Vorwort.
Die Grundlagen für diese Arbeit waren fertig, als der
große Krieg ausbrach. Während ich dies schreibe, tobt er
noch mit voller Gewalt, und das Ende ist nicht abzusehen.
Ich schließe die Arbeit im Gedanken an den Frieden ab, wie
ich auch während ihrer Ausführung nie müde ward, an ihn
zu denken. Denn diese Arbeit soll ein Beitrag für die großen
Werke des Friedens sein, die unser harren.
Sie soll das rechtswissenschaftliche Rüstzeug zur Lösung
des Problems bieten, das in der Frage nach der Schaffung
eines Arbeitstarifgesetzes beschlossen ist. Das Problem wird
nach dem Kriege von neuem auftauchen. Denn die Kräfte, die
es schufen, werden in alter Weise wieder wirksam sein. Diese
Kräfte werden sogar eine neue Stärkung erhalten. Die Folgen
des Krieges lassen vielleicht den Gedanken einer Sozialpolitik
der materiellen Fürsorge durch den Staat außerhalb der Kriegs
beschädigtenfürsorge nicht so bald aufkommen. Deswegen wird
diejenige Richtung der Sozialpolitik an Bedeutung zunehmen,
die nach neuen Formen in den Willensbeziehungen zwischen
Unternehmertum und Arbeiterschaft sucht.
Darüber hinaus will das Buch an der Erneuerung der
deutschen Rechtswissenschaft mitarbeiten. Die Erschütterungen
des Geisteslebens, die dieser Krieg uns bringt, werden auch das
Denken der Rechtswissenschaft ergreifen und sie, so hoffe,i wir, zu
einem neuen Schöpferwillen anspornen. Die Zeit ist gekommen,
den methodischen Streitigkeiten um die Form des juristischen
Denkens ein Ende zu machen und durch lebendige Tat einen
neuen Inhalt dieses Denkens zu begründen. Ich sehe einen
Weg zu dieser Erneuerung in dem Bruche mit der Allein-