Object: Die Reichseisenbahnen

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gemildert, wenn Geschäfte, die für den ganzen Neichseisenbahnbereich zu 
erledigen sind, auf die einzelnen Eeneraldirektionen verteilt und durch 
Ausschüsse erledigt werden, in denen die Entscheidungen in erster 
Linie durch freie Vereinbarung gesucht werden können. 
Aber auch die praktischen Erfahrungen in Preußen ergeben keinerlei 
Gründe für die Beibehaltung dieser Einrichtung. 
Was den Geschäftsbereich des Zentralamts betrifft, sa lassen sich zu 
nächst die Beschaffungen ähnlich wie früher zwanglos und besser auf die 
jenigen Generaldirektionen verteilen, in denen die Stoffe erzeugt und 
gekauft werden. Das gilt vor allen Dingen für die Brennstoffe und für 
die eisernen Oberbaumaterialien. Gerade in Zeiten der Knappheit und 
der Not haben die Erfahrungen gezeigt, daß die Anforderungen der Be 
triebsverwaltung an das Zentralamt im großen und ganzen einen Um 
weg bedeuten und den unmittelbaren Verkehr und den Nachdruck der 
Anforderung gegenüber den Erzeugern verringern, statt ihn zu verstärken. 
Bezüglich anderer Bedürfnisse führt das Bestehen eines solchen Zen 
tralbeschaffungsamts dazu, aus einem erklärlichen Amtsehrgeiz 
heraus mehr und mehr Beschaffungen in dieses Amt hineinzuziehen, ohne 
daß ein zwingendes sachliches Bedürfnis vorliegt. 
Auf dem Gebiete des technischen Versuchswesens hat es sich vielfach 
gezeigt, daß es den verantwortlichen Beamten in der Zentralstelle schwer 
fällt, die für die technischen Fortschritte unentbehrliche Berührung 
mit der Praxis aufrechtzuerhalten. Technische Fortschritte haben aber eine 
ihrer wichtigsten Quellen in den Erfahrungen des praktischen Dienstes. 
Ganz ähnlich waren die Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungs 
dienstes. Zweifellos hat die äußere Durchbildung der Dienstvorschriften 
an Einheitlichkeit gewonnen. Auf der anderen Seite ist auch hier mehr 
und mehr eine steigende Entfremdung von der Praxis bemerkbar ge 
wesen. Namentlich haben auch Anregungen der Betriebsverwaltung in 
dieser Zentralstelle oft einen Seitenweg gefunden, auf dem sie schließlich 
versandeten. Auf diesem Gebiete wie auf dem Gebiete des Personal 
wesens ist die Zuständigkeit der Zentralstelle immer weiter gezogen 
worden, weil das Bestehen des Zentralamts hierfür eine bequeme Hand 
habe bot. 
Aus allgemeinen organisatorischen, politischen sowie aus praktischen 
Gründen wird daher in Zukunft auf diese Einrichtung verzichtet werden 
müssen. — 
Der Grunds atz straffer Zusammenfassung auf 
der einen Seite und weitgehender Selbständigkeit 
auf der anderen Seite wird auch für die Einrichtung der 
äußeren Dienststellen gelten müssen. Daß auf einem Bahnhöfe für jeden 
Dienstzweig nebeneinander völlig selbständige Dienststellen tätig sind, die 
ihrerseits wieder, nach Fachrichtungen getrennt, besonderen Ämtern als
	        
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