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stücken aus Edelmetall und Porzellan bis zu den Aschbechern
und Tintenfässern, die Einrichtung der Salons und
des Mansardenstübchens, der Bibliothek und des Wartezimmers,
die Vorkehrungen für Heizung und Lüftung —
alles deutsches Fabrikat, durch Geschmack und Reichtum,
durch Originalität und praktische Verwendbarkeit ausgezeichnet,
eine Atmosphäre von Vornehmheit und zugleich
von Behagen verbreitend.
Ein derartiger Aufbau und eine derartige Innengestaltung
des „Deutschen Hauses“, zu erhöhtem und besonderem
Glanz gebracht durch Kunstschätze aus kaiserlichem Besitz,
würde mächtiger wirken als eine Darbietung einzelner ungenügend
vertretener Gruppen. An den Kosten darf dabei
nicht gespart werden, denn diese Sparsamkeit wäre im
höchsten Grade unwirtschaftlich. Es darf daher zweifelhaft
erscheinen, ob die in der amtlichen Denkschrift auf 2 x / 2 bis
3 Millionen Mark veranschlagten Aufwendungen des Reiches
ausreichend sein werden. Man hat in Chicago an 3 600 000
Mark tatsächlich gebraucht, und man wird in St. Louis mit
geringeren Aufwendungen sicher nicht auskommen, wenn
man seiner diesmal noch ungleich verantwortungsvolleren
Aufgabe gerecht werden will. Der etwaige geringere Umfang
der deutschen Ausstellungsbeteiligung bedingt nicht
eine Ermäßigung der Ausgaben, sondern weit eher eine
Steigerung der in den Baulichkeiten und in den sonstigen
Veranstaltungen zum Ausdruck gelangenden Repräsentationspflichten
des Reiches. Die augenblickliche Ungunst der
Etatsverhältnisse darf weder für die deutsche Beteiligung
an der St. Louis-Weltausstellung überhaupt in negativem
Sinne entscheidend, noch für das Maß der Bewilligungen
bestimmend sein. Denn es handelt sich zugleich um werbende
Ausgaben, die dem deutschen Industriefleiß reiche Frucht
tragen sollen; und das können sie nur, wenn sie ohne eine