Full text : Die Reichseisenbahnen

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Fühlung  mit  den  Dienststellen  zu  gelangen.  Wenn  man  sich  also  entschließt, ­
  die  Ämter  überhaupt  zu  beseitigen  und  die  Direktion  in  unmittelbaren ­
  Verkehr  mit  den  Dienststellen  zu  bringen,  so  tut  man  lediglich
einen  Schritt,  der  sich  in  der  bisherigen  Entwicklung  deutlich  erkennbar
vorbereitet  hat.
Die  Aufgaben  der  Ämter  teilen  sich  bei  ihrer  Aufhebung  fast
von  selbst  in  solche,  die  an  die  Direktion  übergehen,  und  solche,
die  den  Dienststellen  zu  überlassen  sind.  Zu  ersteren  würden  zum
Beispiel  die  Revisionen  gehören.  Dadurch  würde  nicht  nur  Doppelarbeit ­
  vermieden,  sondern  auch  zwischen  den  Direktionsbureaus  und  den
Dienststellen  nähere  Fühlung  erzielt.  Zur  Zeit  wird  z.  V.  der  Kassendienst ­
  vom  Verkehrsamt,  vom  Revisionsbureau  und,  im  Güterdienst,  auch
vom  Verkehrsbureau  revidiert.  Dieser  Dienst  bedarf  der  Zusammenfassung. ­
  Anderes,  z.  B.  im  Personalwesen,  bedarf  der  Dezentralisation.
Es  ist  weder  vom  Standpunkt  des  Betriebes  noch  der  Wirtschaftlichkeit
zweckmäßig,  wenn  bei  jeder  Vertretung  usw.,  die  Kosten  verursacht,  der
Jnstanzenzug  von  der  Dienststelle  durch  das  vorgesetzte  Amt  an  die
Direktion  durchlaufen,  die  Entscheidung  durch  Bericht  erbeten,  vom
Bureau  vorbereitet  und  vom  Dezernenten  vollzogen  werden  muß,  um
auf  dem  gleichen  „Dienstwege"  die  Rückreise  zu  machen.
Das  erfordert  gleichzeitig  einen  weiteren  Schritt,  nämlich  die  Dienststellen ­
  sozusagen  aktionsfähig  zu  machen.  Dazu  ist  es  erforderlich,  die
dienstlich  oder  örtlich  zusammenhängenden  Dien  ststellen
  auch  verwaltungstechnisch  zu  einer  Einheit
zusammenzufassen  und  ihnen  eine  einheitlicheSpitze
zu  geben.  Das  wäre  etwa  in  der  Art  zu  denken,  daß  die  so  zusammengehörenden ­
  Dienststellen  ein  Bühnamt  bilden.  Es  würden
beispielsweise  dann  die  Dienststellen  des  Bahnhofs  Stendal  zusammengefaßt ­
  werden  zu  einem  Bahnamt  Stendal.  Nach  außen  würde  das
zum  Ausdruck  kommen  durch  die  Bezeichnung:  Bahnamt  Stendal,  Abt.
Güterabfertigung  usw.  Kleinere  Dienststellen  würden  mit  einer  nahegelegenen ­
  größeren  zu  einem  Bahnamt  zu  vereinigen  sein,  das  sonach  aus
einer  Mutterstation  mit  einigen  Tochterstationen  bestehen  würde.  Nebenbahnstrecken ­
  mit  geringem  Verkehr,  namentlich  ohne  durchgehenden  Verkehr, ­
  könnten  dem  Vorsteher  der  wichtigsten  Dienststelle  auch  dieser
Strecken  unterstellt  werden.  Die  ganze  Strecke  würde  sonach  ein  Bahnamt ­
  bilden,  dessen  Leitung  mit  der  Leitung  der  wichtigsten  Dienststelle
zusammenfiele.  Diese  Bahnämter  von  geringerer  Bedeutung  wären
als  Bahnämter  II.  Klasse,  die  übrigen  als  Bahnämter  I.  Klasse  zu  bezeichnen. ­
  Diese  Bahnämter  I.  Klasse  wären  mit  Oberbeamten  zu
besetzen,  die  den  „Oberbeamten"  der  Direktionen  gleichstehen.  Damit
würde  zugleich  die  durch  die  Einrichtung  der  „Oberbeamten"  geschaffene
Möglichkeit  des  Aufsteigens  fähiger  Beamter  des  mittleren  Dienstes  in
            
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