VI
Vorwort.
Herrschaft der positiven Jurisprudenz und der Einstellung der
Rechtswissenschaft auf Mitgestaltung ait der Lösung sozialer
Lebensprobleme. Nur neue Aufgaben, die sich die Rechts
wissenschaft selbstbewußt stellt, können die juristischen Fakul
täten aus Beamtenschulen wieder zu wissenschaftlichen Lehr
stätten machen und den Geist des heranwachsenden Juristen
geschlechts mit neuer Freude an dem wirklichen Reichtum des
rechtlichen Schaffens erfüllen. Man wird es deswegen ver
ständlich finden, daß ich den allgemeinen Zusammenhang, in
dem die Erörterung des Tarisproblems mit der Auffassung
der Rechtswissenschaft steht, einer besonderen Betrachtung
unterworfen habe. Sie wird hoffentlich keinen Zweifel darüber
lassen, was ich mit dieser Andeutung meine.
Im übrigen wollen die nachfolgenden Ausführungen
nicht etwa ein Allheilmittel anpreisen und so etwas wie
eine juristische „Lösung der sozialen Frage" sein. Sie wollen
auch nicht den Glauben erwecken, als ob nunmehr der
rechtliche Weg zum „sozialen Frieden" entdeckt sei. Der
Anspruch, den meine Arbeit erhebt, ist viel bescheidener. Sie
will lediglich eine Frage, die die Entwicklung gestellt hat, in
dieser Entwicklung zur gesetzgeberischen Reife bringen, indem
sie die rechtswissenschaftlichen Grundlagen dazu legt, wohl
wissend, daß die Entwicklung weiterschreiten und anderen
Fragen zueilen wird.
Das vorliegende Buch baut sich auf meinen früheren
Arbeiten auf, die ich über den Arbeitstarifvertrag veröffentlicht
habe, so daß deren Kenntnis vorausgesetzt werden muß. Es
bildet den Abschluß dieser Arbeiten, denen ich seit nunmehr
zehn Jahren nachgegangen bin. Wer die Eigentümlichkeiten des
Gebietes kennt und selbst schon von den weiten Horizonten
ergriffen war, die es umfassen, weiß, daß ein solcher Ab
schluß mit neuen Fragen endigt.
Frankfurt a. M., 17. Dezember 1915.
Hugo Sinzheimer.