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Fühlung mit den Dienststellen zu gelangen. Wenn man sich also entschließt,
die Ämter überhaupt zu beseitigen und die Direktion in unmittelbaren
Verkehr mit den Dienststellen zu bringen, so tut man lediglich
einen Schritt, der sich in der bisherigen Entwicklung deutlich erkennbar
vorbereitet hat.
Die Aufgaben der Ämter teilen sich bei ihrer Aufhebung fast
von selbst in solche, die an die Direktion übergehen, und solche,
die den Dienststellen zu überlassen sind. Zu ersteren würden zum
Beispiel die Revisionen gehören. Dadurch würde nicht nur Doppelarbeit
vermieden, sondern auch zwischen den Direktionsbureaus und den
Dienststellen nähere Fühlung erzielt. Zur Zeit wird z. V. der Kassendienst
vom Verkehrsamt, vom Revisionsbureau und, im Güterdienst, auch
vom Verkehrsbureau revidiert. Dieser Dienst bedarf der Zusammenfassung.
Anderes, z. B. im Personalwesen, bedarf der Dezentralisation.
Es ist weder vom Standpunkt des Betriebes noch der Wirtschaftlichkeit
zweckmäßig, wenn bei jeder Vertretung usw., die Kosten verursacht, der
Jnstanzenzug von der Dienststelle durch das vorgesetzte Amt an die
Direktion durchlaufen, die Entscheidung durch Bericht erbeten, vom
Bureau vorbereitet und vom Dezernenten vollzogen werden muß, um
auf dem gleichen „Dienstwege" die Rückreise zu machen.
Das erfordert gleichzeitig einen weiteren Schritt, nämlich die Dienststellen
sozusagen aktionsfähig zu machen. Dazu ist es erforderlich, die
dienstlich oder örtlich zusammenhängenden Dien ststellen
auch verwaltungstechnisch zu einer Einheit
zusammenzufassen und ihnen eine einheitlicheSpitze
zu geben. Das wäre etwa in der Art zu denken, daß die so zusammengehörenden
Dienststellen ein Bühnamt bilden. Es würden
beispielsweise dann die Dienststellen des Bahnhofs Stendal zusammengefaßt
werden zu einem Bahnamt Stendal. Nach außen würde das
zum Ausdruck kommen durch die Bezeichnung: Bahnamt Stendal, Abt.
Güterabfertigung usw. Kleinere Dienststellen würden mit einer nahegelegenen
größeren zu einem Bahnamt zu vereinigen sein, das sonach aus
einer Mutterstation mit einigen Tochterstationen bestehen würde. Nebenbahnstrecken
mit geringem Verkehr, namentlich ohne durchgehenden Verkehr,
könnten dem Vorsteher der wichtigsten Dienststelle auch dieser
Strecken unterstellt werden. Die ganze Strecke würde sonach ein Bahnamt
bilden, dessen Leitung mit der Leitung der wichtigsten Dienststelle
zusammenfiele. Diese Bahnämter von geringerer Bedeutung wären
als Bahnämter II. Klasse, die übrigen als Bahnämter I. Klasse zu bezeichnen.
Diese Bahnämter I. Klasse wären mit Oberbeamten zu
besetzen, die den „Oberbeamten" der Direktionen gleichstehen. Damit
würde zugleich die durch die Einrichtung der „Oberbeamten" geschaffene
Möglichkeit des Aufsteigens fähiger Beamter des mittleren Dienstes in