Full text: Die Reichseisenbahnen

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Die Folge dieser Verhältnisse war schon von Beginn der Staats 
bahnzeit ab, daß das Gleichgewicht des Staatshaushaltes fast stets 
wandelbar war und öfter in die Gefahr kam, durch die Schwankungen 
der Eisenbahnergebnisse nachhaltig erschüttert zu werden. 
Ebenfalls feit dem Beginn der Staatseisenbahnzeit hat man versucht, 
diese unsichere Lage des Staatshaushaltes zu bessern und gewissermaßen 
eine Puffereinrichtung zu schaffen, die die Schwankungen in den einzelnen 
Jahren ausgleichen und für schlechte Jahre Vorsorge treffen soll*). 
Trotz der Bemühungen so bedeutender Finanzmänner wie Miguel 
ist es jahrzehntelang nicht gelungen, eine wirklich befriedigende und 
grundlegende Neugestaltung der Dinge zu schaffen. Erst im Jahre 1910 
wurde ein wirksamer Ausgleichfonds errichtet, der vor dem Kriege 
mit einigen Hundert Millionen Mark Bestand ausgewiesen war. Dieser 
Bestand ist schon in den ersten Kriegszeiten verschwunden, und es kann 
das nicht wundernehmen, wenn man sich die Aufgaben im einzelnen 
kurz vergegenwärtigt, die aus dem Betriebsüberschuß der Staatseisen 
bahn zu erfüllen sind. 
Nach einem zwischen den beteiligten Dienstzweigen geschlossenen und 
vom Landtage bestätigten Finanzabkommen vom Jahre 1910**) sind das , 
drei Aufgaben: 
Zunächst ist naturgemäß aus dem Betriebsüberschuß die Verzinsung 
und planmäßige Tilgung der Eisenbahnschulden zu leisten. Die plan 
mäßige Tilgung ist in Preußen sehr gering. Das Erfordernis bewegte 
sich in den letzten Jahren zwischen 45 und 52 Millionen Ji. 
Einen Ersatz für diese mangelhafte Tilgung stellt in Preußen die 
oben erörterte Einrichtung des Eisenbahn-Extraordina- 
r i u m s dar. Dieses Eisenbahn-Extraordinarium umfaßt solche Aus 
gaben, die nicht zu den Betriebsausgaben gehören, also eine Ver 
mehrung des Anlagekapitals darstellen. Da diese Aufwendungen aber 
nicht aus Anleihemitteln, sondern aus den eigenen Mitteln der Eisen 
bahnverwaltung bestritten werden (f. oben), so kann man sie, kauf 
männisch gesprochen, als Abschreibung, oder, staatsrechtlich angesehen, 
als Schuldentilgung auffassen. 
Das Extraordinarium wies früher sehr stark schwankende Beträge 
auf, in den letzten Jahren trat hierin ein Wandel ein. Nach dem er 
wähnten Finanzabkommen von 1910 wird nämlich der nach Verzinsung 
und Tilgung der Eisenbahnschulden verbleibende Reinüberschuß so 
zwischen den Eisenbahnzwecken und den allgemeinen Staatszwecken auf 
*) Zur Geschichte der Reformbestrebungen vgl. „Archiv für Eisenbahn 
wesen" 1909 S. 1093 u. ff. (Heft 5). 
*•) Näher dargestellt im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1121 u. ff. 
(Hest 5).
	        
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