen wirtschaftlichen 
Fragen durchzuberaten hätte, bevor sie durch die Gesetzgebung 
oder Verwaltung zur Entscheidung gebracht werden. Jeder 
Gesetzentwurf wirtschaftspolitischer Natur wäre dort zunächst 
einer so gründlichen Durchberatung zu unterziehen, daß das 
9 Das Problem der Wirtschaftskammern (ZStaatsW. 51 S. 1 ff., 
300 ff., <195 ff.). 
2 ) A. a. O. S. 14/15. 
s ) Der Sieg des Industrialismus S. 157 ff.
	        
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