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gemildert, wenn Geschäfte, die für den ganzen Neichseisenbahnbereich zu
erledigen sind, auf die einzelnen Eeneraldirektionen verteilt und durch
Ausschüsse erledigt werden, in denen die Entscheidungen in erster
Linie durch freie Vereinbarung gesucht werden können.
Aber auch die praktischen Erfahrungen in Preußen ergeben keinerlei
Gründe für die Beibehaltung dieser Einrichtung.
Was den Geschäftsbereich des Zentralamts betrifft, sa lassen sich zu
nächst die Beschaffungen ähnlich wie früher zwanglos und besser auf die
jenigen Generaldirektionen verteilen, in denen die Stoffe erzeugt und
gekauft werden. Das gilt vor allen Dingen für die Brennstoffe und für
die eisernen Oberbaumaterialien. Gerade in Zeiten der Knappheit und
der Not haben die Erfahrungen gezeigt, daß die Anforderungen der Be
triebsverwaltung an das Zentralamt im großen und ganzen einen Um
weg bedeuten und den unmittelbaren Verkehr und den Nachdruck der
Anforderung gegenüber den Erzeugern verringern, statt ihn zu verstärken.
Bezüglich anderer Bedürfnisse führt das Bestehen eines solchen Zen
tralbeschaffungsamts dazu, aus einem erklärlichen Amtsehrgeiz
heraus mehr und mehr Beschaffungen in dieses Amt hineinzuziehen, ohne
daß ein zwingendes sachliches Bedürfnis vorliegt.
Auf dem Gebiete des technischen Versuchswesens hat es sich vielfach
gezeigt, daß es den verantwortlichen Beamten in der Zentralstelle schwer
fällt, die für die technischen Fortschritte unentbehrliche Berührung
mit der Praxis aufrechtzuerhalten. Technische Fortschritte haben aber eine
ihrer wichtigsten Quellen in den Erfahrungen des praktischen Dienstes.
Ganz ähnlich waren die Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungs
dienstes. Zweifellos hat die äußere Durchbildung der Dienstvorschriften
an Einheitlichkeit gewonnen. Auf der anderen Seite ist auch hier mehr
und mehr eine steigende Entfremdung von der Praxis bemerkbar ge
wesen. Namentlich haben auch Anregungen der Betriebsverwaltung in
dieser Zentralstelle oft einen Seitenweg gefunden, auf dem sie schließlich
versandeten. Auf diesem Gebiete wie auf dem Gebiete des Personal
wesens ist die Zuständigkeit der Zentralstelle immer weiter gezogen
worden, weil das Bestehen des Zentralamts hierfür eine bequeme Hand
habe bot.
Aus allgemeinen organisatorischen, politischen sowie aus praktischen
Gründen wird daher in Zukunft auf diese Einrichtung verzichtet werden
müssen. —
Der Grunds atz straffer Zusammenfassung auf
der einen Seite und weitgehender Selbständigkeit
auf der anderen Seite wird auch für die Einrichtung der
äußeren Dienststellen gelten müssen. Daß auf einem Bahnhöfe für jeden
Dienstzweig nebeneinander völlig selbständige Dienststellen tätig sind, die
ihrerseits wieder, nach Fachrichtungen getrennt, besonderen Ämtern als